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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 23 Nov 2015, 11:55
von leonidas
Zejtnot hat geschrieben:
leonidas hat geschrieben:Wenn nicht ganz besondere Gründe für die Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft sprechen, Familie, Beruf, dann halte ich die Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft als Deutscher für töricht.
Die Staatsbürgerschaft Deutschlands bietet weltweit weitestgehenden diplomatischen Schutz, Absicherung im Land wie nirgendwo auf der Erde, Freizügigkeit u.v.a
Es geht genau deswegen auch allen darum, die russische - wenn überhaupt - zusätzlich zu erhalten. Die Abgabe der deutschen würde wohl kaum jemand ernsthaft erwägen.
Sei Dir dessen mal nicht so sicher, bei der oft ins klerikale verklärten Begeisterung für Russland.
Doppelte Staatbürgerschaft klappt nur dann, wenn nicht vorher eine Entlassung aus dieser Staatsbürgerschaft erfolgte , so der russiche Konsul in Hamburg.

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 23 Nov 2015, 12:46
von m1009
Die Abgabe der deutschen würde wohl kaum jemand ernsthaft erwägen.
Mich stoert einzig die Visa-Problematik mit RUS-Pass.

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 23 Nov 2015, 12:57
von m5bere2
leonidas hat geschrieben:Doppelte Staatbürgerschaft klappt nur dann, wenn nicht vorher eine Entlassung aus dieser Staatsbürgerschaft erfolgte , so der russiche Konsul in Hamburg.
Nun, wenn man aus einer Staatsbürgerschaften entlassen wurde, dann ist es auch keine doppelte mehr.

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 23 Nov 2015, 13:01
von m1009
Nicht? :lol:

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 23 Nov 2015, 14:21
von Zejtnot
leonidas hat geschrieben:Doppelte Staatbürgerschaft klappt nur dann, wenn nicht vorher eine Entlassung aus dieser Staatsbürgerschaft erfolgte , so der russiche Konsul in Hamburg.
Ich meine Dein Satz enthält ein falsches "nicht".

Das russische Gesetz verlangt, dass die Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft im Voraus beantragt wurde, insofern dies möglich ist. Aber dies ist laut deutschen Gesetzen NICHT möglich, da man dann einige Wochen staatenlos wäre. Der Verzicht ist nur möglich, wenn man bereits eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt.

Theoretisch reicht also wirklich eine Beibehaltungsgenehmigung und genug Geduld, diese juristische Spitzfindigkeit den russischen Behörden zu verkaufen.

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 23 Nov 2015, 17:36
von leonidas
Zejtnot hat geschrieben:
leonidas hat geschrieben:Doppelte Staatbürgerschaft klappt nur dann, wenn nicht vorher eine Entlassung aus dieser Staatsbürgerschaft erfolgte , so der russiche Konsul in Hamburg.
Ich meine Dein Satz enthält ein falsches "nicht".

Das russische Gesetz verlangt, dass die Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft im Voraus beantragt wurde, insofern dies möglich ist. Aber dies ist laut deutschen Gesetzen NICHT möglich, da man dann einige Wochen staatenlos wäre. Der Verzicht ist nur möglich, wenn man bereits eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt.

Theoretisch reicht also wirklich eine Beibehaltungsgenehmigung und genug Geduld, diese juristische Spitzfindigkeit den russischen Behörden zu verkaufen.
Grammatikalische Belehrungen versuchten schon andere, vergebens, wobei es NICHT auf das Kommata ankommt, wie bei dem Satz; "der Kluge denkt an sich selbst zuletzt" mit einem Kommata nach "sich", wirds pikant.

Ich will es einmal einfachverständlich erklären:

Den deutschen Behörden war es vor rd. 15 Jahren (als es für meine Frau erforderlich war,) nicht bekannt, dass kraft eines Dekretes der russischen Behörden ein Bürger eines Sowjestaates automatisch Bürger Russlands wird, er also bei Antrag für Erlangung der Deutschen Staatsbürgerschaft nicht aus der Staatsbürgerschaft dieser ehemaligen Sowjetrepublik zu entlassen ist, sondern aus der russischen.
Auf einen Antrag bei der entsprechenden ehemaligen Sowjetrepublik wurde noch nicht einmal genantwortet, ich habe dann den Spezialisten bei derAusländerbehörde dieses Dekret für deren Informationsdefizite "nahegelegt "
Wochenlang erwiderten wir gegenseitig Standpunkte, und warum soll ich deren Schularbeiten machen,

D,h. man kann jederzeit die russische Staatsbürgerschaft als Zweitstaatsbürgerschaft bekommen, so die nationalen Gesetze des Erst-Staates es zulassen, nicht aber dann, wenn schon einmal eine russische Staatbürgerschaft bestanden hat., aus der man entlassen wurde.
Und nun lies den von Dir kitisierten Satz von mir noch einmal auf den grammatischen Fehler durch.

