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Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 25 Apr 2008, 13:16
von Zejtnot
m1009 hat geschrieben:war beim ufms und wollte mich erkundigen was ich alles fuer dokumente bringen muss, fuer das vorlaeufige wohnrecht.
da meinte doch die nette dame am schalter, das ich mit vorlaeufigen wohnrecht zur ausreise aus russland noch verschiedene dokumente braeuchte, die man jedesmal vor einer ausreise aus russland beschaffen muss... eeehhhmmm... hab ich da nur wiedermal was falsch verstanden?
Im Normalfall ja - man braucht für jede Ausreise ein Aus- und Einreisevisum. Aber zwischen Deutschland und Russland gibt es ein Abkommen, dass Inhaber von vorläufigem oder endgültigem Wohnrecht von dieser Visapflicht befreit sind. (Ebenso gibt es das Abkommen mit Polen, Italien und Turkmenistan.)

In den UFMS-Filialen wissen sie das oft nicht. Aber an der Grenze klappt es in letzter Zeit oft. Fragen stellen meist nur die Mitarbeiter der Fluggesellschaft ("Und wo ist Ihr Visum?"). Wenn man doch einen Grenzer erwischt, der das Gesetz nicht kennt, muss man den Chef verlangen. (Ich habe ferner sicherheitshalber immer eine Kopie das Abkommens dabei - findet man auf der Seite der russischen Botschaft. Kann es auch zuschicken.)

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 25 Apr 2008, 13:19
von Dietrich
Musst du....

Noooooormalerweise! Wenn du kein Deutscher, Italiener oder Pole bist.
Fuer die gibt es naemlich ein Abkommen mit Russland, dass man auch mit vorlaeufigem Wohnrecht ohne extra Visum ein- und ausreisen darf. Ist hier schon ein paarmal besprochen worden.

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 25 Apr 2008, 13:25
von Zejtnot
Ich war 3 Minuten schneller ... :-P

Und ich im Supermarkt ;-)