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Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 14 Nov 2011, 16:27
von manuchka
Jochen, früher gab es mehrere Bezeichnungen für den Einzelunternehmer - neben dem индиыидуйальный предприниматель (ИП) auch noch den частный предприниматель (ЧП) und auch noch den предприниматель без образования юридического лица (ПБОЮЛ, das war überhaupt die erste Bezeichnung). Der IP dürfte sich aber inzwischen durchgesetzt haben.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 14 Nov 2011, 19:09
von Jochen
Neben ИП kenne ich nur noch бизнесмен!

Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 14 Nov 2011, 19:54
von manuchka
Naja, sind wir nicht alle ein bisschen бизнесмены?

Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 15 Nov 2011, 12:57
von Dietrich
manuchka hat geschrieben:Naja, sind wir nicht alle ein bisschen бизнесмены?

Nein, du bist бизнесменKA
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 15 Nov 2011, 14:10
von Jochen
Бизнесвумен habe ich auch schon gehört!
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 16 Nov 2011, 00:07
von Ramenia
Nabend
jetzt komme ich ein bisschen ins Stocken bei euren langen Texten :-).
Versuche ich mal zu sortieren.
RVP (zeitweilige Aufenthaltserlaubnis)
VID (Ständige Aufenthaltserlaubnis)
AE (Arbeitserlaubnis)
MO (Moskau Oblast)
1.Ich habe eine RVP (zeitweilige Aufenthaltserlaubnis) in Khimki und eine AE (Arbeitserlaubnis) , die AE für Moskau und MO (Moskau Oblast) gilt.
Khimki wird dem Moskauer Oblast zugerechnet.
Das heisst das sich mein AG (Arbeitgeber) nur in diesen Gebieten befinden darf (juristische Adresse)
2.Als ich nun meinen VID beantragte haben sie erstmal gestaunt das ich zwar in Khimki gemeldet bin, aber eine AE (Arbeitserlaubnis) für Moskau und MO habe und gleich für 3 Jahre.Das eigentliche KO Kriterium war aber das sich die juristische Adresse meines AG im MO befindet.Wäre dies nicht der Fall gewesen hätte ich nach aussagen "meiner" Sachbearbeiterin hier in Khimki Riesen Probleme gehabt meinen VID (Ständige Aufenthaltserlaubnis) zu beantragen.Weil ich im Oblast gemeldet bin und sich meine AG deswegen auch im MO befinden muss.
Also in Khimki nen RVP haben und in Ekat arbeiten (Dienstreisen meine ich jetzt nicht) fällt wohl aus. Gut aber den Russen geht's ja genauso.Wer in Nizhny wohnt bekommt auch nicht ohne weiteres und ohne Propiska nen Job in Moskau , oder?
3.Dann bekomme ich NICHT automatisch 5 Jahre den VID. Denn ich habe leider nicht aufgepasst.Bin stolzer Besitzer 2er Reisepässe. Der erste ist irgendwann abglaufen.In den 2. kam dann mein neues Arbeitsvisum rein.Mit diesem konnte ich damals in Khimki ohne grosse Probleme meine RVP beantragen.Dann nach einem Jahr beantragte ich den VID. Weil mein 2. Reisepass nur bis 2014 gültig ist bekomme ich also nur 3,5 Jahre den VID.Gut meinen nächsten frischen Reisepass habe ich auch schon , mal gucken wie das dann mit der Verlängerung des VID's oder Umschreibung auf einen anderen Pass läuft.... Stell ich mir jetzt schon lustig vor.
Das sollte man beachten wenn mann mehrere Pässe hat , und das 2. Reisepässe Nur 6 Jahre gültig sind.....
...und noch was für die Statistik , mein VID Antrag geht jetzt in den 5. Monat hier in Khimki.
Ich glaube pünktlich zum 22. Dezember oder so würden es 6 Monate werden.
Meine Frau rief heute mal an , und ,...perfektes Timing oder Zufall , ja alles solle Okay sein , wahrscheinlich am Mittwoch hole die gute Frau die unterschriebenen Unterlagen zurück und ich soll nochmal am Donnerstag anrufen.Bin ich ja mal gespannt....
Wie läuft das dann eigentlich? Muss ich meinen Reisepass dann für ne Weile abgeben wenn die mir den VID ausstellen?
Sylvio
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 16 Nov 2011, 01:04
von bella_b33
Ramenia hat geschrieben:Gut aber den Russen geht's ja genauso.Wer in Nizhny wohnt bekommt auch nicht ohne weiteres und ohne Propiska nen Job in Moskau , oder?
Ich meine, daß sowas geht. Viele Bekannte von uns haben das Auto auch noch auf mordwinischer Nummer(weiß jetzt aber nicht genau, ob das ein Indiz für die Propiska ist), trotz Arbeit und Wohnung in Moskau. Russische Staatsbürger können auch eine "vremenoje Propiska" an einem anderen Ort machen und den alten Hauptwohnsitz belassen, was mit meiner RVP vor 2 Jahren auf jeden Fall NICHT möglich war.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 16 Nov 2011, 08:11
von domizil
Guten Morgen Sylvio,
ich versuche aus meiner Erfahrung zu antworten, obwohl anscheinend Kaliningrad mit Moskau nicht zu vergleichen ist und der subjektive Faktor eine starke Rolle zu spielen scheint:
1. Eine Arbeitserlaubnis ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beantragen. Der Arbeitgeber muß auch eine Genehmigung haben ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen. Somit ist klar das ich mit einer Arbeitserlaubnis fest an den Arbeitgeber und den Arbeitsort gebunden bin. Ich habe meine alten Arbeitserlaubnisse (vor 1995 - 2003) angeschaut - dem ist so. Ich kann also mit einer Arbeitserlaubnis nicht zu einem anderen Arbeitgeber gehen, selbst wenn der im benachbarten Zimmer sitzt.
2. Ich bin bei den Bezeichnungen immer gerne sehr korrekt, damit man auch weiß das man über dasselbe Thema oder denselben Gegenstand spricht. Sie sprechen von ZEITWEILIGER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG. Die gibt es nicht. Es gibt das ZEITWEILIGE WOHNRECHT. Für den Normalverbraucher scheint es hier keinen Unterschied zu geben, aber damit es zu keinen Verwechselungen kommt sollte man die genaue Übersetzung nutzen. Viele meiner Gesprächspartner nutzen auch anstelle des Wortes "Visum" das Wort "Aufenthaltsgenehmigung" - ist natürlich völlig verkehrt ...
3. Meinem Kenntnisstand gibt es eine Arbeitsgenehmigung immer im Rahmen der jährlichen Quoten, also für ein Jahr. Da könnte bei Inhabern des Zeitweiligen Wohnrechtes (gültig für drei Jahre) oder für Spezialisten auch anders sein. Ich würde mich also an Ihrer Stelle nicht zu sehr wundern.
4.Zu Fragen der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung (verkürzt) kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Die Aufenthaltsgenehmigung ist immer an den Reisepass "gekoppelt". Ist der Reisepass noch mindestens 5 Jahre gültig gibt es auch eine Aufenthaltsgenehmigung die 5 Jahre gültig ist. Ist der Paß kürzer gültig wird die Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Sie müssen dann, wie üblich, einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung stellen. Es beginnt die gleiche Prozedur, mit den gleichen medizinischen Untersuchungen, den gleichen Dokumenten die Sie schon einreichen mußten bei der Erstbeantragung. Die Wartezeit auf die Verlängerung wird sich aber verkürzen. Ich warte jetzt z.B. nur zwei Monate auf Verlängerung.
5. Noch ein Tipp wenn Sie einen neuen Pass beantragen. Bestellen Sie gleich einen Pass mit 48 Seiten, denn ein Pass wird auch dann "ungültig" wenn darin keine Ein- und Ausreisestempel mehr eingestellt werden können. Und wenn die Grenzbeamten sehr großzügig ihre Stempel reinstellen so ist auch der ganz frische Paß recht schnell voll und somit ...
Meine Grenzbeamten kennen mich seit 1995 und stellen jetzt (trotz meines 48-seitigen Passes) sehr ordentlich die Stempel ein ( 8 - 10 Stempel pro Seite).
Und noch ein Hinweis: Die Aufenthaltsgenehnmigung gibt einem keine "Narrenfreiheit" in Russland - jede Veränderung die von den von Ihnen gemachten Angaben in den eingereichten Dokumenten abweichen - müssen Sie den Behörden melden. Zum Beispiel:
- Veränderung des Wohnsitzes (selbst wenn Sie nur in die benachbarte Wohnung ziehen)
- Änderungen zum Arbeitgeber oder zu Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit
- Änderung des Familienstandes
Also nochmals: ALLE Veränderungen im Vergleich zu den Angaben die Sie bei der Antragstellung gemacht haben.
Und vergessen Sie nicht sich jedes Jahr nochmal registrieren zu lassen. Eine kleine, nicht sehr aufwendige bürokratische Formalität, aber wenn Sie dies nicht tun geht der Russische Staat davon aus das Sie nicht mehr in Russland existent sind und wird Sie "vergessen" - der Staat ist nicht verpflichtet nach Ihnen zu suchen und zu schauen ob Sie noch vor Ort sind.
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 16 Nov 2011, 14:04
von bella_b33
domizil hat geschrieben:
Und vergessen Sie nicht sich jedes Jahr nochmal registrieren zu lassen. Eine kleine, nicht sehr aufwendige bürokratische Formalität, aber wenn Sie dies nicht tun geht der Russische Staat davon aus das Sie nicht mehr in Russland existent sind
Wieso das? Man belegt beim jährlichen Rapport ja, wieviele Tag man im Land war. Somit weiß "der russsische Staat" ja, daß ich im Lande war und bin. Nach einer Registrierung hat mich noch Keiner gefragt(mit VID und Propiska).
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 16 Nov 2011, 14:53
von domizil
bella_b33 hat geschrieben:Wieso as? Man belegt beim jährlichen Rapport ja, wieviele Tag man im Land war. Somit weiß "der russsische Staat" ja, daß ich im Lande war und bin. Nach einer Registrierung hat mich noch Keiner gefragt(mit VID und Propiska).
... wir reden hier wahrscheinlich über ein und dasselbe. Auf Russisch: Годовая перерегистрация
Das ist das doppelseitig beschriebene Formblatt mit den Anlagen Kopien von Pass und Aufenthaltsgenehmigung sowie Einkommenserklärung. Man bekommt dann einen abgestempelten Abschnitt dieses Formblattes zurück.
Uwe Niemeier