Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...
Verfasst: 20 Jun 2011, 13:01
Dieses "am Stück" ist aber entscheidend. Denn während das FMS Moskau wohl meint, dass man pro Jahr nicht mehr als 183 Tage abwesend sein darf, meint das FMS Novosibirsk, dass man am Stück nicht länger als 183 Tage außerhalb Russlands sein darf. Ich lese im Gesetz auch die Novosibirsker Auslegung, und da ich in Novosibirsk lebe, habe ich sowieso kein Problem. Man sollte das aber berücksichtigen, dass es unter Umständen anders gesehen wird.
Ich habe übrigens von einem Fall gehört, wo ein Ausländer im Ausland krank wurde. Unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung wurde die ВРП nicht weggenommen, obwohl er fast ein Jahr im Ausland war. (Näheres per PM, wenn das jemanden betreffen sollte.)
Dennoch kann es einen Vorteil haben. Nach 1 Jahr mit der ВРП kannst Du den вид beantragen und der berechtigt dann zur Ein- und Ausreise ohne Visum!
Ich habe übrigens von einem Fall gehört, wo ein Ausländer im Ausland krank wurde. Unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung wurde die ВРП nicht weggenommen, obwohl er fast ein Jahr im Ausland war. (Näheres per PM, wenn das jemanden betreffen sollte.)
Wenn Deine Frau auch noch eine Wohnung hat, in welcher sie Dich dauerhaft registrieren kann, solltest Du damit alle Bedingungen soweit erfüllen.wiwi hat geschrieben:Ich bin russisch verheiratet. Der Lebensmittelpunkt im Moment ist die Schweiz, ich verbringe aber einige Zeit in RU. Meine Frau ist in RU registriert. [...] Wir führen momentan zwei Haushalte.
Ja, dies ist leider so, man benötigt noch jedes Mal ein Aus- und Einreisevisum, welches auch noch einzeln ausgestellt wird! Ausnahmen ...wiwi hat geschrieben:Ich glaube aber gelesen zu haben, dass für die Ausreise (aus Russland) mit einer solche Aufenthaltsgenehmigung eine spezielle Erlaubnis/Ausreise Visum nötig ist - was die ganze Sache sinnlos machen würde.
... gibt es nur für Deutsche, Italiener, Polen und Usbeken - soweit mir bekannt. Die Ausnahme für Deutsche ist in jenem Link fixiert, den ich schon gegeben hatte: http://www.russisches-konsulat.de/Blank/AbkommenDe.pdf (dort steht sinngemäß, dass Bürger mit einer vorläufigen (!) oder endgültigen Aufenthaltsgenehmigung kein Visum benötigen). Eine offiziellere russische Rechtsquelle wirst Du nicht finden!wiwi hat geschrieben:Mindestens für Deutsche ist aber eine solche Erlaubnis scheinbar nicht (mehr) nötig. Wo kann die russische Rechtsquelle finden, die diese Sonderregelungen festliegt? Für welche Staatsangehörige gilt sie?
Dennoch kann es einen Vorteil haben. Nach 1 Jahr mit der ВРП kannst Du den вид beantragen und der berechtigt dann zur Ein- und Ausreise ohne Visum!