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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 28 Aug 2008, 15:07
von Norbert
Kationok hat geschrieben:Und du meinst, ich muss jedes Jahr zur Registrierung noch so ein "заявление" des Vermieters abgeben?
Leider ist es so, dass sich das schon von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterscheiden kann. Kann man nicht allgemein sagen.

Im Moment muss ich jährlich einen neuen, von mir geschriebenen und von der Hausverwaltung bestätigten (wegen Wasserabrechnung etc.) Antrag vorbeibringen. Sowohl Hausverwaltung als auch Passportny Stol akzeptieren die einmalig vom Wohnungsbesitzer beim Notar abgegebene Erklärung.

Wo ich vorher gelebt habe, wollte die Hausverwaltung den Wohnungsbesitzer jedes mal erneut sehen.

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 06 Nov 2008, 18:38
von Stromberg
Hallo!

Ich wohne in Moskau und habe eine zeitliche Wohnerlaubnis (разрешение на временное проживание) und bald ist ein Jahr um. Bis spaetestens wann muss ich mich wo "reregistrieren" lassen? УФМС? Паспортный стол?

Habt ihr vielleicht Beispiele der Formulare, die man ausfuellen muss? Welche Unterlagen muss man vorzeigen?

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 06 Nov 2008, 19:03
von Sibirier
Hi Stromberg,

bist Du mit einer Russin verheiratet, die eine eigene Wohnung in Moskau hat?

Hast Du vor, die zeitliche Wohnerlaubnis nur zu verlängern, oder möchtest Du die Aufenthaltsgenehmigung (Vid na Shitelstvo)?

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 07 Nov 2008, 09:52
von Kationok
Stromberg hat geschrieben:Bis spaetestens wann muss ich mich wo "reregistrieren" lassen? УФМС? Паспортный стол?

Beim Паспортный стол, da wo du dich vor einem Jahr nach erhalt der разрешение на временное проживание schon hast registrieren lassen und unter der gleichen Adresse. Du solltest dich auch besser gleich mit Ablauf des Jahreszeitraumes neu registrieren. Aber so viel ich weiss, kann dir bis zu 6 Monaten danach nichts passieren - wie z.B. Aberkennung der разрешение .
Aber, wenn du laenger in RUS bleiben willst, denk darueber nach, ob du vielleicht die Vid na Shitelstvo beantragen willst oder/und kannst.

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 07 Nov 2008, 09:56
von Sibirier
Formulare findest du u. U. hier:

http://www.fmsmoscow.ru/prigl.php

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 07 Nov 2008, 11:20
von Norbert
Kationok hat geschrieben:Aber so viel ich weiss, kann dir bis zu 6 Monaten danach nichts passieren - wie z.B. Aberkennung der разрешение.
Drei Monate!!!

Innerhalb von drei Monaten muss man im паспортный стол vorbeikommen und dort eine уведомление ausfüllen: "Временно проживающий либо постоянно проживающий иностранный гражданин обязан ежегодно подавать в территориальный орган ФМС России уведомление о подтверждении своего проживания в Российской Федерации."

Dies muss spätestens drei Monate nach Ablauf des aktuellen Jahres erfolgen, benötigt wird dieses Formular: http://ur-registr.ru/doc/doc2.doc

Beizulegen sind Einkommensbestätigungen, eine volle Passkopie (mit allen Ein- und Ausreisestempeln) sowie - nicht immer, aber immer öfter - ein aktualisierter Antrag auf Verlängerung der Registrierung inklusive der dazu notwendigen Nachweise (Zustimmung des Vermieters und der Hausverwaltung (Forma 1N)).

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 07 Nov 2008, 14:35
von Stromberg
Danke Jungs! (Maedls :) ) Ich kenn hier ja noch niemanden :)

Ja, ich bin mit einer Russin verheiratet und sie hat eine Wohnung und eine Vid na Zhitelstvo moechte ich auf jeden Fall! Danke fuer die Infos. Mir gehen die ganzen Behoerdengaenge richtig auf den Magen... Aber was tut man nicht alles fuer die Frau...

