Seite 4 von 4

Verfasst: 04 Dez 2006, 12:59
von manuchka
Puch - das war mir neu. Ist das das Gesetz "O grazhdanstve"? Muss ich noch mal lesen.

Edit: In der Anmerkung zu Art. 6.2 dieses Gesetzes heißt es:
*6.2) Заключаются также договоры, направленные на предотвращение возникновения случаев двойного гражданства (то есть для получения гражданства иного государства требуется обязательный отказ от гражданства Российской Федерации) - das heißt, es gibt sehr wohl Abkommen zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit, die die Aufgabe einer der beiden Staatsangehörigkeiten verlangen.

Art. 13, der den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch volljährige Ausländer regelt, sagt in Abs. 1 Punkt g), dass derjenige, der die russische Staatsangehörigkeit will, einen Antrag "об отказе от имеющегося у них иного гражданства" (auf Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit) stellen muss und dieser nur dann nicht erforderlich ist, "если это предусмотрено международным договором Российской Федерации или настоящим Федеральным законом либо если отказ от иного гражданства невозможен в силу не зависящих от лица причин;" (wenn das durch Internationale Verträge oder dieses Gesetz vorgesehen ist oder aus vom Antragsteller unabhängigen Gründen nicht möglich ist.)

Das heißt, Puch, wir haben beide Recht: :wink:
Ein Russe, der eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert damit nicht automatisch seine russische (wenn nicht das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er annimmt, verlangt, dass er die russische ablegt) - dein Punkt 6.1.
Aber wenn ein Ausländer die russische Staatsbürgerschaft erlangen will, muss er - mit Ausnahme z.B. von Turmenistan und Tadshikistan, für die es eine bilaterale Regelung gibt - seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit ablegen.

Nach russischem Gesetz kann also ein Russe zu seiner russischen StA noch eine andere dazunehmen, ohne dass er seine russische verliert. Nach deutschem Gesetz muss er aber seine russische abgeben, wenn er die deutsche haben will, so wie das auch das russische Gesetz für Ausländer, z.B. Deutsche, verlangt, die die russische StA haben wollen), es sei denn, es gelten irgendwelche Ausnahmeregelungen, wie eben z.B. für die Russlanddeutschen.

Kroschka - theoretisch müsste in der Tat eine drippelte :P Staatsbürgerschaft möglich sein...

Verfasst: 04 Dez 2006, 14:48
von Zeppelin
Kroschka hat geschrieben:Was mich mal interessieren wuerde ob man theoretisch auch drei Staasbuergerschaften haben kann.

Ich meine wenn ich als Russlanddeutsche mit doppelter Staatsbuergerschaft mein Kind in den USA zur Welt bringen wuerde, dann haette doch das Kind drei Staatsbuergerschaften.
( rein theoretisch natuerlich. Bin weder schwanger noch habe ich jemals vor mein Kind in den USA zu gebaeren)

Aber waere doch moeglich
Ja, das geht. (Zumindest während man noch minderjährig ist - danach bin ich mir nicht sicher.)
Meine kleine Patentochter z.B. hat eine dt. Mama, einen italienischen Papa und wurde in Los Angeles geboren. So bekam sie alle drei Staatsbürgerschaften.
Das gab aber auch mal mächtig Stress, als die Eltern einen Megakrach hatten und die Mama mit der der kleinen Anastasia zurück nach Dtl. kommen wollte und der Papa dem nicht zustimmte. Naja es ließ sich dann doch noch regeln, sonst wäre das nach Recht der USA eine Kindesentführung gewesen.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 04 Dez 2006, 14:58
von Kroschka
Das ist ja Lol

Koennte glatt ein neues Hobby werden: Staatbuergerschaften sammeln :D

Den wenn das, was Zeppelin schreibt, moeglich ist, koennte man theoretisch auch vier Staatsbuergerschaften haben.

