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Verfasst: 06 Jun 2007, 18:37
von papasha
und wenn doch was passiert, seid ihr nase :shock:
man hört ja viel negatives, wenn die versicherungen zahlen sollen...

Verfasst: 13 Jun 2007, 00:08
von fremantle
Haollo Zejtnot, ich möchte nochmal auf Dein Posting aus der letzten Woche zurückkommen:
Zejtnot_ hat geschrieben:Aber angenommen - wenn Du im Krankenhaus liegst und die Rechnungssumme so langsam fünfstellig wird, wird die liebe DKV vielleicht doch plötzlich ins Kleingedruckte schauen. Und dann zählt halt nicht, was (u.U. falsch) in Deinem Pass steht, sondern wo Dein reeller Wohnsitz ist.

Vielleicht male ich auch nur den Teufel an die Wand - immerhin hat man mir ja telefonisch versichert, dass man die Klausel anders versteht. Aber das war ein kleiner Aushilfsarbeiter an der Hotline. Der Rechtsanwalt sieht es vielleicht anders.

Hintergrund: Ich war mal mit einer Studentengruppe in Russland unterwegs und eine Teilnehmerin hat sich übel das Bein gebrochen (dreifacher Bruch am Fuß). Die Versicherung hat den Rückflug anstandslos bezahlt, inklusive Ticket für Begleiter und Krankenwagen von Frankfurt nach Dresden. Aber nach einem Jahr kamen sie plötzlich an: "Hatten Sie nicht etwas von Studentenexkursion erwähnt? Wer war der Veranstalter, geben Sie uns bitte die Adresse!" Zum Glück war eine russische Uni der Veranstalter ... da war nichts zu holen.
Ich habe mich am Abendbrotstisch mit meiner Mutter (arbeitet bei der Allianz, die früher DKV-Partner war) über die DKV unterhalten und unter anderem Dein Beispiel erwähnt.

Sie sagte mir, dass es absolut üblich ist, dass Deutsche, die für eine bestimmte Zeit ins Ausland gehen (egal ob an einen festen Ort oder mal hier mal da - jedenfalls aber über lange Zeit und nicht nur als Urlaub), ihren Wohnsitz in Deutschland belassen. Und das weiss auch die DKV. Die Versicherung gilt in jedem Fall, es sein denn, man wechselt plötzlich die Staatsangehörigkeit. Denn der Vertrag ist abgeschlossen und bezahlt. Ein Wohnsitzwechsel im Ausland ist da nicht weiter ausschlaggebend, denn es ist ja eine Auslands-KV.

Zum Fall Deiner Bekannten auf der Studienreise: Die Nachfrage der Versicherung, auch noch nach einem Jahr, ist absolut üblich. Nur meistens bekommen die Kunden das gar nicht mit, weil in Dtl. die Versicherungen das unter sich hinter den Kulissen klären. Anteilige Kostenübernahme wird das benannt und findet zum Beispiel zwischen gesetzlichen KVs und privaten Zusatz-KVs statt.

Da beim Beinbruch (in Deinem Fall) ja noch Folgebehandlungen auftreten (können), wird mit der Regulierung so lange gewartet. Das Geld wird im Schadensfall natürlich sofort bereitgestellt. Ist es nur ein kleiner Schaden, muss man es erstmal auslegen und bekommt es dann in Dtl. wieder. Ist eine große Summe zu begleichen, muss man sich bei der Versicherung melden und sie transferiert direkt.
Ein bildliches Beispiel auf Deutschland transferiert wäre: Frau Müller läuft des Nachts die Straße entlang. Pötzlich hat ein Bauarbeiter ein Loch auf dem Fussweg nicht gesichert und sein Messer liegen lassen. Sie stolpert, gerät ins Straucheln: MESSER FÜR FRAU MÜLLER! Oh Schreck.
Natürlich bezahlt erstmal die KV die Ärzte und Medikamente die Frau Müller wieder beweglich machen. Wenn dann aber davon auszugehen ist das keine neuen unvorhersehbaren Kosten aus diesem Schaden entstehen, wendet sich Frau Müllers KV an die Haftpflichtversicherung des Bauarbeiters bzw. dessen Firma, um von denen das Geld sich wiederzuholen.
Da aber Deine Freundin in Russland und nicht in Dtl. oder der EU war, kann sich die KV nicht so einfach und hinter deren Rücken an die eventuell in frage kommende Versicherung der Uni wenden und muss sich deshalb die nötigen Auskünfte bei Deiner Freundin einholen. Deshalb hat sie also unüblicherweise von dieser Praktik Wind bekommen und dachte "die böse Versicherung will von den armen Russen auch noch was haben"...

:wink:

Re:

Verfasst: 13 Jun 2007, 14:49
von Zejtnot
fremantle hat geschrieben:Deshalb hat sie also unüblicherweise von dieser Praktik Wind bekommen und dachte "die böse Versicherung will von den armen Russen auch noch was haben"...
Der Hintergrund war schon klar. Am Ende muss ich auch sagen: Die Abwicklung durch die KV war super! Darüber konnte ich mich auch nicht beschweren.

Wollte mit dem Fall nur zeigen, dass solche Fälle wirklich passieren - und dass die Juristen der Versicherungen natürlich auch schauen müssen, on sie wirklich verpflichtet sind, zu zahlen.

Re: Krankenversicherung für Deutschland?

Verfasst: 13 Jun 2007, 20:46
von fremantle
Ach so ... :)