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Verfasst: 14 Dez 2005, 19:08
von CSB_Wolf
Hallo Moses
das Auswärtige Amt sagt, das die Vergabe allein im Ermessen der Bundespolizei an der Grenze liegt! Was würdet Ihr machen?
Das ist wieder mal typisch fuer dieses Behoerden hin und her. Eine Behoerde schiebt die Zustaendigkeit auf die andere

obwohl dies im Zustaendigkeitsbereich des AA liegt.
Was wuerde ich machen, gute Frage, ich wuerde es warscheinlich darauf ankommen lassen und mit der Frau zusammen Reisen, aber ich kann natuerlich nur fuer mich sprechen.
Gruss
Wolf
PS: wenns schief geht bleibt natuerlich nur die Rueckreise. Also mit Flugzeug kannst Du vergessen, bei der Buchung wird ein Visum verlangt, sonst kommst Du nicht an Bord. Mit dem Zug denke ich dass es kein Problem ist.
Verfasst: 14 Dez 2005, 19:41
von Anonymous
Ja Wolf, da ist guter Rat teuer. Leider sitzt meine Frau, nur um an die polnische Grenze zu kommen, 20 Stunden im Bus! Die Rückreise ist natürlich technisch kein Problem und ein Visum für Polen hat sie noch, von unserem Treffen im Oktober in Polen. Die Enttäuschung möchte ich gerne ihr und mir ersparen! Interessant ist noch für mich, ob die Ablehnung des Visum auf Familienzusammenführung an der Grenze von den Beamten abrufbar ist? Das wäre vielleicht mal ein neues Thema im Forum!
Gruß
Moses
Verfasst: 14 Dez 2005, 19:59
von Uwe
Mensch Moses,
was bist Du denn für ein Muffengänger.
Was sind den 20 Stunden Bus um das auszutesten. Fahr hin nach Polen und gehe mit Deiner Frau an die Grenze und berufe Dich auf das Marx-Urteil.
Du hast auch die falsche Behörde angeschrieben. Die Bundespolizei untersteht dem Innenminister.
Gruß
Uwe
Verfasst: 15 Dez 2005, 14:25
von Anonymous
Hier die heutige schriftliche Antwort des Auswärtigen Amt:
In der Tat gibt es eine Verordnung, die die Erteilung von Visa an der Grenze regelt; es handelt sich dabei um restriktiv zu handhabende AUSNAHMEREGELUNGEN für ganz bestimmte Fallkonstellationen. (z.B. unvorhergesehene zwingend erforderliche Einreise, keine Möglichkeit der Beantragung eines Visums vor der Einreise...), die in vorliegender Angelegenheit nicht zutreffen.
Für eine Visumerteilung an der Grenze bei Einreise sehe ich für Frau ............. keine Grundlage oder Möglichkeit und bitte Sie, das Remonstrationsverfahren abzuwarten. Ein Besuchsvisum würde ihr zum derzeitigen Zeitpunkt (noch nicht abgeschlossener Antrag auf Daueraufenthalt in Deutschland) von der Botschaft Kiew auch nicht erteilt werden können.
Verfasst: 15 Dez 2005, 15:48
von Dietrich
Da hilft wohl nur noch, dem zustaendigen Sachbearbeiter die Frau zu entfuehren und sie erst wieder rauszuruecken, wenn ihr das Visum habt.
Aeh! Ich koennt jedesmal kotzen, wenn ich daran denke wie so ein kleinkarierter Beamtenarsch mit seiner "Macht" erstmal im Eheglueck anderer Leute rumpfuscht! (Sorry fuer die Ausdrucksweise!)
Dietrich
Verfasst: 15 Dez 2005, 16:05
von CSB_Wolf
Hallo, guten Tag
@ Dietrich
Aeh! Ich koennt jedesmal kotzen, wenn ich daran denke wie so ein kleinkarierter Beamtenarsch mit seiner "Macht" erstmal im Eheglueck anderer Leute rumpfuscht! (Sorry fuer die Ausdrucksweise!)
Kannst Du meine Gedanken lesen
@ Moses
lass dich nicht verrueckt machen, irgendwie gehts immer
Gruss
Wolf
Neues aus Uhlenbusch
Verfasst: 15 Dez 2005, 17:17
von Anonymous
Hallo,
am Dienstag bekam ich die Info von der Botschaft in Kiev, das die Remonstration zur Bearbeitung bei der ABH in Hamburg ist. Ich also heute zur ABH und die Aussage: "Wir haben nichts bekommen, ausserdem ist die entscheidende Stelle die Botschaft in Kiev". Kiev sagt aber, die alleinige Entscheidung liegt bei der ABH in Hamburg. Ich komme mir vor, wie in einem Roman von Franz Kafka. So langsam wird das echt was für die Bild.
Verfasst: 15 Dez 2005, 17:57
von Glider
Moses, vielleicht solltest Du doch einen Umweg über Frankreich machen, oder es wirklich über Polen probieren.
Verfasst: 15 Dez 2005, 18:23
von CSB_Wolf
@ Moses66
Hallo Moses,
Ich also heute zur ABH und die Aussage: "Wir haben nichts bekommen, ausserdem ist die entscheidende Stelle die Botschaft in Kiev". Kiev sagt aber, die alleinige Entscheidung liegt bei der ABH in Hamburg. Ich komme mir vor, wie in einem Roman von Franz Kafka. So langsam wird das echt was für die Bild.
Hast Du denn mal versucht mit dem zustaendigen Leiter der AHB zu sprechen

Du kannst vielleicht auch mal ganz dezent mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den/die Sachbearbeiter/in drohen, aber wie gesagt ganz dezent, das benoetigt dann schon ein bisschen Fingerspitzengefuehl 8) Vielleicht solltest Du zuerst mal abwarten was beim Remonstrationsverfahren rauskommt, sie muessen dir ja den Grund fuer die Ablehnung mitteilen. Wenn das dann negativ ist, dann wuerde ich alle Register ziehen.
Hmmm, also wenn ich denke, ich hatte eigentlich immer einen sehr guten Draht zu der AHB in meiner Stadt und als ich die Probleme wegen meiner Stieftochter hatte, da haben die mir geholfen wo es geht, soweit es in ihrer Zustaendigkeit lag.
Gruss
Wolf
Neues aus Uhlenbusch
Verfasst: 15 Dez 2005, 18:55
von Anonymous
Gibt es Fristen, die die Botschaft bei einer Remonstration einhalten muß?
Gruß
Moses