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Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 05 Jul 2011, 09:32
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:Ärgerlich ist halt, dass man auf die Summe 34 % Pensionsfond (bis zu einer schnell erreichten Obergrenze) sowie 13 % Lohnsteuer (generell) zahlen muss!
Schnell ist die Obergrenze bei 1-2 Leutchen leider nicht erreicht....ist glaube 500trub gewesen, oder? Alles was wir and Gehältern und Prämien an uns auszahlen, wird also 47% versteuert. Wir bekommen aber bei guten Prämienzahlungen dafür dann deutlichen Rabatt am Ende des Quartals bei unserer 6% Regelung fürs eingenommene Geld!
Norbert hat geschrieben:Nun, zuerst beantragt die Firma eine Genehmigung, Ausländer anstellen zu dürfen. Dafür muss sie nachweisen, dass sie zuvor passende Russen gesucht aber nicht gefunden hat. Diese formelle Suche (bei der man natürlich nie jemanden findet) dauert etwa 2 Monate. Der Antrag etwa 3 Monate, wobei dabei diverse Quoten pro Branche und pro Herkunftsland gelten. Vielfach sind die Quoten hoffnungslos ausgelastet und man hat frühestens im nächsten oder übernächsten Kalenderjahr eine Chance. Hat man die Einstellungsgenehmigung, kann man die Arbeitsgenehmigung für den konkreten Ausländer beantragen. Dauert wieder 2 Monate. Dann beantragt man darauf basierend die Einladung, noch einmal 1 bis 3 Monate. Dann schickt man die nach Deutschland und beantragt das Einreisevisum. 1 Monate. Und das muss man dann vor Ort nur noch in ein Jahresvisum umwandeln lassen.
Super geschrieben, Norbert! Wir hattens ein wenig einfacher, da ich als "Eingeheirateter" wohl keiner Quote unterlag. Bei uns dauerte es komplett ca. 2 Monate, wenn ich mich recht erinnere. Einreisevisum usw. brauchte ich ja auch nichtmehr, da ich mit RVP schon im Lande war.

Den Tip mit der externen Buha kann ich nur bestätigen. Wir haben auch Jemanden dafür, der täglich mit sowas konfrontiert ist, somit muss man sich da nicht den Kopf drüber zerbrechen :) und alles läuft sauber und ordentlich, ohne grobe Fehler ab!

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 13 Jul 2011, 11:42
von Sibirier
Meine Frage, Deine Freundin zieht nach Russland? Welche Staatsangehörigkeit besitzt sie?
Bei einer deutschen Staatsangehörigkeit als Geschäftsführerin mit Mindestlohn, sehe ich eigentlich schwarz.....

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 14 Jul 2011, 01:36
von patznjeschniki
Nein,
Sibirier hat geschrieben: Meine Frage, Deine Freundin zieht nach Russland? Welche Staatsangehörigkeit besitzt sie?
Nein, meine Freundin ist Russin und lebt auch in Russland. SIe hat nur die russische Staatsangehörigkeit und wird zu gegebener Zeit nach Moskau umziehen.

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 14 Feb 2012, 14:41
von patznjeschniki
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... tor#p87902
manuchka hat geschrieben:Selbst wenn man jetzt mal annimmt, dass man eine OOO günstig gegründet kriegt, hat man dann immer noch das Problem mit der Arbeitserlaubnis - die muss man nämlich auch erst mal beantragen und bekommen. Das dauert. Bei der Beantragung haben wir das nächste Problem: Die OOO muss sofort einen Generaldirektor haben, der für sie handeln kann - das kann aber der Ausländer nicht, eben weil er keine Arbeitserlaubnis hat. Also braucht man noch einen Russen, der vorübergehend Generaldirektor ist und alles im Zusammenhang mit der Besorgung der Arbeitserlaubnis erledigt und unterschreibt... und wenn man dann die Arbeitserlaubnis - ohne Quote - hat, kann es sein, dass leider schon die Quote für die Erteilung von Einladungen für Arbeitsvisa erschöpft ist... alles nicht so einfach.
und außerdem:
manuchka hat geschrieben: ...
Außerdem müssen Angaben zum zukünftigen Generaldirektor gemacht werden. Da du ein Ausländer bist und natürlich noch keine Arbeitserlaubnis hast, weil die erst nach Gründung der OOO beantragt werden kann (mit allem Drum und Dran dauert das ca. 1-2 Monate), der Generaldirektor aber gleich nach Gründung sein Amt antreten muss, sollte deine erste und bis zum Erhalt der Arbeitserlaubnis einzige Amtshandlung nach der Gründung die sein, dass du einen kommissarischen Generaldirektor ernennst, der vorübergehend die Geschäfte leitet....
Dazu habe ich eine Frage zum genauen Ablauf. Meine Umstände: ich als nat. Person gründe zusammen mit dem Deutschen Mutterkonzern (als jur. Person, 4 GF) eine russische OOO. Ich habe noch keine Arbeitserlaubnis, aber Rechtsfirma und Interimsdirektor (Russe) stehen bereit. Ich werde nach der Gründung den normalen Prozess zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer gehen. Die neue OOO wird das beauftragen.Zu den Fragen:
  • Wer wird in den Gründungsdokumenten ustav (Satzung) und Gründungsentscheidung (einziger Gesellschafter gründet OOO) bzw. in meinem Fall Gesellschaftervertrag und Entscheidung der Gesellschafterversammlung (Protokoll 1) als Generaldirektor eingetragen bzw. ernannt? Ich oder mein Interimsmangager?
  • an welcher Stelle kommt der Interimsmanager überhaupt ins Spiel, wie kommt er ins Amt und wie wird er wieder abgelöst (wenn meine Arbeitserlaubnis erteilt ist)?
  • Müssen alle von mir genannten Dokumente in Deutschland erstellt, von allen Gesellschaftern unterschrieben, notariell beglaubigt und apostilliert sein?
  • Welche Vollmachten/Bevollmächtigungen muss ich für mich (ich werde in Russland sein und die Gründung begleiten), die russ. Rechtsfirma (Durchführung der Gründung) und den Interimsmanager (zukünftiger Generaldirektor) erteilen? In welchen Dokumenten?

