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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 10 Apr 2013, 15:00
von Dietrich
Derartige Visaabkommen legen bestimmte Regelungen und Erleichterungen fest, die es bestimmten Nationalitäten ermöglichen, leichter an ein Schengen-C-Visum zu kommen.
Diese Abkommen regeln allerdings definitiv nicht neu, was ein Schengen-C-Visum überhaupt ist, sondern das wird eben im Schengener Visacodex festgeschrieben.

Wobei es natürlich wirklich sehr unglücklich ist, warum dort eben immer von 180 Tagen die Rede ist....

Was aber womöglich damit zusammenhängt, den Begriff "halbes Jahr" einfach zu vermeiden, da dieser leicht mit "Halbjahr" zu verwechseln ist. Und "6 Monate" können auch gerne als "volle Monate" verstanden werden...

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 11 Apr 2013, 13:39
von Holger Eekhof
Zählen:

Das ganz simple Zählen ist dann wohl auch die sicherste Variante, dauert nur eben etwas länger, was sich bei einem Flughafen wohl auch in längeren Wartezeiten äußern würde...

Aber noch einmal zurück zum eigentlichen Punkt, wie kann dies überhaupt geschehen?

Ich schreibe hier jetzt einfach mal auf, was uns bisher aus anderen Quellen mitgeteilt wurde, deshalb ohne Garantie und bitte als reines, uns zugetragenes Gerücht betrachten:

D.h. alles folgende ist reine Phantasie, Namen sind erfunden, es besteht keinerlei Ähnlichkeit mit realen Vorkommnissen und Personen:

Am 9. April ist SIS II offiziell in Betrieb gegangen, dabei handelt es sich um eine riesige Datensammel- und Verarbeitungsmaschinerie, die für alle am sogenannten Schengenbesitzstand teilnehmenden Staaten verbindlich geworden ist.

Das Programm befindet sich seit dem Jahre 2011 im Testlauf, seit 2012 im erweiterten Testlauf - quasi mit dem gemeinen Ausländer als lebende Versuchskaninchen, was man zwar verurteilen kann, aber irgendwann muß so etwas auch in realer Umgebung getestet werden, wenn man es denn politisch umsetzen und durchdrücken will.

Auf dieses Program greifen zeitgleich Zoll-, Polizei-, Justiz- und Verwaltungsbehörden zu. Nationales Subprogramm ist in Deutschland Visocore(C), ein von der Bundesdruckerei entwickeltes Hard- und Softwarepaket, welches auch weltweit angeboten wird.

Nun ergab es sich leider, das dieser Test am lebendem Objekt, dem Reisenden, leider mindestens am 28. März ganz kräftig in die Hose ging.
Und es stand die unmittelbare Implementierung in ganz Europa am 9. April bevor - die sofort hätte abgeblasen werden müssen, wenn innerhalb der Testphase irgendetwas schief gelaufen wäre. So ganz unumstritten ist dieses Monster eben auch von politischer Seite nicht - und es war Grundbedingung für die Zustimmung der Einzelstaaten, das der Test 100% einwandfrei zu laufen hatte.

Und nun stellen wir uns einfach die Situation vor, sehr viele Menschen arbeiten bereits sehr lange an diesem Monster, abertausende von Sitzungen, Meetings und Abstimmungen liefen zuvor, Millionen von Arbeitsstunden. Es ist nicht nur ein sehr ambitioniertes politisches Projekt, sondern auch ein "Multi - Billion - Dollar - Business".

Und all dies wäre durch unser Ömchen einfach mal lahmgelegt, wenn nicht sogar eliminiert werden. Zumindest hätte dieser Rückschlag, wenn diese Implementierung hätte verschoben werden müssen, eine Diskussion auf realer Grundlage ausgelöst, und vielen wäre bewußt geworden, was sie dort erschufen und nun legitimieren sollten - und inzwischen leider auch haben. Dieses Wort "erschufen" wählte ich jetzt mal mit Absicht, sie arbeiten zwar sieben Jahre daran, wo ein anderer sieben Tage brauchte, aber kein anderes Wort paßt besser.

Wie kann es sein, das ein Programm quasi gleichzeitig zum Gutachter, Ankläger und defacto Richter wird. Ist eine solche Implementierung überhaupt mit irgend etwas, was wir Rechtsstaat nennen, vereinbar?

Plötzlich wären alle Ambitionen hinfällig, sowohl politischer als auch monetärer Natur. Dann entstehen echte Interessen. Und die Menschen, deren Interessen hier gefährdet sind, werden aktiv und bauen eine entsprechende Verteidigungslinie auf.

