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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 11:21
von BaB
Wäre untervermietung eine Lösung? Ich meine, wie gehen Expats mit einer solchen Situation um, die für eine bestimmte Zeit von ihrem Arbeitgeber in ein fremdes Land entsandt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder von ihnen seine Wohnung aufgibt, gemietet oder Eigentum, oder auch immer in Deutschland noch alle Steuern bezahlt.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 11:49
von m5bere2
Andy hat geschrieben: 22 Apr 2020, 10:58
Norbert, nein, fuer einen deutschen Staatsbuerger ist das Mieten einer Wohnung in D fuer das Finanzamt gleichbedeutend mit Wohnsitz! Also voll steuerpflichtig.
Es ist für das Finanzamt lediglich ein
Indiz, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und es wird nachbohren. Das heißt aber nicht, dass man
tatsächlich uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist, denn auch Finanzämter können irren und unrechtmäßige Forderung stellen!
das Mieten einer Wohnung in Deutschland heißt noch nicht, dass man den gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich in Deutschland hat. Wenn man nachweisen kann, dass man zwar in Deutschland eine Wohnung mietet, sich aber schon das ganze Jahr nicht dort hat blicken lassen, dann wird es das Finanzamt schwer haben, die Steuer rechtmäßig einzutreiben.
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6 ... euerrecht)
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 12:02
von BaB
Ehrlichgesagt suche ich nach einer Lösung, die beim FA überhaupt keine Fragen aufkommen können. Selbst wenn das Finanzamt in Anschluss an eine beliebige Auseinandersetzung unterliegt, habe ich selbst in diesem Falle Kosten und Zeit aufgewendet und stehe am Ende vielleicht sogar schlechter dar.
Was ich gerade in einer anderen Schrift gefunden habe:
Schließlich ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Es muss damit zu rechnen sein, dass sich der Steuerpflichtige in der Wohnung wiederholt zum Wohnen aufhalten wird. Unter Würdigung aller tatsächlichen Umstände muss zu erkennen sein, dass der Steuerpflichtige die Wohnung ständig oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit benutzt. Eine längere Abwesenheit muss keine Aufgabe des Wohnsitzes bewirken, vor allem nicht bei Familienwohnsitzen. Auch durch regelmäßige Aufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien kann ein Wohnsitz begründet werden. Die polizeiliche Anmeldung ist nicht ausschlaggebend.
Wie gesagt scheint das ein Minenfeld zu sein.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 13:23
von lausi
Schließlich ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Es muss damit zu rechnen sein, dass sich der Steuerpflichtige in der Wohnung wiederholt zum Wohnen aufhalten wird. Unter Würdigung aller tatsächlichen Umstände muss zu erkennen sein, dass der Steuerpflichtige die Wohnung ständig oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit benutzt. Eine längere Abwesenheit muss keine Aufgabe des Wohnsitzes bewirken, vor allem nicht bei Familienwohnsitzen. Auch durch regelmäßige Aufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien kann ein Wohnsitz begründet werden. Die polizeiliche Anmeldung ist nicht ausschlaggebend.
Es ist unerheblich, ob Du eine Wohnung in D hast, für die Umsätze in D ist immer deutsche Umsatzsteuer fällig.
Schon deshalb musst Du Deine russische Firma bein Finanzamt anmelden.
Bei der Einkommensteuer bei Freiberuflern hängt es an der "festen Einrichtung".
D.h. sobald z.B. ein Büro in D vorhanden ist, ist deutsche Einkommensteuer fällig. Das das nicht so ist, muss der StB mit dem Finanzamt klären.
Leider gibt es da eine gewisse Grauzone...
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 14:24
von BaB
Die Umsatzsteuer sehe ich sowieso als durchlaufenden Posten an.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 14:34
von Norbert
BaB hat geschrieben: 22 Apr 2020, 12:02Ehrlich gesagt suche ich nach einer Lösung, die beim FA überhaupt keine Fragen aufkommen können.
You made my day.
Nein im Ernst, dafür solltest Du ganz einfach vollständig den einzigen Wohnsitz in Russland haben, jegliche Einnahmen nur in Russland über ein russisches Konto laufen lassen und dort auch mehrheitlich leben.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 15:40
von BaB
Das freut mich. Lachen ist gesund. Nein, mir ist schon klar, dass es im Fall der Fälle nicht ohne Fragen und Diskussionen gehen wird. Ich meinte damit nur, dass ich die bekannten und vermeidbaren Fallstricke ausschließen will.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Verfasst: 22 Apr 2020, 17:47
von BaB
Norbert hat geschrieben: 22 Apr 2020, 14:34
Nein im Ernst, dafür solltest Du ganz einfach vollständig den einzigen Wohnsitz in Russland haben, jegliche Einnahmen nur in Russland über ein russisches Konto laufen lassen und dort auch mehrheitlich leben.
Das mit dem einzigen Wohnsitz ist genau die Cruz aufgrund, sagen wir es so, komplizierter Familienverhältnisse. Aber das will ich jetzt nicht hier ausführen.