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Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 20 Jun 2011, 13:01
von Norbert
Dieses "am Stück" ist aber entscheidend. Denn während das FMS Moskau wohl meint, dass man pro Jahr nicht mehr als 183 Tage abwesend sein darf, meint das FMS Novosibirsk, dass man am Stück nicht länger als 183 Tage außerhalb Russlands sein darf. Ich lese im Gesetz auch die Novosibirsker Auslegung, und da ich in Novosibirsk lebe, habe ich sowieso kein Problem. Man sollte das aber berücksichtigen, dass es unter Umständen anders gesehen wird.

Ich habe übrigens von einem Fall gehört, wo ein Ausländer im Ausland krank wurde. Unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung wurde die ВРП nicht weggenommen, obwohl er fast ein Jahr im Ausland war. (Näheres per PM, wenn das jemanden betreffen sollte.)
wiwi hat geschrieben:Ich bin russisch verheiratet. Der Lebensmittelpunkt im Moment ist die Schweiz, ich verbringe aber einige Zeit in RU. Meine Frau ist in RU registriert. [...] Wir führen momentan zwei Haushalte.
Wenn Deine Frau auch noch eine Wohnung hat, in welcher sie Dich dauerhaft registrieren kann, solltest Du damit alle Bedingungen soweit erfüllen.
wiwi hat geschrieben:Ich glaube aber gelesen zu haben, dass für die Ausreise (aus Russland) mit einer solche Aufenthaltsgenehmigung eine spezielle Erlaubnis/Ausreise Visum nötig ist - was die ganze Sache sinnlos machen würde.
Ja, dies ist leider so, man benötigt noch jedes Mal ein Aus- und Einreisevisum, welches auch noch einzeln ausgestellt wird! Ausnahmen ...
wiwi hat geschrieben:Mindestens für Deutsche ist aber eine solche Erlaubnis scheinbar nicht (mehr) nötig. Wo kann die russische Rechtsquelle finden, die diese Sonderregelungen festliegt? Für welche Staatsangehörige gilt sie?
... gibt es nur für Deutsche, Italiener, Polen und Usbeken - soweit mir bekannt. Die Ausnahme für Deutsche ist in jenem Link fixiert, den ich schon gegeben hatte: http://www.russisches-konsulat.de/Blank/AbkommenDe.pdf (dort steht sinngemäß, dass Bürger mit einer vorläufigen (!) oder endgültigen Aufenthaltsgenehmigung kein Visum benötigen). Eine offiziellere russische Rechtsquelle wirst Du nicht finden!

Dennoch kann es einen Vorteil haben. Nach 1 Jahr mit der ВРП kannst Du den вид beantragen und der berechtigt dann zur Ein- und Ausreise ohne Visum!

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 20 Jun 2011, 14:55
von Nikolaus
Ich weiss nicht, welche Regelung fuer Buerger der Schweiz gilt. Aber mir hat mal ein Kollege aus der Karibik (ich glaube aus Kuba!?), der eine russische zeitweilige Aufenthaltserlaubnis hat, erzaehlt, dass er nicht jedesmal vor einer Ausreise ein spezielles Ausreise-/Einreisevisum holen muss, sondern "kurz nach" der Aufenthaltserlaubnis ein spezielles russisches "Multi-Ausreise-/Einreisevisum" auf Antrag erhalten hat, das nun bis zum Ende der Gueltigkeit der Aufenthaltserlaubnis gueltig ist.
Offenbar gibt es recht unterschiedlich gestaltete Visaerleichterungsabkommen. Die Konsulate der Schweiz in Russland wissen wahrscheinlich am ehesten, was fuer ihre Staatsbuerger da gilt ...

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 20 Jun 2011, 15:04
von CSB_Wolf
Nikolaus hat geschrieben:Ich weiss nicht, welche Regelung fuer Buerger der Schweiz gilt.
Für die Bürger der Schweiz gelten die gleichen Reglungen wie für das Schengenland 8)

Gruss
wolf

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 20 Jun 2011, 15:18
von Nikolaus
Keinesfalls in dieser Allgemeinheit. Bilaterale Regelungen aus dem Besitzstand, die ueber die Schengen-Regeln hinausgehen, sind in den einzelnen Schengen-Laendern sehr unterschiedlich. Und genau darum geht es hier.
Beispiele wurden ja bereits oben genannt...

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 20 Jun 2011, 15:19
von Norbert
CSB_Wolf hat geschrieben:Für die Bürger der Schweiz gelten die gleichen Reglungen wie für das Schengenland 8)
In diesem Fall eindeutig nein. Dies ist ein bilaterales Abkommen!