Und so kommen dann Presseerklärungen der Münchner Bundespolizei zu Stande, in der dieser glattweg die Kenntnis und Gültigkeit dieser Visaerleichterungsabkommen für seinen Bereich negiert. Er vertritt pressetechnisch gleich drei gigantische Polizeiinspektionen, von denen jeder im operativen Dienst aus dem Stand heraus die entsprechenden Paragrafen und geltenden Dienstanweisungen herunterbeten könnte - oder zumindest vor Einführung dieses Programms herunterbeten konnte.
Es würde mich nicht wundern, wenn die entsprechenden Schulungen inzwischen aus Kostenersparnisgründen gestrichen worden wären.

Er stellt sich hin und brüllt letztendlich: Ich bin dämlich. Wir sind Scheiße. Also schlagt uns.

In dieser Presserklärung wäre es ihm ein leichtes gewesen, den angerichteten Mist zumindest zu relativieren, indem er die Wahrheit gesagt hätte, nämlich das dieses Programm einen Fehler hat und das die Beamten deshalb davon ausgehen mußten, das unser Ömchen sich strafbar gemacht hat.
Er hat es nicht getan. Eher bekommt die gesamte Mannschaft dort an diesem Flughafen eine Klatsche, eher werden gleich drei Polizeiinspektionen an den Pranger gestellt, in einer Stadt, in der gerade der NSU - Prozess stattfindet. Frei nach dem Motto: Ist eben München, das sind Bayern, die sind das gewohnt.

Früher nannte man so etwas Kadavergehorsam - heute wohl den Schutz berechtigter nationaler Interessen und Güterabwägung.

Und hier endet dann die reine Phantasie.

Phantasie ist etwas, was nicht bestätigt wird - entweder weil Kontaktsperren über private, allerdings im Bundeseigentum befindliche Unternehmen verhängt werden, oder weil Pressesprecher öffentlicher Institutionen nicht in der Lage sind, simpelste Fragen zu beantworten und darum bitten, sich erst einmal kundig machen zu dürfen, oder aufgrund manch anderer, zum Teil wirklich unterhaltsamer Varianten moderner Kommunikationstechnologie und -psychologie.

Jemanden zu verprügeln, der einem als Prügelknabe präsentiert wird, ist nicht wirklich der Bringer - selbst wenn ein Teil davon einen Tritt in den Allerwertesten verdient hätte.

Soweit das auf dem laufenden halten.

Wir beschäftigen uns nun damit, das Problem unschuldig gesperrter unter die Leute zu bringen, damit diese sich bei der Bundespolizei melden. Diese werden dann von sich aus alles in die Wege leiten, um begangene Fehler schnellstens zu korrigieren - haben sie zumindest glaubhaft versichert. In Ländern wie Russland, Ukraine etc. reicht übrigens auch eine Mail, Post, Vorsprache bei dem Konsulat/ der Botschaft eines beliebigen (sic!!!) Schengenstaates, aus, diesen "Prozess der Wiederherstellung des vorhergehenden Zustandes" auszulösen - auf diesem Wege wird es nur elend lange dauern.

Doch wie gesagt, begrenzte Ressourcen bringen auch nur begrenzte Ergebnisse. Und wenn der Leser hier jemanden kennt, der wieder jemanden kennt, und eventuell kennt der ja jemanden etc..., dann wäre es schön, wenn man diese Betroffenen irgendwie erreichen könnte.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 11 Apr 2013, 15:19
von Holger Eekhof
@ Dietrich

Die Realität ist schon fast lustig:

Variante 1:
90 Tage im Halbjahr, was in etwa heißt
1.1. - 30.6. 90 Tage
1.7. - 31.12. 90 Tage

Variante 2:
90 Tage im halben Jahr, was in etwa heißt
90 Tage in 182,5 Tagen
90 Tage in 182,5 Tagen

Variante 3
90 Tage in 180 Tagen, was in etwa heißt
90 Tage in 180 Tagen
90 Tage in 180 Tagen

Manche Variante verstärkt in dem einen Schengenland, die andere wieder in dem anderen.
Im Augenblick kann es durchaus der Fall sein, das eine Einreise in/Ausreise aus bzw. der damit verbundene Aufenthalt in einem Schengenland in einem einzelnen Land nicht statthaft/strafbar ist/wäre, während sie in dem anderen 100% richtig ist/wäre. Zumindest in den Augen der den Fall begutachtenden Beamten vor Ort.

