Hallo,
zunächst einmal danke für die Antworten. Im Bezug auf Abmeldung in Deutschland ja oder nein bin ich jedoch leider nicht schlauer geworden. Ich gehe vielleicht mal etwas mehr ins Detail:
Versicherungen:
Zu meiner gesetzlichen KV: Diese habe ich zu Ende 2014 gekündigt. Nach der aktuellen Lage kommt man da auch wieder ohne Probleme rein. In Ru versichert der AG (ein Witz) und für Kleinigkeiten kann man die Privatklinik selbst zahlen. In D dann eine Auslands KV und bei größeren Sachen geht man halt ganz zurück.
Zur Haftpflicht: Ich erachte diese gerade auch in Russland als äußerst wichtig und werde mich darum auch nach Ablauf der zwei Jahre (vertragliches Maximum im Ausland) neu versichern lassen. Wenn ich aus Versehen jemanden z.B. körperlich schädige kann das ziemlich schnell sehr teuer werden. Und dass niemand in Russland eine Haftpflicht hat spricht noch mehr dafür. Denn ich habe auch die Option "Forderungsausfall bei Schäden durch Dritte" wodurch meine Versicherung zahlt, sollte ein z.B. russischer Bürger den mir zugefügten Schaden nicht begleichen können (und das alles bislang für 50€ im Jahr und Versicherungssumme bis 50Mio€).
Rentenversicherung: Bei der Deutschen freiwillig zu zahlen macht für mich keinen Sinn da ich in den zurückliegenden 5 Jahren nicht mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt habe. Der Berater der Dt. Rentenversicherung war da sehr eindeutig))) Aber ich sorge natürlich privat vor und verlasse mich nicht auf die Russische.
Zur BU Versicherung: Hier prüfe ich gerade ob diese auch bei dauerhafter Arbeit im Ausland weiter besteht und falls nicht wie lange noch.
Banken, Besteuerung:
Das DBA zwischen Ru und D habe ich jetzt auch schon einige Male studiert. Mich interessieren (I) Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, (II) Mieteinkünfte und (III) Einkünfte aus Kapitalanlagen.
Zu (I):
Der Fall ist klar, lt. Artikel 15 (1) wird das Einkommen in Ru versteuert und gut ist, D interessiert sich dafür nicht (vorausgesetzt ich weise dem dt. Finanzamt meine Stelle in Ru nach).
Zu (II):
Hier gilt wahrscheinlich Artikel 6 (1) und die Mieteinnahmen werden in D versteuert. Und Artikel 13 (1) gilt wohl für den Fall, dass ich meine Immobilie verkaufe (dann muss ich in D versteuern). Auch klar.
Zu (III):
Jetzt wird’s etwas kniffeliger. Ich verstehe das DBA so, dass Artikel 10 (1) b) nur für meine Dividenden von
in D ansässigen Gesellschaften gilt und dann max. 15% Steuern fällig werden. Aber was ist mit den Dividenden von nicht in D ansässigen Gesellschaften und allgemein den Veräußerungsgewinnen? Oder funktioniert dass alles nach dem Welteinkommensprinzip und wird in Ru versteuert, möglicherweise reduziert um die bezahlten ausländischen Quellensteuern? Und spielt es keine Rolle dass das Depot bei einer dt. Bank liegt? Die Bank wird vermutlich über das deutsche Finanzamt auf die nicht Veranlagung hingewiesen?
Bei den Zinsen
dt. Emittenten greift Artikel 11 (1), diese werden in meinem Fall in Ru besteuert.
So, das fürs Erste)) Wie schon in meinem vorherigen Beitrag geschrieben: Welche Gründe sprechen jetzt dafür, sich nicht aus D abzumelden? Insbesondere in Bezug auf die Themen Versicherungen und Banken bzw. Steuern interessiert mich das.
Zum Nachlesen das DBA von 1996:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=3