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Verfasst: 06 Nov 2006, 21:16
von Uwe
Aber ich frage mich, weshalb meine Frau und ich verheiratet sein können und ohne Probleme hier leben dürfen.
Weil ihr offensichtlich verheiratet seid. Ihr habt in Deutschland geheiratet. Andere heiraten in Russland und wiederum Andere in Dänemark.

Auf verschiedenen Wegen aber mit dem gleichen Endergebnis und der gleichen Legalität. Wo ist da die "Extrawurst"?

Wie ein Familienbuch (das man ja erst nach der Eheschließung anlegen lassen kann) einen Vorteil bei einem Visum zur Familienzusammenführung zur Heirat in Deutschland mit sich bringt und vor allen Dingen wie das denn gehen soll, musst Du schon mal näher erklären. Mir erschließt sich das nicht.
Und natürlich leidet die ABH unter totalem Arbeitsmangel und wird ganz schnell Eure Angelegenheit an das Standesamt weitergeben. Das Standesamt kann es bistimmt auch gar nicht erwarten... Und so weiter und so fort.
Außerdem hast Du mir immer noch nicht erklärt, was das Standesamt bei einer Eheschließung in Russland für eine Funktion einnimmt.

Gruß

Uwe

Verfasst: 07 Nov 2006, 01:55
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:...
Außerdem hast Du mir immer noch nicht erklärt, was das Standesamt bei einer Eheschließung in Russland für eine Funktion einnimmt.

Gruß

Uwe
Warum sollte ich auch? Erstens ist es klar, welche Rolle das dt. Standesamt VOR einer Eheschließung im jeweiligen Ausland spielt. (oder woher bekommt man wohl Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis/EFZ ... ?)

Zweitens geht es ja nicht um die EHESCHLIEßUNG IN RUSSLAND, sondern um die Erlangung eines FZF-Visums.

Drittens kann man die Ausstellung eines Familienbuchs bereits vor einer Eheschließung beantragen, wenn Letztere beabsichtigt ist. Und dieses Dokument ist eben sehr hilfreich, wenn man später einmal irgend welche Standesurkunden benötigt. Natürlich wird das FB erst ausgestellt, wenn man dem Standesamt die Heiratsurkunde vorlegt, aber damit gibt es dann eben auch keinerlei Zweifel mehr daran, dass die Ehe hier in Dtl. als rechtskräftig anerkannt ist.
Und dies wiederum ist Voraussetzung für ein FZF, weil es das Vertrauen der ABH fördert etc.
Es ist im konkreten Falle zu beachten, das es sich bei beiden künftigen Ehepartnern nicht um die erste Ehe handelt (beide sind dem Vernehmen nach bereits oder demnächst geschieden.) Ergo wird zunächst mal überprüft werden, ob die jeweiligen Scheidungsurteile "wasserdicht" sind.

bla, bla, bla

Verfasst: 07 Nov 2006, 13:17
von manuchka
Zeppelin hat geschrieben:Warum sollte ich auch? Erstens ist es klar, welche Rolle das dt. Standesamt VOR einer Eheschließung im jeweiligen Ausland spielt. (oder woher bekommt man wohl Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis/EFZ ... ?)
Also ich brauchte das deutsche Standesamt vor meiner Heirat in Moskau nicht (in anderen Städten mag das natürlich anders sein). Geburtsurkunde wollte keiner, und wenn, dann hätte ich die von meinem Geburtsorts-Standesamt bekommen und nicht vom aktuellen Wohnorts-Standesamt. Den Ledigkeitsnachweis konnte ich durch eine apostillierte Meldebescheinigung meines Wohnorts-Einwohneramtes erbringen, und Ehefähigkeitszeugnis brauchte ich nicht. Aber wie gesagt, das ist in Moskau so.

Verfasst: 07 Nov 2006, 22:35
von Uwe
Manu,

er bewertet seine Postings doch selbst:
bla, bla, bla
Ich habe es aufgegeben zu antworten. Diese Suppe aus Falschem und Halbwahrheiten, gewürzt mit ein sehr subjektiven Meinungen, hilft keinem, der Infos braucht.