Doch was heutzutage am wahrscheinlichsten ist - oder eben bisher war:
Der Beamte vor Ort akzeptiert im Normalfall alle Varianten, sofern sie ihm persönlich plausibel erscheinen, so jedenfalls gängige Praxis an mehreren Flughäfen in mehreren Ländern. Er handelt im Rahmen seines Ermessens. (nach Selbstauskunft der Beamten)

Was wohl auch bisher irgendwie funktioniert hat - denn schließlich geht es hier zumeist um Reisende und nicht um Migranten.

Doch nun wird ein Programm installiert, das Fehler produziert, aber diese als reale Ergebnisse ausgibt, der Beamte wird seines Ermessensspielraumes enthoben. Letztendlich wird er nur noch zum Vollstrecker eines automatisierten System, siehe die entsprechenden Testläufe mit vollautomatisierten biometrischen und optischen Systemen. Er ist nicht mehr verantwortlich für seinen Job und folgerichtig auch nicht mehr für das, was die Entscheidung des System im Nachgang generiert.

So richtig begeistert über diese Entwicklung ist dort im operativen Bereich eigentlich niemand - zumindest hat noch keiner irgendwo seine Begeisterung ausgedrückt. Aber sehr wohl drastische Worte für anders geartete Gefühlsregungen gefunden.

Was die Neuregelung/Konkretisierung betrifft, in Artikel 13 der VEA´s sind eben genau diese gegenüber dem Visacodex definiert, inklusive des sogennanten Vorrangs..

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 11 Apr 2013, 17:03
von Nikolaus
Ja, Holger, da ist euch wirklich etwas echt Seltenes und aeusserst Unangenehmes passiert, da kann man nur mit euch fuehlen, besonders natuerlich mit der Oma. Aber auch ihr anderen hattet sicherlich reichlich Aufregung und Arbeit, und werdet sie wohl noch eine Weile haben.
Fuer Dein Bemuehen, mit Deinem Bericht andere zu warnen und auf die Moeglichkeiten fuer eine Aufhebung evtl. bereits erfolgter Sperren aufmerksam zu machen, kann man Dir nur dankbar sein. Fuer mich waere es jedenfalls auch interessant, eure Geschichte hier im Forum bis zum Ende verfolgen zu koennen und daraus zu lernen.
Zur Sache selbst: Du hast voellig recht. Seit vielen Jahren bereits werden die Regelungen hinsichtlich der Berechnung der Aufenthaltstage und des Bezugszeitraums fuer Schengenvisa (und auch fuer visafreie Aufenthalte!) in den verschiedenen Mitgliedslaendern der EU unterschiedlich interpretiert, neu war fuer mich allerdings, dass dies sogar innerhalb Deutschland vorkommt. Die Ursache ist bekannt: Verschiedene rechtlich gueltige Dokumente definieren teils nicht genau die Berechnungsvorschrift oder noch schlimmer widersprechen einander.
Fuer uns als Betroffene ergibt sich in der Tat ein unueberschaubares Wirrwarr, meine ich, denn neben den Regelungen in SDÜ, Grenzkodex, Visakodex, Visaerleichterungsabkommen, ... gibt es ja noch etliche Entscheidungungen des Europaeischen Gerichtshofes sowie etlicher deutscher Verwaltungsgerichte zu diesem Thema, und trotzdem ist nicht alles klar (und erst recht nicht einheitlich). Mir scheint deshalb auch, dass in dieser Situation nur empfohlen werden kann, nicht nach irgendeiner Regelung "haarscharf" zu rechnen, sondern ausreichend Reserven fuer "andere" Interpretationen der verschiedenen zustaendigen Behoerden zu lassen, oder eben im Grenzfall die konkrete zustaendige Behoerde zu konsultieren.
Selbst die Visaerleichterungsabkommen mit den verschiedenen Staaten sind ja nicht etwa gleich, z.B. bezieht sich das mit Russland abgeschlossene ueberhaupt nicht auf russische Omas und Opas hinsichtlich einer Erteilung von Mehrfachvisa. Es gilt also fuer russische Grosseltern wohl doch allein die Vielreisendenregelung aus dem Visakodex (und da ist die Rede vom 6-Monatszeitraum!). Im Gegensatz zum fuer Eure Oma relevanten Abkommen mit Georgien.
Vielleicht liegt das daran, dass ja in der Praxis fuer russische Vielreisende es generell nicht sonderlich schwer ist ein Schengen-Mehrjahresvisum zu erhalten!? Signifikante Unterschiede gibt es naturgemaess auch, weil ja mit einigen Laendern auch (unsymmetrische) Visafreiheit besteht usw.. Und die einzelnen Visaerleichterungsabkommen sind natuerlich zu ganz unterschiedlichen Zeiten in Kraft getreten, z.B. das mit Russland vor dem Visakodex und das mit Georgien erst nach ihm. Da kann man doch den Vorrang durchaus unterschiedlich interpretieren, zumindest ist er fraglich im Fall Russland!?
Die Tendenz ist aber ganz generell im Reiseverkehr leider gegenwaertig nicht "mehr Liberalisierung", sondern "mehr Regulierung". Scheint mir jedenfalls so.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 11 Apr 2013, 17:53
von Holger Eekhof
Danke Nikolaus.

