Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 25 Mär 2011, 10:11
Mit meinen - noch nicht Bürokratenrussisch ausgebauten - Russischkenntnissen habe ich versucht in den Texten zu ergründen, ob in dem eigentlich für alle geltenden Gesetz in den entsprechenden Paragrafen wieder eine Einschränkung auf Ausländer mit Arbeitsvisum ("Arbeiter") zu finden ist. In machen Kurzinfos wird hier ja in Stichpunkten auf Änderungen für die Anmeldung der "Arbeiter" in der Firma und die Heraufsetzung der Frist von 3 auf 7 in einem Atemzug geredet. Einen Zusammenhang (d.h. nun gibt´s eine 7-Tage-Frist, aber nur für "Arbeiter") habe ich aber hier im Gesetz nicht gefunden.
Letzendlich wollte ich herausfinden, ob man mit Geschäftsvisum sich für einen Aufenthalt von bis zu 7 Arbeitstagen nun noch registrieren muss. Im Moment sehe ich die Frage eigentlich als "Nein, muss man nicht" beantwortet (also so, wie Nikolaus es auch sieht).
Hat hier jemand im Forum irgendeine andere Lesart?
Letzendlich wollte ich herausfinden, ob man mit Geschäftsvisum sich für einen Aufenthalt von bis zu 7 Arbeitstagen nun noch registrieren muss. Im Moment sehe ich die Frage eigentlich als "Nein, muss man nicht" beantwortet (also so, wie Nikolaus es auch sieht).
Hat hier jemand im Forum irgendeine andere Lesart?