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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 26 Jan 2021, 17:47
von Zejtnot
Das wäre für ihn eine Menge Kohle, keine Frage. Aber es spielt hier keine Rolle, weil sich für ihn die Frage nicht stellt. (Angenommen er würde nach Deutschland umsiedeln, dann wäre es im Vergleich zu seinen sonstigen Lebenshaltungskosten vielleicht auch wieder "hinnehmbar" im rechtlichen Sinne. Soweit mir bekannt ist dies sowieso meist eine Einzelfallentscheidung vor Gericht, wenn es um die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft geht.)

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 07 Apr 2021, 22:28
von Sailor
Zejtnot hat geschrieben: 26 Jan 2021, 11:31 Achtung, eine Staatsbürgerschaft über den Passus "Träger der russischen Sprache" kann man nur erhalten, wenn man einen kulturellen und familiären Zusammenhang mit Russland aufzeigen kann - sprich, Vorfahren aus Russland, der UdSSR oder dem russischen Reich hat. Dies muss man nachweisen. Es reicht nicht aus, einfach nur gut Russisch zu sprechen.

Für die Beibehaltigungsgenehmigung sollte man in der Tat gute Gründe haben. Einfach nur "zwei Staatsbürgerschaften wären praktisch für ein mögliches Business" reicht nicht aus. Geschäftsbeziehungen kannst Du auch ohne Staatsbürgerschaft haben. Ich war über zehn Jahre Geschäftsführer einer russischen OOO (GmbH) ohne russischen Pass.

Argumente für eine Beibehaltigungsgenehmigung sind: Familiäre Bindungen in beiden Ländern, Immobilien in beiden Ländern, berufliche Bindung in beiden Ländern. Am besten alles drei zusammen. Schwer hinnehmbare Nachteile ohne eine der Staatsbürgerschaften sind noch besser. Aus der Erfahrung hier im Forum: zwei von drei der genannten Kriterien in beiden Ländern und das dritte nur in einem Land reichen offensichtlich aus.
Hey Zejtnot,
Ist es möglich wenn wir uns per PN austauschen bezüglich Russische Staatsbürgerschaft und Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft ?

VG

Dustin