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Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 10 Mär 2010, 11:25
von Axel Henrich
flyaway hat geschrieben:Es geht hier um Zuständigkeiten und Zeit- und Kostenersparnis...
Mit der Registrierung beim russischen Generalkonsulat in D sind diese für einen neuen internationalen Reisepass zuständig.
Klar, da Sie in D wohnt ist das der ueblich/noetige Weg und unstrittig. Fuer die einfache Verlaengerung gaebe es auch keine Probleme ...
flyaway hat geschrieben:Für die Einreise nach Russland ist der nationale Pass irrelevant. Und man braucht selbstverständlich kein Visum.
Uuups, ja Recht haste ... Ich hatte zwar auch Abmeldung gelesen, aber irgendwie "Umbuergerung" im Sinn.
-ah-
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 10 Mär 2010, 13:07
von wolk0815
flyaway hat geschrieben:Es geht hier um Zuständigkeiten und Zeit- und Kostenersparnis...
Mit der Registrierung beim russischen Generalkonsulat in D sind diese für einen neuen internationalen Reisepass zuständig.
Registrierung beim russischen Generalkonsulat in D nur nach Abmeldung in RUS und Vorlage der Abmeldebescheinigung.
Für die Einreise nach Russland ist der nationale Pass irrelevant.
Und man braucht selbstverständlich kein Visum.
Tja, aber auch ohne diese Abmeldung in RUS/Anmeldung beim Konsulat kriegt man seinen neuen Pass nun ja auch über das Konsulat - ohne Fahrt nach Russland. Früher war es zwingend notwendig, dass man in RUS abgemeldet war, sonst hat das Konsulat in Sachen Pass nichts gemacht bzw waren nicht zuständig.
Den nationalen Pass habe ich genannt, weil dieser allerdings nicht einfach wie der Reisepass über das Konsulat geändert werden kann. Aber der Inlandspass ist prinzipiell erst einmal lebenslang gültig. Die Einschränkung ´prinzipiell´ da man wohl das Foto mit 45 und, ich glaube, 60 erneuern lassen muss.
Seit der neuen Passgeneration denke ich auch nicht, dass man als im Konsulat angemeldeter seinen Pass dann direkt, sozusagen ´aus dem Vorrat´ des Konsulats bekommt und nicht via Moskau. Oder ist das so? Das wäre dann eine Zeitersparnis, die ich verstehen würde. Habe es aber glaube ich noch nie so gehört. Lass mich aber gerne eines Besseren belehren.
Und noch so am Rande: der Inlandspass mag zwar für die Einreise irrelevant sein, ist aber doch besser gültig zu halten (siehe aktuelles Beispiel). In dem Zusammenhang wäre natürlich von Vorteil hier nicht nach Russland zu müssen. Aber wie oft ist das dann wegen dem Inlandspass nötig? Im Vergleich im Reisepass vernachlässigenswert.
Wäre nur der Inlandspass zu ändert dauert das ja auch nicht länger als man mal als Urlaub in RUS verbringen könnte. Dumm nur, dass bei echten Änderungen - und nicht nur Bildwechsel- dann auch der neue Reisepass fällig wird.
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 17:58
von Nikolaus
Wenn ich noch ein paar Fakten beitragen darf:
- Der nach Zeppelin nicht existente "Reiseausweis fuer Auslaender" ist keine Erfindung der Duesseldorfer Auslaenderbehoerde, sondern in etlichen bundesweit gueltigen Dokumenten verankert, z.B. in der Aufenthaltsverordnung, §5 ..., in der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (im Pkt. 3.3.1 der Erlaeuterungen zum §3 des Aufenthaltsgesetzes),...
Mir scheint aber auch, dass man schon sehr gute Gruende finden muss, um die Auslaenderbehoerde von der Umoeglichkeit/Unzumutbarkeit eines rechtzeitigen Umtauschs des russischen Auslandspasses zu ueberzeugen...
