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Verfasst: 13 Feb 2007, 00:06
von zimdriver
:blumen: :blumen2: Herzlichen Glückwunsch!!! :blumen2: :blumen:
Angebot angenommen :reiter: :blumen: :blumen2:

Verfasst: 13 Feb 2007, 00:20
von goedo
zimdriver hat geschrieben::blumen: :blumen2: Herzlichen Glückwunsch!!! :blumen2: :blumen:
Angebot angenommen :reiter: :blumen: :blumen2:
Danke!

... du warst doch der welcher keinen Perso hat :-) hehe... ich erinnere mich vage; jdfs gilt: eine Meldebeschg. mit Familienstand. Ich hoffe sehr, du bist IRGENDWO gemeldet! Sonst wirds essig; falls du in RF lebst, Registrazia etc - da kenn ich mich dann nicht aus. Konsulat fragen!

Verfasst: 13 Feb 2007, 00:25
von zimdriver
... ja, ich bin der ohne Personalausweis. Aber staaten- und rechtlos wird trotzdem niemand, wenn er sich gemäß geltendem deutschen Melderecht wegen dauernder Abwesenheit abmeldet und bei der deutschen Botschaft anmeldet ...

Verfasst: 13 Feb 2007, 01:19
von goedo
zimdriver hat geschrieben:... ja, ich bin der ohne Personalausweis. Aber staaten- und rechtlos wird trotzdem niemand, wenn er sich gemäß geltendem deutschen Melderecht wegen dauernder Abwesenheit abmeldet und bei der deutschen Botschaft anmeldet ...
ah toll - dann bekommst du die aufenthaltsbescheinigung von der botschaft!

Verfasst: 13 Feb 2007, 07:15
von Zejtnot
goedo hat geschrieben:ah toll - dann bekommst du die aufenthaltsbescheinigung von der botschaft!
Welche Aufenthaltsbescheinigung? Also ich habe einfach in meinem Pass unter Wohnort "Nowosibirsk, Russische Föderation" stehen, mehr nicht. Vom letzten Wohnort in Deutschland habe ich ferner eine Abmeldebescheinigung. Einen Personalausweis habe ich auch seit Jahren nicht mehr. Dafür einen zweiten Reisepass.

Verfasst: 13 Feb 2007, 07:44
von goedo
Zejtnot_ hat geschrieben: Welche Aufenthaltsbescheinigung? Also ich habe einfach in meinem Pass unter Wohnort "Nowosibirsk, Russische Föderation" stehen, mehr nicht. Vom letzten Wohnort in Deutschland habe ich ferner eine Abmeldebescheinigung. Einen Personalausweis habe ich auch seit Jahren nicht mehr. Dafür einen zweiten Reisepass.
Es wird ein Papier verlangt, das heisst "Erweiterte Meldebescheinigung" (erweitert, weil der Familienstand aufgeführt wird) und das wird auch "Aufenthaltsbescheinigung" genannt. Nach so etwas musst du in der Botschaft fragen....
Maßgeblich ist natürlich das ZAGS, und die haben das von mir (und vielen Anderen, wie im Forum ersichtlich) verlangt. In deinem Fall würd ich mal fragen... ich kenn mich in dem Fall, wie gesagt, leider nicht aus!

... übrigens (ich war auch 10 Jahre lang im Ausland, Italien) und mir wurde gesagt, dass es eine Zentrale Stelle in Berlin gäbe, wenn man in D keinen Wohnsitz mehr habe - ich hatte aber danach wieder einen Wohnsitz in D und deshalb war ich nicht betroffen....

Grade gefunden

Verfasst: 13 Feb 2007, 08:01
von goedo
"Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Ist der Wohnsitz im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte. Bei gemischt-nationalen Paaren ist immer der Wohnsitz des deutschen Teils maßgeblich."

Verfasst: 13 Feb 2007, 09:36
von Zejtnot
OK, sorry, jetzt habe ich verstanden, was Du konkret meintest. Hatte eine lange Leitung.

Diese Meldebescheinigung gibt es natürlich auch für "Auslandsdeutsche". Genau weiß ich nicht wer es ausstellt - aber es gibt immer nur zwei Varianten: Die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) oder der letzte deutsche Wohnort.

Verfasst: 13 Feb 2007, 13:13
von goedo
Zejtnot_ hat geschrieben:...lange Leitung
Kein Prob. Mir ist nochwas eingefallen. Wenn man sich ins Ausland abmeldet, wird das Familienbuch nach Berlin geschickt. (nicht verwechseln mit Stammbuch! ist was Anderes...). Normalerweise liegt es in der Gemeinde des Mannes, falls Inland. Also wir diese Gemeinde, aber ich nehme an auch die Botschaft, dort Auskunft verlangen können. Wichtig ist ja nur der Teil "Familienstand". ZAGS will garantiert nur eine Bescheinigung, dass man in D nicht mehr verheiratet ist. Vielleicht wollen die gar nichts mehr, wenn du in RF gemeldet bist! Dänemerk musst du ja auch nicht nachweisen :-)

Wer schön wenn mal jd zum zags läuft und dann hier was postet...
Bis denne
Roger

Verfasst: 14 Feb 2007, 08:17
von Zejtnot
goedo hat geschrieben:ZAGS will garantiert nur eine Bescheinigung, dass man in D nicht mehr verheiratet ist. Vielleicht wollen die gar nichts mehr, wenn du in RF gemeldet bist!
Doch, Du bleibst ja Deutscher. Denen ist piepegal, wo man gemeldet ist.

Insofern bleibt es dabei: Juristisch korrekt müsste man das Ehefähigkeitszeugnis anschleppen, faktisch reicht oft eine Meldebescheinigung mit dem Eintrag "ledig", "geschieden" oder "verwitwet" - einfach weil die ZAGS oft nicht wissen, dass es so etwas wie ein Ehefähigkeitszeugnis gibt.

Das Ehefähigkeitszeugnis stellt übrigens wiederum der letzte deutsche Wohnort aus, auch wenn für die künftige Ehe das Standesamt 1 in Berlin zuständig sein wird.