Der Thread ist mir zu lang um ihn richtig durchzulesen. Nur zwei Anregungen zu dieser Frage, auch wenn diese eventuell schon von anderen kamen:astronic hat geschrieben:Soweit ich das sehe, darf das deutsche Konsulat eine Visaerteilung ohne Begründung verweigern und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Nun wäre es natürlich extrem unglücklich, wenn die ganze Reise gebucht wäre und meine Bekannte nach Novosibirsk flöge, nur um den Antrag dann abgelehnt zu bekommen. Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?
- Das Visum darf auch das französische Konsulat ablehnen. Es muss es sogar, wenn "Zweifel an der Rückkehrwilligkeit" bestehen.
- Die Bedenken bestehen natürlich schnell, wenn Ihr Euch nur zwei Wochen kennt und gleich eine große Reise plant. Viele reisen nach Dänemark, heiraten und kehren nicht zurück. Ich unterstelle Euch das nicht, aber leider gibt es viele, die es machen und so ehrlichen Paaren Probleme bereiten.
Zum Thema Novosibirsk:
- In der deutschen Botschaft in Moskau kann man als Wladiwostoker nicht mehr beantragen. Es ist nun in jedem Fall Novo zuständig. (War früher anders.)
Ferner noch eine Frage:
- Willst Du wirklich für eine Person, die Du nur zwei Wochen kennst, eine Verpflichtungserklärung unterschreiben? Lies mal in der Wikipedia, was das ist! Du haftest unbegrenzt für alles, was die Dame verzapft!