ich habe das bisher aus rein georgischer Sicht betrachtet, aber ging davon aus, das die Abkommen tatsächlich inhaltlich gleich sind...
Wenn die sich nun auch noch in der Rechtswirkung unterscheiden: Gute Nacht...

Was unser Ding angeht: das ist inzwischen x mal durchgeprüft wurden, es gibt immer zwei Ergebnisse:
Computer sagt Straftat, alle (sic!!!) Beamte, die es nachrechnen, oder auch die, die es nur manuell ausrechnen: kein Problem.

Alle Regelungen haben irgendwelche Vor- und Nachteile, und es wäre schön, wenn man sich auf irgendeine einigen könnte. Mir ist es ehrlich gesagt auch (fast) egal, wenn ein Computer das erst mal organisiert.. Vielleicht schafft es ja die Company, die die Systeme in den Markt drücken will, wenigstens für eine einheitliche Regelung zu sorgen, wenn sie schon nicht das richtige programmieren können... allein ist der europäische Gesetzgeber offensichtlich nicht dazu in der Lage.

Und den Beamten auch ihren Entscheidungsspielraum zu belassen - zumindest bis sie eine anwendbare einheitliche Regelung gefunden haben. So schwer kann das doch nicht sein, es geht doch nur noch um mathematische Modelle, nicht mehr um Inhalte.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 12 Apr 2013, 12:04
von Dietrich
Das Problem ist doch, dass an solchen Gesetzen nur Juristen arbeiten.
Für Manu z.B. (die auch eher Juristin ist als z.B. ich) ist die Aussage "halbes Jahr" anscheinend eindeutig. Für mich als Informatiker z.B. aber nicht. Was ist ein halbes Jahr? Wie wird dieser Zeitraum angegeben?

Wie Manu sagt: (z.B.) 04.03. - 03.09.?
Dann muss das auch SO definiert werden! Dann heisst es eben "Ein halbes Jahr bezeichnet den Zeitraum vom x. eines Monats bis zum (x-1)ten 6 Monate weiter." (oder so ähnlich).

Oder ist ein halbes Jahr 365/2 = 182,5 Tage. (bzw. 183 in Schaltjahren?). Wird bei 182,5 dann auf- oder abgerundet?
Oder ist ein halbes Jahr = 6 Monate und ein Monat hat in diesem Fall 30 Tage, also insg. 180 Tage?
Oder ist ein halbes Jahr ein Halbjahr, also 01.01. - 30.06. und 01.07. - 31.12. ?

Wieso kann man z.B. bei DIN-Normen so etwas anscheinend wasserfest definieren, aber bei Gesetzen geht dann das große Auslegen nach eigener Sichtweise los? Aber wahrscheinlich würden sich die Juristen damit selbst das Wasser abgraben, denn die verdienen dann ja selbst wieder an den Rechtsstreitigkeiten...

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 15 Apr 2013, 11:56
von Holger Eekhof
@ Dietrich:

Das sind keine Juristen, das ist viel schlimmer: Das sind Politiker :(

Hier als Infoservice ergänzend zum Vorgang:

Wir haben inzwischen Anlaß, folgendes zu vermuten:
(wie immer reine Phantasie im folgenden)
Die bei der Einreise von der Lufthansa erhobenen Daten könnten von diesen an die Bundespolizei gemeldet worden sein, hier waren geplante Aufenthaltsdauer, Visaart etc. gespeichert.
Wir gehen davon aus, das die Deutsche Lufthansa bzw. deren Rechner über ein mit den gleichen Algorithmen arbeitendes Programm verfügt, das eine ebensolche Fehlermeldung "Es liegt eine Straftat vor" produzierte - wenn es nicht gar das gleiche ist, bieten doch die stets gleichen Firmen Produkte für unterschiedliche Anwender bzw. Anwendungsoberflächen oder wie Dietrich es vermutlich formulieren würde: "Umgebungen".
In meinen Augen betätigt sich die Lufthansa hier als Blockwart, indem sie Menschen denunzieren, die unschuldig sind. Ergibt die nächste Überprüfung durch den Rechner der Bundespolizei ein entsprechend gleichlautendes Ergebnis, befindet sich der Beamte schon in Stufe 2 des Kontrollprozesses, er bestätigt also nur noch die ihm von der Lufthansa gemeldete Denunziation.

