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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 01 Nov 2007, 14:44
von Dietrich
Wieso?

Die humanitaeren und sozialen NGO's stoeren doch eh nur....

das regelt eine Grossmacht wie die RF alles intern ohne irgendwelchen Einfluss von aussen.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 01 Nov 2007, 17:41
von harald63
Dietrich hat geschrieben:Wieso?

Die humanitaeren und sozialen NGO's stoeren doch eh nur....

das regelt eine Grossmacht wie die RF alles intern ohne irgendwelchen Einfluss von aussen.
Eben. Wofür braucht man NGOs, wenn es GONGOs gibt.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 01 Nov 2007, 18:31
von m1009
zum glueck hab ich heute mein neues arbeitsvisa bekommen..)) :D

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 08:00
von Zejtnot
Ich korrigiere mich mal selber:
Zejtnot_ hat geschrieben:Ich denke alte Visa laufen noch normal nach den alten Regeln aus, da in dem Gesetz doch steht, dass die neuen Visa einen entsprechenden russischsprachigen Vermerk haben. Den müsste dann ja jemand per Stempel o.ä. ergänzen - was wiederum dem Gesetz widerspräche, wonach es direkt schon im Visum steht.

Verlassen sollte man sich auf diese kühne These aber nicht. :?
In Novosibirsk rufen die Behörden nun die Betroffenen an und weisen sie darauf hin, dass sie am 90. Tag ausreisen müssen! Sie wenden sich dafür an die Institution, die die Ausländer registriert hat. Damit ist also definitiv klar: Die Regelung bezieht sich auch auf alte Visa. ABER: So lange kein Anruf kommt, muss man nichts unternehmen - denke ich (da ja im Visum kein entsprechende Hinweis oder Stempel ist).

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 09:56
von Will
Mh, und dass es eine Sonderregelung für "alte" Visa gibt? Meines Wissens wurde die neue Regel am 17.10. eingeführt, und die Frage ist, ob die Regel auch rückwirkend angewandt wird (z.B. mit Hilfe eines Anrufs/Stempels der Behörden, wie Dietrich schon andeutete). Für multi-entry Visa ab 17.10. gilt die 90-Tage Regel in jedem Fall.
[regen]

Gruss, Will

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 09:59
von achim
Meine Frau meinte dazu, dass man in einer solchen Situation (Gegenwärtig) nicht bestraft werden könne, da es in der Vergangenheit andere Gesetzesgrundlagen gab. In dem Sinne ist der über die 90 Tage hinausgehende Aufenthalt mit einem unter den alten Bedingungen ausgestelltem Visa "nicht Legal", bei Verletzung der neuen Regel kann man per Gesetz jedoch nicht bestraft werden.

Wer allerdings auf weitere Visas angewiesen ist, sollte sich überlegen, ob er die neuen Gesetze nicht doch besser beachtet.

Achtung: Dieser Hinweis ist keine Rechtsverbindliche Rechtsberatung!

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 10:39
von Will
... das bietet sich auf jeden Fall an, da die Behörden bei der Wiedereinreise durchaus einen weiten Interpretationsspielraum haben und es hier zu Problemen kommen kann. :pirat: :pirat:
Daher ist bei mir das Workvisa schon in Arbeit (äh, hoffe ich). Die Strafen für den Arbeitgeber bei fehlender Arbeitserlaubnis können schon sehr schmerzhaft sein, bis zur Schließung des Geschäfts. [genau]

Für die Zukunft soll auch auf die Einhaltung der Ausländerquoten verstärkt geachtet werden (das wird jetzt für die Behörden einfacher). Für Moskau war die Quote schon immer im März/April ausgereizt.

Gruss, Will

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 17:04
von zimdriver
Mein aktueller Wissenstand ist:
Gesetz gilt auch für jene Visa, die vor dem 17.10. ausgestellt wurden.
Die Arbeitserlaubnis hat damit gar nichts zu tun, da sie sich rein auf die Arbeit bezieht, nicht auf den Aufenthalt. (Ich kenne mich in D nicht so aus, aber auch da gibt eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis, oder?)
Der einzige Ausweg ist entweder Registrierung des Arbeitgebers bei der zuständigen Stelle, Pokrovka 46, und das dann zu erhaltende Arbeitsvisum oder der Prozess zum Erhalt der Vremennoye Vid na zhitelstvo. Letzteres hat den Haken, daß man im ersten Jahr für jede Aus- und Einreise ein Einfachvisum benötigt, womit der Paß schön schnell voll werden wird.
Grüße

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 17:43
von fremantle
Unser Jurist hat mir am Freitag gesagt dass ich zum kommenden WE nach FInnland soll, da dann meine 90 Tage abgelaufen sind. Mit einem frischen Stempel koennte ich nach dem Schlagbaum auf dem Absatz kehrt machen und umgehend wieder einreisen. Damit sollen die 90 Tage neu anfangen zu zaehlen. Find ichmerkwuerdig, diese Auslegung, aber so eine "Komandirowka" nach Helsinki fuer nen Tag ist ja auch nicht schlecht.

Aber was haltet ihr von dieser Auslegung der neuen Bedingungen? Mich verwirrt das etwas.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 18:01
von achim
Der Jurist steht mit seiner Aussage auf der sicheren Seite...
Ob Du allerdings ohne Probleme wieder einreisen kannst, darauf würde ich mich nicht verlassen.