manuchka hat geschrieben:Mal dumm gefragt: Warum heiratet ihr nicht in Russland, wenn ihr sowieso hier lebt?
Dem schließe ich mich mal an.
Außerdem ist Dänemark spätestens seit der letzten Novelle des Aufenthaltsgesetzes vom Sommer 2007 keine Alternative mehr, da allein eine rechtskräftige Ehe nicht direkt den Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (AE) nach sich zieht.
Und da ihr genug Zeit zu haben scheint, könnt ihr doch locker aus Russland heraus den späteren Familiennachzug vorbereiten. Ein Deutsches HS-Diplom sollte auf jeden Fall als Nachweis des erforderlichen Sprachniveaus genügen - ggf. in Verbindung mit dem früheren DSH-Zeugnis.
Ebenfalls könnt ihr zu gegebener Zeit schon mal die ABH an Eurem künftigen Wohnort in D vorinformiern, damit die sich ggf. schon mal die Ausländerakte Deiner "Freundin" kommen lässt, falls die nicht schon dort ist.
All dass (incl. der sonstigen nötigen Schritte) hat aber wenig Sinn, wenn der Umzug erst nach mehr als 6 Monaten stattfinden soll, was vor allem mit der Gültigkeit von Urkunden zusammenhängt.
Was leider nicht funktioniert, ist der Erwerb einer AE "auf Vorrat". Solange man nicht überwiegend zusammen in D wohnt, baucht man für den Ehepartner stehts Visa für Besuchsaufenthalte.
kaschka hat geschrieben:Das hörte ich hier so an als ob das noch immer komplizierter wäre, außerdem möchten wir eine Riesenfeier mit "Verwandtenimport" etc. durch die Heirat im Ausland vermeiden.
Dann hast Du die relevanten Threads offenbar nur überflogen.
Die Eheschließung selbst ist dem Vernehmen nach in Russland offenbar einfacher, wobei man allerdings nur den Part umgeht, bei dem der/die russ. Verlobte hier vom Ehefähigkeitszeugnis befreit werden müsste.
Die Party dazu kann man doch locker von dem Gang zum Standesamt trennen. Das haben wir auch so gemacht und "es tat überhaupt nicht weh" - eher das Gegenteil war der Fall.
Direkt nach der Heirat (in Berlin) haben wir im aller kleinsten Freundeskreis gefeiert und ein paar Monate danach eben die "richtige" Feier im Kreis der Familie (in Kazan') "nachgeholt".
Ihr solltet hier etwas trennen, was die behördliche und die emotional-familiäre Seite einer Heirat betrifft. Das ist nun einmal bei den meisten binationalen Ehen so.
And last but not least: Denkt an die Zukunft! Eine Ehe kann durchaus auch scheitern. Bei einer in einem Drittstaat geschlossenen Ehe kämen dann im Falle einer Scheidung eben auch nicht nur zwei, sondern drei Rechtssysteme ins Spiel, was nicht nur Dich und Deine Zukünftige betrifft, sondern auch Eure Nachkommen u.v.a.m. Das gilt entsprechend auch für erbrechtliche Fragen, Rentenansprüche usw.
Gruß,
Zeppelin