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Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 04:41
von m1009
Hotels müssen dich innerhalb eines Tages registrieren,
Erzaehl das mal den Hotel Angestellten....
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 06:15
von m5bere2
Sehr interessant ... ich (und jetzt unsere Gäste) haben immer diese "отрывная часть уведомления" gekriegt (wie es eigentlich auch im Reglament steht). Sogar irgendwo im Nordosten des Baikalsees ist die Verwaltung der Tourbasis für die Registrierung kilometerweit zur nächsten Post gefahren, um diese "отрывная часть" abzuliefern.
m1009 hat geschrieben:Erzaehl das mal den Hotel Angestellten....
Naja, Tonicek fragte ob das Gesetz so uneindeutig wäre und so schwer zu verstehen sei. Nein, das Gesetz ist einfach verständlich und klar geschrieben.

Nur gehen Gesetz und Praxis eben auseinander.

Getreu dem Motto "Закон --- что дышло, куда повернул, туда и вышло."
Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 09:56
von Tonicek
Guten Morgen, dank f. d. Antworten - aber: Mehr wissen als vorher tue ich immer noch nicht.
Was ist mit den ersten beiden Tg meines RUS-Aufenthaltes? Vom Hotel in Moskau habe ich keinen Stempel - wohl aber eine große Rechnung, daß ich bezahlt habe.
Im Febr war ich 6 Tg in Kaliningrad, untergebracht privat bei Bekannten, die riefen irgendwo an u. es wurde ihnen gesagt, erst ab 7 Tg Aufenthalt in RUS ist eine Registrierung [= Stempel] nötig. Bei Ausreise war auch alles o.k., ohne Registr. + ohne Stempel.
Mache mir jetzt nur Sorgen wegen der ersten beiden Tg in Moskau, da ich da gar nichts außer der bezahlten Hotelrechnung in d. Hand habe.
Kann es z.B. sein, daß die Grenzpolizei mich bei der Ausreise festhält, weil ich für meine ersten beiden Tg in RUS keinen Stempel habe?
Und wenn ja, was mache ich dann?
Oder ich gehe mal hier in Yaroslawl zur Polizei u. frage selber nach?
Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 10:10
von Tonicek
m5bere2 hat geschrieben:Also Registrierungen als Stempel auf der Migrationskarte habe ich wiederum überhaupt noch nicht gesehen.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Kann mir mal jemand sagen, was diese Antwort zu bedeuten hat:
![winni_puh [puh]](./images/smilies/pooh_door.gif)
? Geschrieben am 21.11., um 23.47 Uhr.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 11:46
von m5bere2
Tonicek hat geschrieben:Im Febr war ich 6 Tg in Kaliningrad, untergebracht privat bei Bekannten, die riefen irgendwo an u. es wurde ihnen gesagt, erst ab 7 Tg Aufenthalt in RUS ist eine Registrierung [= Stempel] nötig.
Ja, bei Privatgastgebern ist das so. Genau genommen ist das Gesetz erst dann gebrochen, wenn am 8. Werktag keine Registrierung vorliegt. Hotels müssen lt Gesetz innerhalb eines Tages registrieren.
Wenn man jeden Tag den Aufenthaltsort wechselt, besteht lt Gesetz überhaupt gar keine Registrierungspflicht, weil du nirgends 7 Werktage bist.
Kann es z.B. sein, daß die Grenzpolizei mich bei der Ausreise festhält, weil ich für meine ersten beiden Tg in RUS keinen Stempel habe?
Gesetzlich gibt es dafür keinen Anlass. Eine fehlende Registrierung hat alleine der Gastgeber zu verantworten. Die Registrierung fällt nicht in
deine Pflichten, laut Gesetz kannst du dafür nicht zur Verantwortung gezogen oder festgehalten werden. Ob du
gesetzeswidrig festgehalten wirst, nun ... das kann dir keiner sagen. Aber
gesetzeswidrig kannst du auch dann festgehalten werden, wenn alles in Ordnung ist.
In der Regel interessieren auch die Registrierungsscheine bei der Ausreise keinen Menschen, selbst wenn man welche hat.