Verfasst: 04 Dez 2006, 16:17
von manuchka
Gruebel... ja! Wenn eine russlanddeutsche Mama in Amerika ein Kind bekommt und der Papa ist Italiener, haben wir vier StA, wenn der Papa (wie ein Bekannter von mir) Uruguay-Italiener ist, haben wir - theoretisch - fünf. :P

Verfasst: 04 Dez 2006, 16:24
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Gruebel... ja! Wenn eine russlanddeutsche Mama in Amerika ein Kind bekommt und der Papa ist Italiener, haben wir vier StA, wenn der Papa (wie ein Bekannter von mir) Uruguay-Italiener ist, haben wir - theoretisch - fünf. :P
Da kann man bei Auslandsreisen mit den Grenzbeamten ja zur Abwechslung mal Quartett spielen und hoffen, die ziehen unter den Pässen den richtigen und nicht den 'schwarzen Peter'. :P

Verfasst: 04 Dez 2006, 17:39
von harald63
Zeppelin hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Gruebel... ja! Wenn eine russlanddeutsche Mama in Amerika ein Kind bekommt und der Papa ist Italiener, haben wir vier StA, wenn der Papa (wie ein Bekannter von mir) Uruguay-Italiener ist, haben wir - theoretisch - fünf. :P
Da kann man bei Auslandsreisen mit den Grenzbeamten ja zur Abwechslung mal Quartett spielen und hoffen, die ziehen unter den Pässen den richtigen und nicht den 'schwarzen Peter'. :P
Auch wenn alle völllig legal und in Ordnung wären, würde ich trotzdem nicht gerade mit fünf Pässen durch die Gegend reisen. Bis der übereifrige Grenzbeamte, der sich schon freut, einen dicken Fisch gefangen zu haben, geklärt hat, dass wirklich alles in Ordnung ist, dürfte einige Zeit vergehen.... :-)

Verfasst: 04 Dez 2006, 18:22
von Zeppelin
harald63 hat geschrieben:... Auch wenn alle völllig legal und in Ordnung wären, würde ich trotzdem nicht gerade mit fünf Pässen durch die Gegend reisen. Bis der übereifrige Grenzbeamte, der sich schon freut, einen dicken Fisch gefangen zu haben, geklärt hat, dass wirklich alles in Ordnung ist, dürfte einige Zeit vergehen.... :-)
So etwa hatte ich das auch gemeint.
Und abgesehen davon möchte ich mir lieber nicht vorstellen, klären zu müssen, welchem Staat gegenüber ich welche Rechte und Pflichten hätte.
Da könnte man sicher leicht durcheinander kommen.

Aber bildlich betrachtet fand ich die Vorstellung ganz lustig, bei der Passkontrolle ein halbes Kartenspiel aus der Tasche zu ziehen und den Kontrolettis die freie Auswahl anzubieten. Das wäre bestimmt mal eine Abwechslung für die. :wink:

Verfasst: 04 Dez 2006, 18:34
von Kroschka
Wo man dann Wehrdienst leisten muss waere wahrscheinlich auch schwierig zu klaeren. :P

Oder einfach in jedem Land, dann ist man erstmal bis 40 beschaeftigt. :wink:

Verfasst: 04 Dez 2006, 18:45
von Zeppelin
Kroschka hat geschrieben:...
Oder einfach in jedem Land, dann ist man erstmal bis 40 beschaeftigt. :wink:
...sofern man sich nicht davor schon eine Kugel fängt o.ä.

Verfasst: 04 Dez 2006, 23:22
von zimdriver
... mehrere Staatsbürgerschaften sind möglich. Der Wehrdienst zumindest klärt vielleicht dann einige Fragen von alleine.

Ich kenne eine Familie, deren Kinder
- die turkmenische und russische von der Mutter,
- die holländische und die neuseeländische vom Vater haben.

Übrigens: Die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft neben der deutschen bedeutet nicht zwingend, die dt. zu verlieren. Notwendig ist der rechtzeitige Antrag, d.h. vor Erwerb der neuen StB, auf Beibehaltung aus wichtigen Gründen (Familien- und wirtschaftliche Bindungen z.B.). Dies ist regelmäßig der Fall bei Einbürgerungen in USA oder Kanada. Ich habe allerdings noch niemanden getroffen, der die russische StB neben der deutschen erworben hat. Vid na zhitelstvo könnte ja vielleicht diesen Visaspuk beenden, aber gleich zum Bittsteller wegen Einreise in ein Schengenland werden? Nee.

An der Grenze kann man sich aber schon dadurch dämliche Fragen einhandeln, wenn man das Visum des Ziellandes in einem anderen Paß hat als das des Aufenthaltslandes. In Russland kann sich keiner recht vorstellen, daß zwei oder drei deutsche Pässe nicht ungesetzlich sind.