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Re: Kompensation für eine Wohnung

Verfasst: 27 Apr 2012, 13:14
von daveg
Simone hat geschrieben:Das Einspruchsverfahren wurde im Sommer 2011 entschieden. Die gesetzliche Regelung sei lückenhaft und wird geändert zu Lasten des Steuerzahlers. Was die Vergangenheit anbetrifft wird aber für die Vorjahre trotzdem nichts zu Gunsten des Steuerzahler gutgeschrieben. Schlechte Nachrichten. Aber in Russland muss man halt immer mit dem schlechtesten rechnen und manchmal wird man positiv überrascht, aber eben nur manchmal.

Hallo Simone!

Hast Du dafür einen Verweis aufs Gericht oder das Urteil selbst, bzw. wenigstens Namen des Gerichts mit ungefährem Datum?

Unsere Juristen und die Buchhaltung müssten das jetzt prüfen um zu sehen wie wir damit umgehen und wie (bzw. ob überhaupt) wir rückwirkend zahlen.

Danke!

Re: Kompensation für eine Wohnung

Verfasst: 27 Apr 2012, 17:18
von Simone
Hab leider alle Unterlagen zu dem Sachverhalt entsorgt und der Arbeitsvertrag mit dem damaligen Arbeitgeber ist beendet. Kann ich leider nicht weiterhelfen.