- Die gesetzlich festgelegte Regelfrist fuer die Ausstellung eines russischen Inlandspasses dort, wo man
den staendigen Wohnsitz im Inland registriert hat (!!), betraegt wohl 10 Tage, fuer den Auslandspass einen Monat. (so steht es natuerlich auch auf
http://www.fms.gov.ru geschrieben). Zumindest in Moskau, so besagen Erfahrungen einiger meiner Kollegen, wird die Regelfrist aber oefters unterboten. Seit einiger Zeit kann man auch vor Ablauf der Gueltigkeit des alten Auslandspasses einen neuen beantragen und trotzdem bis zur Ausgabe des neuen Passes den alten weiter nutzen.
Uebrigens: In der angefuehrten Verwaltungsvorschrift, Pkt. 3.0.8ff, findet man auch die Regelung des hier im Forum oft diskutierten Problems "lustig verfaelschter deutscher Namen nach deren Umschreibung ins Russische und der darauffolgenden Transkription ins Englische fuer den russischen Auslandspass". Die hier mehrfach beschriebene Praxis mancher Auslaenderbehoerden, den "richtigen" deutschen Namen auf einem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel festzuhalten, wurde zur Norm.
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694 ... 669-09.pdf
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 18:34
von Zeppelin
Nikolaus hat geschrieben:- Der nach Zeppelin nicht existente "Reiseausweis fuer Auslaender" ...
Wo bitte, habe ich
diese Bezeichnung verwendet oder erwähnt?
Ich schrieb von einem "Personalausweis"!
Das ist etwa so wie der Unterschied zwischen NIKOLAUS und OSTERHASE!
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 19:45
von Nikolaus
Ja, dann wird wohl jemand diesen Deinen wertvollen Beitrag manipuliert haben.
Zeppelin hat geschrieben:fliptronic hat geschrieben:... Ich dachte eher an etwas wie einen "Reisepass für Ausländer" ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde. Hat jemand Erfahrungen damit?
Ja.
So etwas gibt es nicht! Nur eben so eine Bestätigung über die Existenz eines AT, wie oben geschrieben.
Komm mal wieder runter und überlege Dir den Tonfall, den Du hier anschlägst!
Niemand von den Forenteilnehmern hier hat die Sache vermasselt.
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 20:13
von Zeppelin
Nikolaus hat geschrieben:Ja, dann wird wohl jemand diesen Deinen wertvollen Beitrag manipuliert haben.
Und damit wäre dann das Ausgangsproblem des TO bzw. seiner Frau gelöst?
Ein "Reiseausweis" ist auch noch ein himmelweiter Unterschied zu einem "Reisepass" - ausgestellt von den Heimatbehörden der/des jeweiligen Staatsangehörigen.
Aber was soll man sich darüber auseinandersetzen: Nikolaus hat Recht und das Problem aus der Welt geschafft.
Also liebe russ. Mitbürgerinnen: Jetzt wisst Ihr endlich, bei wem Ihr Anträge zur Erneuerung bzw. Verlängerung Eurer Pässe einreichen könnt.
Sollte es der Nikolaus bis zum 6.Dezember nicht schaffen, hilft vielleicht noch der Weihnachtsmann oder gar später noch Väterchen Frost...
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 20:27
von Axel Henrich
Nikolaus hat geschrieben:Wenn ich noch ein paar Fakten beitragen darf:[...]
Ich bitte darum ...
Nikolaus hat geschrieben:Uebrigens: In der angefuehrten Verwaltungsvorschrift, Pkt. 3.0.8ff, findet man auch die Regelung des hier im Forum oft diskutierten Problems "lustig verfaelschter deutscher Namen nach deren Umschreibung ins Russische und der darauffolgenden Transkription ins Englische fuer den russischen Auslandspass". Die hier mehrfach beschriebene Praxis mancher Auslaenderbehoerden, den "richtigen" deutschen Namen auf einem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel festzuhalten, wurde zur Norm.
