Verfasst: 04 Dez 2006, 12:59
Puch - das war mir neu. Ist das das Gesetz "O grazhdanstve"? Muss ich noch mal lesen.
Edit: In der Anmerkung zu Art. 6.2 dieses Gesetzes heißt es:
*6.2) Заключаются также договоры, направленные на предотвращение возникновения случаев двойного гражданства (то есть для получения гражданства иного государства требуется обязательный отказ от гражданства Российской Федерации) - das heißt, es gibt sehr wohl Abkommen zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit, die die Aufgabe einer der beiden Staatsangehörigkeiten verlangen.
Art. 13, der den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch volljährige Ausländer regelt, sagt in Abs. 1 Punkt g), dass derjenige, der die russische Staatsangehörigkeit will, einen Antrag "об отказе от имеющегося у них иного гражданства" (auf Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit) stellen muss und dieser nur dann nicht erforderlich ist, "если это предусмотрено международным договором Российской Федерации или настоящим Федеральным законом либо если отказ от иного гражданства невозможен в силу не зависящих от лица причин;" (wenn das durch Internationale Verträge oder dieses Gesetz vorgesehen ist oder aus vom Antragsteller unabhängigen Gründen nicht möglich ist.)
Das heißt, Puch, wir haben beide Recht:
Ein Russe, der eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert damit nicht automatisch seine russische (wenn nicht das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er annimmt, verlangt, dass er die russische ablegt) - dein Punkt 6.1.
Aber wenn ein Ausländer die russische Staatsbürgerschaft erlangen will, muss er - mit Ausnahme z.B. von Turmenistan und Tadshikistan, für die es eine bilaterale Regelung gibt - seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit ablegen.
Nach russischem Gesetz kann also ein Russe zu seiner russischen StA noch eine andere dazunehmen, ohne dass er seine russische verliert. Nach deutschem Gesetz muss er aber seine russische abgeben, wenn er die deutsche haben will, so wie das auch das russische Gesetz für Ausländer, z.B. Deutsche, verlangt, die die russische StA haben wollen), es sei denn, es gelten irgendwelche Ausnahmeregelungen, wie eben z.B. für die Russlanddeutschen.
Kroschka - theoretisch müsste in der Tat eine drippelte :P Staatsbürgerschaft möglich sein...
Edit: In der Anmerkung zu Art. 6.2 dieses Gesetzes heißt es:
*6.2) Заключаются также договоры, направленные на предотвращение возникновения случаев двойного гражданства (то есть для получения гражданства иного государства требуется обязательный отказ от гражданства Российской Федерации) - das heißt, es gibt sehr wohl Abkommen zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit, die die Aufgabe einer der beiden Staatsangehörigkeiten verlangen.
Art. 13, der den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch volljährige Ausländer regelt, sagt in Abs. 1 Punkt g), dass derjenige, der die russische Staatsangehörigkeit will, einen Antrag "об отказе от имеющегося у них иного гражданства" (auf Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit) stellen muss und dieser nur dann nicht erforderlich ist, "если это предусмотрено международным договором Российской Федерации или настоящим Федеральным законом либо если отказ от иного гражданства невозможен в силу не зависящих от лица причин;" (wenn das durch Internationale Verträge oder dieses Gesetz vorgesehen ist oder aus vom Antragsteller unabhängigen Gründen nicht möglich ist.)
Das heißt, Puch, wir haben beide Recht:
Ein Russe, der eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert damit nicht automatisch seine russische (wenn nicht das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er annimmt, verlangt, dass er die russische ablegt) - dein Punkt 6.1.
Aber wenn ein Ausländer die russische Staatsbürgerschaft erlangen will, muss er - mit Ausnahme z.B. von Turmenistan und Tadshikistan, für die es eine bilaterale Regelung gibt - seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit ablegen.
Nach russischem Gesetz kann also ein Russe zu seiner russischen StA noch eine andere dazunehmen, ohne dass er seine russische verliert. Nach deutschem Gesetz muss er aber seine russische abgeben, wenn er die deutsche haben will, so wie das auch das russische Gesetz für Ausländer, z.B. Deutsche, verlangt, die die russische StA haben wollen), es sei denn, es gelten irgendwelche Ausnahmeregelungen, wie eben z.B. für die Russlanddeutschen.
Kroschka - theoretisch müsste in der Tat eine drippelte :P Staatsbürgerschaft möglich sein...