Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

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m1009

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von m1009 »

Unsere Office Managerin deutete den Zeitungsartikel jedenfalls anders.
Avtoradio ebenso. Dort wurde heute mehrfach darauf hingewiesen, das ab 05.11., das Fuehren von Firmen-Kfz durch Auslaender, ohne russischen Fuehrerschein, verboten ist.

PS: Wurde auf den 09.05.2014 verschoben, siehe www.gibbd.ru
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Zejtnot
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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von Zejtnot »

Es ist und bleibt weiterhin eine Grauzone. Die Formulierung des Gesetzes sagt etwas anderes, als der Sinn des Gesetzes sein sollte. Nun kann man sich darauf verlassen, dass Polizisten in einer Ausführungsverordnung den Sinn des Gesetzes prüfen sollen. Aber wenn man doch mal an einen Idioten gerät, so hat man ein Problem. Prima.

Selbst die AHK-Aussage ist ja vollkommen widersprüchlich:
Das Verbot gilt für Ausländer, die als Autofahrer bei der Erbringung von Handels- und unternehmerischen Tätigkeiten arbeiten (darunter die Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Personen und/oder Vermögen). Die Sachverständigen der AHK bestätigten, dass die Verschärfung der Gesetzgebung in keiner Weise Beschäftigte deutscher Unternehmen betreffen wird, die Firmenwagen nutzen.

Als Firmenvertreter führe ich Handelstätigkeiten aus und nutze dafür vermutlich einen Firmenwagen. Wie ist dies denn nun zu werten?!
Nikolaus
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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von Nikolaus »

Gewiss, der konkrete Gaischnik wird sich ausschliesslich nach seiner Dienstanweisung richten, und die wird es wohl noch eine ganze Weile nicht geben. Ich glaube nicht, dass man einen trifft, den Gesetze, Verordnungen, ... oder gar Meinungen der AHK oder hier aus dem Forum beeindrucken. :)
Uebrigens: Die doch etwas stolperigen deutschsprachigen Kommentare der AHK sind natuerlich sehr vorsichtig zu geniesen. Als Hinweis ok, aber als Handlungsgrundlage - noe.
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zimdriver
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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von zimdriver »

Zejtnot hat geschrieben:...
Als Firmenvertreter führe ich Handelstätigkeiten aus und nutze dafür vermutlich einen Firmenwagen. Wie ist dies denn nun zu werten?!
... genau dies hatte unsere Office Managerin im Sinn ... Noch schlimmer ist es, wenn ein Ausländer einen VW Caddy oder ähnliches steuert, in dem Werkzeuge und Ersatzteile liegen.
m1009

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von m1009 »

Zejtnot hat geschrieben:Wie ist dies denn nun zu werten?!
Der Gemeine Gaischnik wertet dies mit einem breiten Grinsen....
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zimdriver
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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von zimdriver »

m1009 hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Wie ist dies denn nun zu werten?!
Der Gemeine Gaischnik wertet dies mit einem breiten Grinsen....
... und lädt ein in seinen Lada, seufzt, sucht lange nach einem Stift, bis der Delinquent endlich einen Vorschlag macht, woraufhin der Deckel der Mittelarmlehne schweren Herzens geöffnet wird ...
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Sibirier
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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von Sibirier »

Neue Mitteilung der AHK:

Die neuen Änderungen bei ausländischen Führerscheinen (siehe AHK Kurzinformation vom 31.10.2013) sollen nur diejenigen Ausländer betreffen, die unmittelbar als Fahrer beschäftigt sind.

Die deutsch-russische Auslandshandelskammer (AHK) hatte eine entsprechende Anfrage zu den Änderungen in der russischen Gesetzgebung, die weitgehende Einschränkungen bei der Nutzung ausländischer Führerscheine in Russland vorsehen, an das russische Innenministerium mit der Bitte um einen offiziellen Kommentar gerichtet.

Zur Erinnerung: Am 7. Mai 2014 werden die Änderungen im föderalen Gesetz "Über die Sicherheit des Straßenverkehrs" und im Ordnungswidrigkeitsgesetz der RF in Bezug auf ausländische Bürger, die Firmenwagen mit ausländischen Führerscheinen führen, in Kraft treten. Aus der Formulierung der Rechtsnorm geht keine eindeutige Antwort auf die Frage hervor, welche ausländischen Bürger von diesen Änderungen betroffen sein werden: nur Ausländer, die unmittelbar als Berufsfahrer eingestellt sind, oder alle ausländischen Bürger, die Firmenfahrzeuge fahren?

In seinem Schreiben an die AHK vom 17. Dezember 2013 erläutert das Innenministerium, dass die genannten Einschränkungen nur diejenigen Ausländer betreffen werden, deren Arbeit (Haupterwerbstätigkeit) und/oder Unternehmertätigkeit mit der Führung von Kraftfahrzeugen (d.h. Bus-, O-Bus-, Linienbusfahrer und Fahrer anderer Fahrzeugarten, die Personenbeförderung kommerziell betreiben und als Fahrer beschäftigt sind) unmittelbar verbunden ist. Die Einschränkungen erstrecken sich nicht auf ausländische Manager, die ihre Dienstwagen mit ausländischen Führerscheinen fahren.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Beitrag von bella_b33 »

Zejtnot hat geschrieben:при наличии иностранных будет осуществляться по результатам сдачи только теоретического экзамена, при этом российские «права» будут выдаваться на срок 10 лет.
Ich les das jetzt gerade....sehr interessant mit den 10 Jahren. Deckt sich irgendwie mit dem Führerschein, den ich gerade erhalten habe(trotz 5-jähriger Vid Verlängerung)

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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