Es fällt auf, das die Lufthansa entsprechend gerichtete Fragen allgemeiner Natur von uns mit Rücksicht auf das Datenschutzgesetz nicht beantworten kann, da keine Vollmacht von unserem Ömchen vorliegen würde. Eine solche zu verlangen, wenn wir allgemeine Fragen stellen, ist schon etwas suspekt.
Irgendwie komme ich mir dort mehr als vera.... vor, schließlich bezahle ich nicht deren Mehrpreise damit sie sich im Denunziantentum üben. Das nächste mal gibt es türkische Airlines und sie kann zwischendurch in Luxushotels übernachten, immer noch billiger als Lufthansa Direktflüge.
(reine Phantasie Ende)

Für die englischsprechenden unter euch hier noch ein Link - eher Realsatire als sinnvoll

http://everything-pr.com/eu-visa-system ... pr/241953/

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 15 Apr 2013, 15:01
von kamensky
Weshalb den noch Visaabkommen und Visafreiheit?? (Natürlich ironische gemeint) Geht doch auch anders!!!

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/eur ... y/11615113

@Holger Eekhof

Auf mein Willkommen (siehe 09 Apr 2013, 12:53 ) in diesem Thread kam noch gar keine Reaktion. Doch verständlich nach soviel Aufregung! ;)

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 15 Apr 2013, 17:22
von Holger Eekhof
@ kamensky

Schon bemerkt und zugebe, das ich gerade etwas zu viel um die Ohren habe... habe eine Drohung an alle die diesen Mist verzapft haben:
Wenn gar nichts mehr hilft schicke ich euch mein heißgeliebtes Cello :)))

Aber ich vermute mal, das sobald man so eine Drohung herausläßt, wird man hier wegen irgendwelcher Nichtweiterbreitungverträge verklagt .....

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 17 Apr 2013, 01:02
von Holger Eekhof
Zwecks des auf dem laufen halten:

Nach einem Schreiben an die Zentrale der Bundespolizei, in der ich eigentlich nur mal nach einer endgültigen schriftlichen Bestätigung der Rechtsmäßigkeit von Ömchen Reiseplänen fragen wollte und sie bat, auch ein Augenmerk auf die Art und Weise zu legen, wie dies dort alles vonstatten ging, haben diese nun entsprechende Ermittlungen in Bezug auf das Verhalten der Beamten dort vor Ort einleiten lassen.

Interessanterweise dürfen Sie mir voraussichtlich zwar nichts oder nicht viel über die Ergebnisse mitteilen, da ich nicht Betroffener bin, ich finde es aber wirklich klasse, wie die sich ins Zeug legen. An diesem Punkt bleibt mir also erst mal nichts weiter zu berichten.

Eventuell noch für ähnlich gelagerte Fälle interessant: Die Behörden der Bundesrepublik Deutschland sind von sich aus verpflichtet, jegliche Festnahme/jedweden Freiheitsentzug von Bürgern aus Nachfolgestaaten der UDSSR unverzüglich an die entsprechenden Botschaften zu melden, sogar wenn der Betroffene dem widerspricht. Gilt auch vice versa. Also auch die Behörden jener Staaten haben diese Erfüllungspflicht gegenüber deutschen Bürgern.
Angeblich soll dies eine Interessante Information sein - insbesondere wenn um anderweitige Verfahren geht.

Ansonsten heißt es weiter abwarten:
In Sachen Rechner/ Computer warten wir aktuell seit vier oder fünf Tagen auf eine Antwort der Bundespolizei - hier sind die Fragen dann wohl defiziler als in Bezug auf das Verhalten der Beamten.
Die Lufthansa verweigert weiter die Beantwortung diesbezüglicher Fragen mit dem Grund, das der Datenschutz gegenüber Ihrer Kundin keine Beantwortung zulasse, na ja.. wir haben allerdings nichts gefragt, was den Datenschutz auch nur im entferntesten tangieren würde... :)