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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 00:38
von Tiakaniz
Achso dazu kommt noch, dass wir den Antrag erst beim Erstgespräch morgen ausgehändigt bekommen. Ich weiß nicht was das für ein Schwachsinn sein soll. Wir haben halt nur so eine Checkliste bekommen, in der steht welche Dokumente wir für die Antragsabgabe mitbringen sollen.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 00:46
von CSB_Wolf
Tiakaniz hat geschrieben:Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die den Antrag sofort nehmen müssen? Und die meinten halt zu mir wegen dem Anspruche, dass das "die Leistungsabteilung" klären muss. Und müssen die wirklich sofort prüfen ob meine Frau Anspruch hat oder nicht? das wäre ja cool wenn das so wäre, weil das zeiht sich ja nun hin und ich bin leider auch nicht steinreich, dass ich das noch finanziell so lange aushalte. Wenn ich sofort wüsste, dass sie keinen Anspruch hat, dann könnte ich gleich zum Sozialamt gehen, aber so ohne Ablehnungsbescheid wird das nix.
Ein Gesetz wird es dafür wohl nicht geben aber eine Vorschrift und dadurch sind Sie verpflichtet deinen Antrag, bzw den Antrag deiner Frau sofort anzunehmen. Von dem Tag der Annahme habt Ihr Anspruch auf Leistung, rückwirkend geht nicht. Wenn Ihr keine Geld mehr für den täglichen Bedarf, Essen u.s.w. habt, dann sind sie sogar verpflichtet dir sofort eine Barauszahlung zu machen. Sage ihnen das ihr mittellos seit. Die ARGE und das Sozialamt sind sowieso der gleiche Verein, der eine schiebt es auf den anderén um Zeit für die Bearbeitung zu schinden. Wenn sie auf Stur stellen, den Vorgesetzten verlangen und ggf. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Gruss
wolf
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 00:51
von Saboteur
Verweise doch auf die Broschüre der Arbeitsagentur:
Sie können den Antrag ohne Einhaltung einer Form
schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen, um
erst einmal keinen Verlust zu riskieren. Daneben erforderliche
Antragsunterlagen können Sie (möglichst vollständig
und zeitnah) auch nachreichen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 00:55
von Tiakaniz
Aber geht auch eine Barauszahlung, obwohl die noch gar nicht wissen, ob meine Frau Anspruch hat oder nicht?
Naja die waren schon so kulant und machen den Antrag schon ab dem ersten mal, als wir uns bei der Arge gemeldet haben, also über 1 Monat zurück. Von daher würde uns kein Tag fehlen, was den Anspruch angeht.
Mir geht es vor allem darum, dass ich möglichst schnell weiß, ob meine Frau Anspruch hat oder nicht, damit ich zügig den Ablehnungsbescheid bekomme und dann zum Sozialamt kann.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 01:01
von Tiakaniz
Und zudem brauche ich ab gestern in spätestens einem Monat einen Bescheid, dass meine Frau Sozialleistungen bekommt, damit das Bundesamt ihren Integrationskurs bezahlt. Die Schule sagte mir sie können das Geld nur 1 Monat vorstrecken, aber dann muss entweder ein bescheid bei den sein, oder ich darf für den ersten Monat schon mal 100 Euro abdrücken :(.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 01:05
von CSB_Wolf
Tiakaniz hat geschrieben:Aber geht auch eine Barauszahlung, obwohl die noch gar nicht wissen, ob meine Frau Anspruch hat oder nicht?
Ja, aber 5000.--Euro werden sie Euch nicht gerade in die Hand drücken, aber so viel das es zum Leben reicht bis über den Antrag entschieden ist. Falls sie es ablehnen, lass es dir schriftlich geben in Form eines
Wiederspruchsfähigen Bescheids. Der ist in 1 Minute geschrieben.
Gruss
wolf
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 01:08
von Tiakaniz
Ok, dann mache ich das morgen. Falls ich so einen widerspruchsfähigen Bescheid bekomme, soll ich dann zum Anwalt und Widerspruch einlegen? Wie hoch stehen die Chancen, dass meine Frau was ausgezahlt bekommt?
Und gibt es irgendwo einen Paragraphen, der das mit der Barauszahlung regelt?
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 01:19
von Saboteur
ich würd zum Sozialgericht gehen... Ist ja auch kostenfrei!
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 01:21
von CSB_Wolf
Tiakaniz hat geschrieben:Ok, dann mache ich das morgen. Falls ich so einen widerspruchsfähigen Bescheid bekomme, soll ich dann zum Anwalt und Widerspruch einlegen? Wie hoch stehen die Chancen, dass meine Frau was ausgezahlt bekommt?
Und gibt es irgendwo einen Paragraphen, der das mit der Barauszahlung regelt?
Zum Anwalt musst Du ja erst wenn der Antrag endgültig abgelehnt worden ist. Normal sollte so ein Antrag in 10-14 tagen komplett bearbeitet sein und ihr den Bescheid haben. Die Chance das deine Frau Hilfe bekommt würde ich als sehr hoch einstufen, da Du ja nur Bafög bekommst. Ob es einen Paragraphen gibt der die Auszahlung oder Bevorschussung regelt, keine Anhnung, aber mit Sicherheit eine Verwaltungsvorschrift, typisch Deutsch halt. Von der Wiege bis zu Bahre Formulare, Formulare
Gruss
wolf
PS es ist natürlich auch möglich das ihr zu einer netten Sachbearbeiterin kommt, die alles sofort positiv für Euch regelt.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 02 Okt 2010, 15:39
von daveg
Jetzt stell ich mal etwas anderes in den Raum, völlig unabhängig vom konkreten Gesetz und den damit verbundenen Möglichkeiten:
Ausländer(-in) kommt nach Deutschland, heiratet (einen Studenten, welcher wohl kaum großartig ins System einzahlt) und möchte vom ersten Tag an Sozialleistungen beziehen, Integrationskurs bezahlt bekommen .... !!
Mmmhhh..... wieso? Wer bezahlt das?