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Re: Neue Regeln für die Registrierung

Verfasst: 25 Mär 2011, 10:11
von wolk0815
Mit meinen - noch nicht Bürokratenrussisch ausgebauten - Russischkenntnissen habe ich versucht in den Texten zu ergründen, ob in dem eigentlich für alle geltenden Gesetz in den entsprechenden Paragrafen wieder eine Einschränkung auf Ausländer mit Arbeitsvisum ("Arbeiter") zu finden ist. In machen Kurzinfos wird hier ja in Stichpunkten auf Änderungen für die Anmeldung der "Arbeiter" in der Firma und die Heraufsetzung der Frist von 3 auf 7 in einem Atemzug geredet. Einen Zusammenhang (d.h. nun gibt´s eine 7-Tage-Frist, aber nur für "Arbeiter") habe ich aber hier im Gesetz nicht gefunden.
Letzendlich wollte ich herausfinden, ob man mit Geschäftsvisum sich für einen Aufenthalt von bis zu 7 Arbeitstagen nun noch registrieren muss. Im Moment sehe ich die Frage eigentlich als "Nein, muss man nicht" beantwortet (also so, wie Nikolaus es auch sieht).
Hat hier jemand im Forum irgendeine andere Lesart?

Re: Neue Regeln für die Registrierung

Verfasst: 31 Mär 2011, 18:46
von wolk0815
Hatte mittlerweile beim einen oder anderen Visaservice nachgehakt. Russland - live. Eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes kommen noch Infos, dass weder das Konsulat noch ihre Partner etwas von einer Änderung wüssten. Nach Hinweisen auf das Gesetz kamen nun langsam die Rückläufer wonach eine Registration von Aufenthalten von bis zu 7 Tagen (genauer sicher wohl eigentlich Arbeitstagen) nicht mehr nötig ist. Auf den meisten Webseiten ist noch nichts geändert. Naja, nun bin ich aber schon mal für meinen nächsten Kurztrip von dieser Registration befreit. Sonst wäre er wegen einem Tag zu viel notwendig gewesen.