Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Verfasst: 20 Feb 2019, 06:56
In Novosibirsk sind es gefühlt 90 % der Kreisverkehre, die solche Ausnahmeregelungen tragen.bella_b33 hat geschrieben: 19 Feb 2019, 12:17 Wir haben in Saransk einen Kreisel, wo ein Ausgang direkt über Bahnschienen führt....da man hier keinen Stau aufkommen lassen kann, stehen in diesem Kreisel auch "Vorfahrt gewähren" und "Hauptstraßenschilder". Ansonsten sind bei uns alle Kreisel schon immer europäisch.
Ja! Ich wurde von der Polizei wegen nicht gesetztem Blinker im Kreisel angehalten und mündlich verwarnt. Sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren aus dem Kreisel muss man blinken, wurde mir gesagt. Es gäbe dafür auch eine Geldstrafe. Ich habe es aber nicht nachgelesen.Mal eine Frage: Muss man in RU beim EINFAHREN in den Kreisel blinken? Viele, wirklich sehr viele Menschen machen das hier.....ich machs manchmal aus Mitleid aber eigentlich habe ich in der Fahrschule gelernt, daß man nur beim Ausfahren blinken soll und beim Einfahren gar nichts macht(ausser natürlich ein zu fahren).
https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-04/ ... tempolimit ... aber das gilt auch nur, wenn Du in der rechten Spur weniger als 20 Sekunden verweilen könntest. Wenn die Lücke zwischen den Lkws also länger ist, musst Du dennoch rüber.Genauso wie ich mal gelernt habe daß ich in Deutschland "auf Autobahnen mit 3 Spuren den mittleren Fahrstreifen zum durchgängigen Fahren benutzen darf, wenn rechts ab und zu ein Auto kommt"....so schwammig formuliert steht es sogar im Gesetz.....und trotzdem muss man sich als Mittelspurschleichter beschimpfen lassen, wenn man nicht bei jeder Lücke gleich rechts rüber zieht, weil irgendein Honk mit seiner Karre 180 über die Mittelspur brettern will und partout nicht dran denkt nach links zu wechseln.
Na klar, ich meine es gibt Verkehrsregeln und wenn Du Dich nicht an die hältst, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Egal, ob dafür eine Strafe definiert ist oder nicht. Was sollte es sonst sein? Oder ist irgendwer anderer Meinung?Zejtnot, das mit der Ordnungswidrigkeit bei <20km/h über Limit, bist Du Dir da sicher? Straffrei ist es auf jeden Fall, so steht es ja in der PDD....aber ich denke auch, daß es mir sicher negativ mit angerechnet wird, wenn ich mit 18km/h zu schnell einen Unfall verursache