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Re: Frage zum Führerschein

Verfasst: 18 Nov 2021, 13:21
von Bobsie
m1009 hat geschrieben: 18 Nov 2021, 13:16 Das mein ich eben....

Mit einem Deutschen Fuehrerschein Klasse B darf ich als Deutscher (Doppelstaater ausgenommen) in Russland ein Fahrzeug der Klasse B fahren.

Mit einen Deutschen Fuehrerschein Klasse L darf ich als Deutscher (Doppelstaater ausgenommen) in Russland ein Fahrzeug der Klasse L fahren.

So meine Logik.... erstma.... :lol:

Zumal das Fahrzeug auch auf eine Privat-Person zugelassen ist. Bei Zulassung auf Firma etc. sieht die Sache dann schon anders aus....
Ob die kontrollierende Behörde das dann genau so sieht?
Aber, fahr einfach mal los. Ohne Risiko kein Gewinn....

Re: Frage zum Führerschein

Verfasst: 18 Nov 2021, 13:30
von m1009
Bobsie hat geschrieben: 18 Nov 2021, 13:21
Ob die kontrollierende Behörde das dann genau so sieht?
Aber, fahr einfach mal los. Ohne Risiko kein Gewinn....
Versuch macht kluch.... mein Reden.... :lol:

Re: Frage zum Führerschein

Verfasst: 15 Jul 2023, 12:29
von kamensky
Neu ab 01. April 2024

Beim Erhalt der russischen Staatsbuergerschaft, oder einer Aufenthaltsbewilligung

Umtausch von einem auslaendischen nationalen Fuehrerschein gegen einen russischen nationalen Fuehrerschein, Fuer die Kategorien A und B wird das ablegen der russischen Theoriepruefung erforderlich.

Иностранцам, получившим гражданство России или вид на жительство в стране, придётся обменять национальные права на российские — на это выделяется год. При этом если удостоверения наиболее массовых категорий наподобие A и B можно будет поменять, просто пересдав теорию, то для вождения автобусов и грузовиков придётся выдержать полноценный экзамен.

Quelle: https://auto.ru/mag/article/prezident-p ... skih-prav/

Meinerseits "Ohne Gewaehr"