Schon jetzt danke für eure Antworten! Die Planung ist bei mir so gut wie abgeschlossen und die ersten Dokumente in Deutschland werden bereits erstellt. In Kürze geht es also richtig los. Die letzten Detailfragen sind zu klären.

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 15 Feb 2012, 18:49
von patznjeschniki
Hallo, ich habe gerade folgende Nachricht von der Firma bekommen, mit der ich die Gründung durchführen möchte:


Как правило, если в составе учредителей нет гражданина РФ (мин. доля), то регистрирующий орган отказывает в государственной регистрации такого общества по надуманным причинам.

Zu gut Deutsch:
Wenn unter den Gründern kein Russe ist (Mindestsatz), lehnt der Beamte die Gründung aus lächerlichen (ausgedachten) Gründen ab.


Hat das schon mal jemand gehört oder kann dazu eine Aussage treffen???

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 16 Feb 2012, 09:33
von Norbert
Ich bin immer noch der Meinung, dass Deine Fragen inzwischen so juristisch heikel sind, dass sie besser ein darauf spezialisiertes Unternehmen beantworten sollte. Einige Unternehmen wurden hier ja genannt.
Wer wird in den Gründungsdokumenten ustav (Satzung) und Gründungsentscheidung (einziger Gesellschafter gründet OOO) bzw. in meinem Fall Gesellschaftervertrag und Entscheidung der Gesellschafterversammlung (Protokoll 1) als Generaldirektor eingetragen bzw. ernannt? Ich oder mein Interimsmangager?
Da es juristisch keinen "Interimsmanager" gibt, steht dort derjenige Generaldirektor, der bei Betriebsstart alles regelt, also Dein Vertreter. Wobei bei uns der Direktor NICHT in der Satzung steht.
an welcher Stelle kommt der Interimsmanager überhaupt ins Spiel, wie kommt er ins Amt und wie wird er wieder abgelöst (wenn meine Arbeitserlaubnis erteilt ist)?
Der Direktor wird von den Eigentümern ernannt oder wieder abberufen - das waren bei uns je ein Blatt Papier.
Müssen alle von mir genannten Dokumente in Deutschland erstellt, von allen Gesellschaftern unterschrieben, notariell beglaubigt und apostilliert sein?
Bei uns wurde einfach alles während einer Dienstreise der Eigentümer/Gründer direkt in Russland vor Ort erstellt.
Welche Vollmachten/Bevollmächtigungen muss ich für mich (ich werde in Russland sein und die Gründung begleiten), die russ. Rechtsfirma (Durchführung der Gründung) und den Interimsmanager (zukünftiger Generaldirektor) erteilen? In welchen Dokumenten?[/list]
Je nach dem wer was machen soll, ich denke dies hängt von der Rechtsfirma vorgeschlagen und Du solltest dies einfach mit gesundem Menschenverstand hinterfragen.
patznjeschniki hat geschrieben:Wenn unter den Gründern kein Russe ist (Mindestsatz), lehnt der Beamte die Gründung aus lächerlichen (ausgedachten) Gründen ab.
Für Novosibirsk kann ich dies definitiv NICHT bestätigen. Ich kenne mehrere Beispiele wo dies kein Problem war. Wie die Behörden in anderen Gegenden arbeiten, kann ich nicht beurteilen.

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 16 Feb 2012, 10:57
von zimdriver
... vielleicht fragst Du mal RA Nikischenko von der Dt.- Russ. AHK?
Bzgl. nicht- russischer Gesellschafter kann ich nur sagen, dass unsere OOO vollkommen deutsch ist, also auch ohne irgendeinen russischen Namen oder Pass oder als Schachtelbeteiligung mit russischer OOO.

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 16 Feb 2012, 14:57
von manuchka
Hab selbst 2007 eine OOO mit rein deutscher Beteiligung gegründet, aber der dt. GF hat (bis zum Erhalt der ArbE) einen russ. GF ernannt.

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 16 Feb 2012, 21:49
von patznjeschniki
Norbert hat geschrieben:Ich bin immer noch der Meinung, dass Deine Fragen inzwischen so juristisch heikel sind, dass sie besser ein darauf spezialisiertes Unternehmen beantworten sollte. Einige Unternehmen wurden hier ja genannt.
Nobert, du hast Recht, das sind spezielle Fragen und ich bin schon in Korrospondenz mit einer solchen Firma.

Aber die verwirren mich: "auch ein Russe MUSS unter den Gründern sein"

Der nächste Punkt, wo sie mich heute irritiert haben:
"nur das Gründungsprotokoll wird benötigt (beglaubigt, apostilliert), nicht aber die Satzung (устав), die würde in RU erstellt"

Überall sonst lese ich aber: "Gesellschaftsvertrag der OOO (=Satzung?) ist bei mehr als 1 Gründer nötig - beglaubigt, apostilliert"

Ich werde als einziger (Bevollmächtiger) Gesellschafter nach RU reisen und möchte die Firmengründung allein mit der Rechtsfirma durchführen.


Sollte ich die Firma wechseln?

Re: Firmengründung in Russland

Verfasst: 16 Feb 2012, 21:51
von patznjeschniki
zimdriver hat geschrieben:... vielleicht fragst Du mal RA Nikischenko von der Dt.- Russ. AHK?
Wer ist das und wo finde ich ihn?