Gut, das mit dem Vermerk ist auch bei uns schon eine Weile so, zwar nicht auf einem Extrablatt, sondern direkt auf dem Aufenthaltstitel. Auf dem Aufenthaltstitel steht unterhalb des Bild- und Datenfeldes:
"Übertrag vom 23.05.1996. Fam.-Name dt. Recht "Henrich""
Was mich halt wurmt, dass diese Praxis irgendwie keine rechtliche Anwendung findet. Denn zum Versenden der Post (Steuerkarte z.B.) wird das normale Namensfeld des Passes verwendet und da steht: "ХЕНРИХ / KHENRIKH".
Ich werde auf jeden Fall mal wieder nachfragen, ob sich da was aendert...
-ah-
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 22:10
von Nikolaus
Ja, die einheitliche Anwendung des "Namens nach deutschem Recht" scheint sich noch nicht durchgesetzt zu haben. Aber ist ja schon gut zu wissen, dass man solch einen Eintrag erwarten kann.
Dachte ich.
Meine Frau hat die einheitliche Steuernummer uebrigens unter dem richtigen deutschen Namen erhalten...
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 22:49
von Zeppelin
Axel Henrich hat geschrieben:Auf dem Aufenthaltstitel steht unterhalb des Bild- und Datenfeldes:
"Übertrag vom 23.05.1996. Fam.-Name dt. Recht "Henrich""
Was mich halt wurmt, dass diese Praxis irgendwie keine rechtliche Anwendung findet. Denn zum Versenden der Post (Steuerkarte z.B.) wird das normale Namensfeld des Passes verwendet und da steht: "ХЕНРИХ / KHENRIKH".
Überprüf doch mal, in welcher Schreibwiese Deine Frau bei der Einwohnerbehörde gemeldet ist.
Von dort wird ja auch die LSK ausgesetellt und versendet. Vermutlich weiß man dort gar nichts von der Namensschreibweise nach dt. Recht.
Übrigens ergibt sich hier ein weiteres Argument zum Heiraten in D.
Dabei kann / muss der / die ausl. Verlobte nämlich vor dem Standesbeamten / der Standesbeamtin unterschreiben, wie der künftige Ehename lauten soll.
Re: Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
Verfasst: 11 Mär 2010, 23:42
von Axel Henrich
Zeppelin hat geschrieben:Überprüf doch mal, in welcher Schreibwiese Deine Frau bei der Einwohnerbehörde gemeldet ist.
Von dort wird ja auch die LSK ausgesetellt und versendet. Vermutlich weiß man dort gar nichts von der Namensschreibweise nach dt. Recht.
Alles schon gemacht, dort wird Sie, wie vorgeschrieben, unter Khenrikh gefuehrt. Es zaehlt der Eintrag im Namensfeld, alles andere hat nur "hinweisenden" Charakter. Das gleiche gilt btw auch fuer die Fahrerlaubniss, wo der selbe Quatsch drinne steht.
Zeppelin hat geschrieben:Übrigens ergibt sich hier ein weiteres Argument zum Heiraten in D.
AFAIR hattest du das vor ein paar Jahren schon mal flasch verstanden ...
Wir haben in D geheiratet, die Urkunde und auch der 1. Paß (Хенрих /Henrich) waren/sind auf Henrich ausgestellt. Dann haben die Russen "umgestellt" und damit ging es los. Ich habe auch die ganzen Nachweise angeschleppt, interessiert nicht, es gilt der Name im vorgesehenen Namens-Feld des Passes ... und der ist das aktuelle(!) Dokument.
Ich weiss noch, dass ich beim Erhalt des Passes in Leipzig einen riesen Aufriss gemacht hatte, da hieß der "Chef" in Leipzig noch Matwjenko (Sohn von St. Petersburger Gouverneurin?

). Infolge dessen wir einen handschriftlichen Eintrag mit Stempel auf dem Aufenthaltstitel erhielten - kostete damals 5 Mark.
Wenn ich gewußt haette, dass dieser Eintrag in Gera nicht interessiert, dann haette ich mir den ganzen Aerger sparen koennen. Naja, jetzt habe ich mal wieder Material und werde mich bei Gelegenheit kuemmern - spaetestens bis zum neuen Paß.
-ah-