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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Verfasst: 23 Dez 2016, 12:04
von asgardcrew
[welcome] Muss nun mal leider dieses Thema wieder anreisen! Ich denke mal eher dass das jetzt was für unseren Herrn Niemeier ist! Wenn überhaupt!

Ich bin nun mittlerweile im Besitz einer ИП, arbeite aber nach wie vor für einige deutschen Firmen, bei der Gelegenheit : in Wladimir mal das Maxbräu, oder in Moskau das neue Paulaner im Azimut Olympia Hotel besuchen, hab ich unter anderem beide ausgebaut!

Jetzt aber zum Problem, die eine deutsche Firma für die ich arbeite hat mittlerweile etwas Bedenken wenn ich in DE arbeite! Die Fragen welche sich stellen sind folgende:

Zum Sachverhalt:
Ich bin deutscher Staatsbürger mit mehr als 180 Tagen Aufenthalt in Russland daraus folgt
-Meldung und Gewerbe und Steuerpflicht in Russland


Frage:
Unter welchem Status arbeite Ich als russische Firma dann in Deutschland?

Zu klären:
*Dienstleistung in Deutschland überhaupt erlaubt? Bautätigkeit ebenfalls?
*gelten die gleichen Kriterien für die Scheinselbstständigkeit für russ. Firmen wie für Deutsche?
*gibt es eine Abkommen mit Russland welches die Dienstleistungsfreizügigkeit regelt/erlaubt?
(Deutsche arbeiten ja auch in Russland)

Weder eine der Handwerks- noch Handelskammern, noch eine Berufsgenossenschaft oder das Arbeitsamt konnten mir diesbezüglich in Deutschland eine Antwort geben! Die Handelskammer Berlin hat mich an die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau verwiesen, diese wiederum hatt das ganze an ihre juristische Abteilung übergeben, und seitdem ist Funkstille!

Wenn ich beim Arbeitsamt nach schaue finde ich leider nur die Entsendung von Arbeitnehmern, was aber immer, egal wie, auf die Aufenthaltsgenehmigung hinaus läuft, zumindest was außereuropäische Firmen angeht! Diese brauche ich aber als Deutscher ja nun nicht!

Und mal wieder Fragen über Fragen! Irgendjemand muss doch da etwas wissen!

Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Verfasst: 20 Jan 2017, 11:20
von Andy
Sorry, vielleicht haben sich Deine Fragen schon geklaert. Trotzdem moechte ich den Versuch eines Kommentars wagen:

Wenn Du als Deutscher Staatsbuerger in Deutschland oder sonstwo ausserhalb der RF irgendetwas arbeitest, ist das den Russen egal. D.h. Du brauchst dafuer keine Firma in Russland, keine Lizenz (in Russland), gar nichts. Egal, was Du machst. Nur, wenn Du mehr als 180 Tage in Russland bist, gibst Du Deine Einkuenfte aus jener Taetigkeit einfach in der Steuererklaerung an und zahlst Deine 13% Steuern darauf. Und fertig. Noch besser, wenn Dir Deine Kunden in D das Geld auf Dein Konto in RF ueberweisen, dann hast Du auch kein Risiko wegen der Devisengesetze.

Aber: Wenn Du als Deutscher in Deutschland eine Bauleistung erbringst, musst Du Dich den deutschen Vorschriften beugen!!!! Es gibt ja keine Dienstleistungsfreiheit mit RF wie bei anderen EU Laendern. Also: Firma in D anmelden, Handwerkerrolle etc., was auch immer, da kenn ich mich nicht mehr so aus.

Und dann: Wenn du Steuerresident in Russland bist, und eine Firma im Ausland registriert (oder mehr als 25% Anteile hast), musst Du das der russischen Steuerbehoerde eventuell melden und jaehrliche Bilanz vorlegen. Wenn Du aber als Freiberufler (Handwerker) in D arbeitest, brauchst Du dass natuerlich nicht.

Achtung: ich kamm mich auch hier und da irren .... aber die Marschrichtung duerfte so stimmen ...

Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Verfasst: 08 Mär 2017, 21:34
von Zejtnot
Achtung, was hier ziemlich wenig beleuchtet wird, sind die Valutaregeln, die für alle Residenten, also auch Inhaber des Вид gelten. Gemäß diesen sind erst einmal alle Geldbewegungen auf ausländischen Konten verboten und nur wenige Ausnahmen erlaubt. Die Strafe für Verstöße ist zwischen 75 und 100 % der Summe! Damit ist also nicht zu spaßen! Und ab diesem Jahr werden Kontodaten zwischen über 50 Ländern (auch Deutschland und Russland) automatisch abgeglichen, insofern sollte man spätestens jetzt als Resident seiner Pflicht nachkommen, ausländische Konten brav zu melden.

Somit ist es in vielen Fällen ratsam, Löhne oder ähnliches lieber nach Russland überweisen zu lassen. Und wenn man da als Resident Geld von einem Nichtresidenten bekommt, wird die Valutakontrolle aktiv und man muss nachweisen, wofür.

Nach eingehender Abwägung aller Optionen bin ich der Meinung, in diesem Fall ist ИП mit vereinfachter Steuerregelung die beste Option: 6 % Steuern auf die Summe und fertig. Dazu nochmals 1 bis 2 % für diese ganzen Überweisungen (Geldeingang auf Transitkonto, Freigabe auf ИП-Konto, Überweisung auf физ.лицо-Konto, ggf. Überweisung nach Deutschland). Und die Buchhaltung des ИП, mit etwa 1000 Rubel pro Monat, falls man sorgenfrei leben will.