Oder ich gehe mal hier in Yaroslawl zur Polizei u. frage selber nach?
Nein, halt die Füße still. Du hast keine Gesetze oder Regeln verletzt. Du hast Hotelrechnungen. Wenn Fragen bei der Ausreise aufkommen, dann verweise auf das Hotel, sie sollen dort nachfragen, warum sie nicht nicht registriert haben.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Nun, ich bin seit 2011 in Russland unterwegs. Einen Stempel auf meiner Migrationskarte hatte ich noch nie. Immer nur den abreißbaren Teil des Registrierungsformulars, abgestempelt von der Post oder Polizei.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 12:15
von m1009
Kann es z.B. sein, daß die Grenzpolizei mich bei der Ausreise festhält, weil ich für meine ersten beiden Tg in RUS keinen Stempel habe?
Wie m5bere2 bereits schrieb, kein Grund zur Sorge.
Bei der Ausreise wurde bei mir erst 2 oder 3 Mal die Registrierung geprueft. Und das unter besonderen Umstaenden: 1x bei der Ausreise ueber Weissrussland. Die Weissrussen wollten eine RUS Registrierung. 2x bei Ausreise Richtung Usbekistan ab Nizhny Novgorod. Die Migrationsbehoerde kontrollierte vor der eigentlichen Passkontrolle von allen Passagieren (meist 95% Usbeken) die Registrierung.
7 Tage ist die Frist. Falls Du 7 Tage ueberschreitest, kann es Probleme bei Hotelaufenthalten geben. Dort ggf. den Grund der Ueberschreitung (nie laenger als 7 Tage an einem Ort) mit Bahn/Flugtickets oder Tankbelegen erklaeren.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 13:33
von Wladimir30
Tonicek hat geschrieben:Kann mir mal jemand sagen, was diese Antwort zu bedeuten hat:
![winni_puh [puh]](./images/smilies/pooh_door.gif)
? Geschrieben am 21.11., um 23.47 Uhr.
Ja.
![Wegrennen [run]](./images/smilies/rennen.gif)
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 13:45
von m5bere2
Ist auch gut, nach der Antwort "geschrieben am ... um ..." zu fragen, wenn jeder von uns eine andere Zeitzone hat.
![Schaf [schaf]](./images/smilies/schaf.gif)
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 22 Nov 2017, 23:07
von olexpert
Nicht zum Thema aber zu den letzten Posts im Thread passend eine Frage von mir:
Ich habe mit der Registrierung in den letzten Jahren in RUS nie Probleme gehabt. Von 2007 bis 2010 mit Geschäftsvisa einer Agentur hat es immer meine (damals noch nicht)Frau gemacht, bei der ich ja wohnte. Danach hatte ich bis 2013 ein Arbeitsvisa für meine OOO, da habe ich es immer selbst beim (U)FMS gemacht, ging schnell und die Leute kannten mich.
Seit 2013 habe ich wieder nur mehrjährige Geschäftsvisa. Meist bin ich weniger als die 7 Werktage in RUS., wenn doch fahre ich einfach mal kurz nach LT oder PL . Als ich aber letzten Sommer meine Frau doch mal zu einer Registrierung bewegen wollte, da die 7 Werktage abliefen, war sie mit meinem Visum bei der Post in Kaliningrad nicht erfolgreich. Es ist ein Visum, bei der der Einladende eine Firma in Moskau ist. Die Post war der Meinung, das diese Firma mich registrieren muss. Ich habe nicht weiter diskutiert und bin kurz nach PL gefahren. Weiterhin bin ich aber der Meinung, das der Übernachtunggebende (Hotel, privat) ja der ist, der für die Registrierung verantwortlich ist. Oder gibt es hier eine Änderung?
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 23 Nov 2017, 04:38
von m5bere2
olexpert hat geschrieben:Weiterhin bin ich aber der Meinung, das der Übernachtunggebende (Hotel, privat) ja der ist, der für die Registrierung verantwortlich ist. Oder gibt es hier eine Änderung?
Verantwortlich ist die "dich aufnehmende Seite". Das kann sowohl die Firma sein, die dich eingeladen hat, das kann aber auch der sein, bei dem du wohnst.