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 24 Nov 2015, 08:31
von Zejtnot
OK, das meinst Du.

Dagegen spricht aber, dass Russland explizit um Russlanddeutsche wirbt und denen sogar einen vereinfachten Wiedererwerb der russischen Staatsbürgerschaft verspricht. Es gab auch ein Programm mit Umzugsbeihilfen und so weiter.

Ich wüsste auch keinen Paragraphen im russischen "Gesetz über Staatsbürgerschaft", welches die doppelte Staatsbürgerschaft verbietet, wenn man die russische Staatsbürgerschaft vorher abgegeben hat. Kannst Du dies untermauern - von der Aussage des Konsuls abgesehen?

Ganz davon abgesehen geht es uns hier in diesem Thread um Deutsche, welche nie die russische oder sowjetische Staatsbürgerschaft hatten - weswegen ich und m1009 Dein Posting falsch verstanden haben.


P.S.: Übrigens hatte ich bewusst "ich meine" geschrieben ... um den Eindruck einer Belehrung von vorn herein zu vermeiden. Leider siehst Du auch hier sofort wieder einen persönlichen Angriff. Macht das Leben eigentlich wirklich Spaß, wenn man hinter jedem gut gemeinten Hinweis oder gar Lob einen persönlichen Angriff vermutet?

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 24 Nov 2015, 12:14
von leonidas
"ich meine" bedeutet: für mich ist das so. und da hast Du eben Dein Defizit, auf das ich Dich hinwies. Ist ja nicht schlimm, ist ja nicht schlimm und kein Grund, sich zu echauvieren. Du machst da aber einen für mich empfundenen persönlichen Angriff draus.

Dass es nun in dem Thema nur um Deutsche geht, die nie die russische Staatsbürgerschaft besaßen, ist aus dem Thema nichtg ersichtlich, wenn das Thema wertfrei lautet: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit.
Dann hätte der Themeneinsteller präziser sein müssen.
Wenn also ein Deutscher, von denen Du ja sprichst, die russische Staatsangehörigkeit beantragt, dann mag das mit den russichen Gesetzen vereinbar sein, nicht jedoch mit den deutschen.
In einem deutschen Pass wird es keinen Vermerk geben, dass der Inhaber noch eine andere Staatsbürgerschaft hat. denn die Person hätte dann ja einen russischen Pass.
Aber: es wird einen Ausreisestempel z.B. aus Polen gegeben und einen Einreisestempel in Polen , aber keinen entsprechenden Grenzvermerk von Russland. Und bei Sichtung eines Passes durch die überaus aufmerksamen Grenzorgane der BRD wird das zu peinlichen Fragen und dann zu einem Strafverfahren führen, denn doppelte Staatsbürgerschaft ist noch nach unseren Gesetzen (außer für Kinder in bestimmten Fällen) nicht erlaubt.

Du hattest zurecht geschrieben, dass kaum jemand die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt, dann soll man aber -Thema !!! - nicht dafür werben, sich strafbar zu machen., denn DAS wäre die Quintessenz des Themas.

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 24 Nov 2015, 12:32
von m1009
@ leonid as

Diese permanenten, geschickt eingefuegten, persoenlichen Beleidigungen, kannst Du unterlassen?

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Verfasst: 24 Nov 2015, 12:40
von leonidas
m1009 hat geschrieben:@ leonid as

Diese permanenten, geschickt eingefuegten, persoenlichen Beleidigungen, kannst Du unterlassen?
Wo bleidigte ich DICh, weil Du von persönlich sprichst, und wo beleidigte ich überhaupt ? . Oder gibt es hier eine kollektive Hilfe im Umgang mit usern , weil Du offensichtlich glaubst, für ihn die die Bresche springen zu müssen. Zejtnot wies mich auf einen grammatikalischen Fehler in einem Vorbeitrag hin, ich wies ihn auf sein Kennnisdefizit hin.