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Verfasst: 11 Jun 2007, 11:58
von Koburger.Michael
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Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 13 Jun 2007, 14:40
von Zejtnot
Nehmen wir an, ich wohne einer WG und die Vermieterin steht weder fuer die Anmeldung noch fuer die Registrierung zur Verfuegung, aus welchen Gruenden auch immer. Wie kann ich mich dann registrieren?
So eine Vermieterin handelt illegal!
Mal die Frage: Was hat sie denn gegen die Registrierung? Versteht sie den Unterschied zur Propiska nicht? Sie geht kein Risiko ein mit einer Registrierung.
Eine Frage oder Bitte habe ich noch: kannst du noch einmal den Link posten, wo das Gesetz in russisch steht - ich will es mir ausdrucken und vorsichtshalber (?) mitnehmen.
Du findest es unter anderem hier:
http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... /downloads
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 13 Jun 2007, 20:44
von fremantle
Zejtnot, wir (meine Liebste und ich) haben das gleiche Problem. Unsere Vermieterein will auch nicht registrieren, weil sie Angsat vor irgendwas hat... Schlechte Erfahrung oder so... Katja hat zum Glück über die Uni eine Reg, ich bekomm sie von der Firma.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 14 Jun 2007, 08:45
von Dietrich
Zejtnot_ hat geschrieben:Sie geht kein Risiko ein mit einer Registrierung.
Noch nicht mal das, dass die "Nalogivi" bei ihr wegen der Steuern fuer die Miete anfragt?
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 14 Jun 2007, 13:09
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Zejtnot_ hat geschrieben:Sie geht kein Risiko ein mit einer Registrierung.
Noch nicht mal das, dass die "Nalogivi" bei ihr wegen der Steuern fuer die Miete anfragt?
Aber doch nicht bei Kurzzeitgästen?! Und bei Langzeitmietern könnte man notfalls, wenn man so etwas ausschließen will, einen Mietvertrag mit einer symbolischen Summe aufsetzen, der maximal 1 Jahr gilt. Dann schauen die Steuerbehörden eigentlich nicht vorbei.
Aber es stimmt, prinzipiell ist das ein Haken an der Geschichte. NUR sollte man bedenken, dass auch ein Nachbar nach einer wilden Party die Nase von einem voll hat und die Miliz vorbeischickt, mit dem Hinweis dass da laute Ausländer wohnen. Dann haben Vermieter und Mieter viel Ärger am Hals ... (Ist mir mal so gegangen ... allerdings kam die Anzeige nicht von der Nachbarin.)
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 14 Jun 2007, 14:28
von fremantle
Zejtnot, Ärger in welcher Form? Wie sieht das aus und wie löst man das Problem (außer eventuell mit Geld)?
Was kommt da auf mich zu, wenn es bei mir auch so ist, ohne Reg. der Vermieterin?
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 14 Jun 2007, 16:21
von Dietrich
Also erst vorgestern hatten sie einen Bericht im TV in dem sie zeigten, wie der Rayon-Sheriff (um den ging es in dem Bericht) bei etlichen Wohnungen vorbeischaute und entweder die Besitzurkunde oder einen Mietvertrag sehen wollte.
Sind natuerlich nur Einzelfaelle, aber nachdem ich mich in unserer Wohnung registriert hatte, rief eines Tages auch unser zustaendiger Sheriff an und wollte von meiner Frau (weil die eben gerade am Telefon war) wissen, was es denn mit dem Auslaender auf sich haette....
Wenn du dich aber nett und freundlich verhaelst und keine lauten Parties veranstaltest, dann sollten zumindest die Nachbarn keinen Aerger machen. Denen ist ein ordentlicher Deutscher meist auch lieber als irgendein einheimischer Chaot.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 14 Jun 2007, 16:50
von fremantle
Hmmm... Meine Liebste sagte, geht alles klar. Ich soll keine Angst haben. Unsere direkten Nachbarn auf der Etage sind die ABVs. (Abschnittsbevollmächtigten) - Sprich die Block-Sherrifs.
Vielleicht sollte ich mir jetzt doch nochmal sorgen machen? Aber bisher hab ich nie Probleme gehabt und auch nie die Registrierung dort wo ich wohnte.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 14 Jun 2007, 19:17
von manuchka
Ich habe das Problem, dass meine Quasi-Vermieterin grad dann im Urlaub sein wird, wenn ich die Anmeldung machen muss. Ich frage mich jetzt, ob das bei der Post auch ohne ihre Anwesenheit geht...
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 18 Jun 2007, 07:15
von Zejtnot
manuchka hat geschrieben:Ich frage mich jetzt, ob das bei der Post auch ohne ihre Anwesenheit geht...
Wenn Du einen Mietvertrag hast: Ja.
Wenn du dich aber nett und freundlich verhaelst und keine lauten Parties veranstaltest, dann sollten zumindest die Nachbarn keinen Aerger machen. Denen ist ein ordentlicher Deutscher meist auch lieber als irgendein einheimischer Chaot.
Richtig, so sehe ich es auch.
Zejtnot, Ärger in welcher Form? Wie sieht das aus und wie löst man das Problem (außer eventuell mit Geld)?
Die Polizei kam vorbei und fragte nach den Registrierungen aller Anwesenden. Diese waren vorhanden, aber nicht für diese Wohnung. "Na dann müssen wir ein Protokoll aufsetzen!" Wir hatten aber eine nette Polizistin erwischt, diese hat erst das Protokoll für meine Freundin ausgefüllt und dann zwinkernd gefragt: "Ein Protokoll reicht doch, oder?" Wir haben dankend zugestimmt und in den folgenden Tagen das Problem mit dem Vermieter geklärt.
Am Ende muss auch die Polizei erst einmal nachweisen, dass man in der Wohnung wohnt! Insofern ist das ausländerrechtliche Risiko für den Betroffenen recht gering. Eine einmalige Anwesenheit ist ja kein Zeichen für einen Wohnsitz! Dennoch: wenn es geht, würde ich Ärger vermeiden. Wenn es nicht geht, dann halt nicht.
Freemantle: Spätestens, wenn Du arbeiten willst, solltest Du das aber irgendwie legalisieren. Denn auch ein Arbeitgeber will - wenn er alles legal macht - eine Adresse wissen. Und die Steuerbehörde und die Rentenkasse und die staatliche KV.