Meine разрешение habe ich erst diesen Mai bekommen (2008). Weiss jemand, wann ich den Antrag auf вид stellen kann? Muss ich bis Mai 2009 warten, oder kann ich schon frueher?

Und nochwas, sorry, dass ich zu mixen beginne, ich bin bei einem Russischen Arbeitgeber angestellt. Wenn ich mit meiner разрешение den Arbeitgeber wechseln moechte - muss dieser den ganzen Krampf mit der Beauftragung einer Erlaubniss zum Einstellen von Auslaendern (разрешение на привлечение инностранной рабочей силы) und sonstiges machen, um mich einzustellen? Es ist ueberhaupt bemerkenswert, wie hier Gesetze gemacht werden. Ich hab ein Kommentar zum russischen Steuer-Kodeks gelesen, den Teil, der die Auslaender behandelt. Wahnsinn - fuer Leute, die eine разрешение haben, sind viele Sachen einfach nicht gesetzlich geregelt worden (seit der letzten Aenderung des Auslaender-Gesetzes, letztes Jahr).

Ich haette hier naemlich einige Arbeitgeber, die zwar Interesse an mir haben, aber mit dem ganzen administrativen Overhead im Zusammenhang auslaendern nichts zu tun haben wollen.

Danke im Voraus!

PS: Besucht jemand die Moskauer Xing-Parties?

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 07 Nov 2008, 15:33
von Norbert
Stromberg hat geschrieben:Meine разрешение habe ich erst diesen Mai bekommen (2008). Weiss jemand, wann ich den Antrag auf вид stellen kann? Muss ich bis Mai 2009 warten, oder kann ich schon frueher?
Du kannst ein halbes Jahr vorher beginnen. Wurde mir gesagt.
Und nochwas, sorry, dass ich zu mixen beginne, ich bin bei einem Russischen Arbeitgeber angestellt. Wenn ich mit meiner разрешение den Arbeitgeber wechseln moechte - muss dieser den ganzen Krampf mit der Beauftragung einer Erlaubniss zum Einstellen von Auslaendern (разрешение на привлечение инностранной рабочей силы) und sonstiges machen, um mich einzustellen?
Ja, so lange Du nur die разрешение hast. Mit dem вид brauchst du das dann nicht mehr, dann bist Du von diesem Kram befreit.
Wahnsinn - fuer Leute, die eine разрешение haben, sind viele Sachen einfach nicht gesetzlich geregelt worden (seit der letzten Aenderung des Auslaender-Gesetzes, letztes Jahr).
Anders, es ist für diese seitdem komplizierter geworden. Bis dahin ging es ohne Arbeitsgenehmigung.
Besucht jemand die Moskauer Xing-Parties?
Also ich natürlich nicht, siehe Wohnort. Warst Du mal da?

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 07 Nov 2008, 16:51
von Stromberg
Herzliches Danke fuer die Info!
Norbert hat geschrieben:
Wahnsinn - fuer Leute, die eine разрешение haben, sind viele Sachen einfach nicht gesetzlich geregelt worden (seit der letzten Aenderung des Auslaender-Gesetzes, letztes Jahr).
Anders, es ist für diese seitdem komplizierter geworden. Bis dahin ging es ohne Arbeitsgenehmigung.
Oh ja! Und ich hab fast mein Gesicht verloren, als ich meinen AG beschwichtigt habe "Wenn ich erstmal razreshenie habe, wird alles ganz leicht..." naja, was solls...
Norbert hat geschrieben:
Besucht jemand die Moskauer Xing-Parties?
Also ich natürlich nicht, siehe Wohnort. Warst Du mal da?
Ja, schon 3x. Ich war bisher immer begeistert. Wen man da so alles trifft...

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 10 Nov 2008, 19:40
von kazan
Norbert hat geschrieben:(1) Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung. Muss im Einwohnermeldeamt bestellt werden, geht eventuell per Fax oder gar aus dem Konsulat. Achtung, gleich mit Apostille bestellen!
Wer macht diese amtliche russische Übersetzung? Ich habe heute ein Führungszeugnis mit Apostille bestellt, aber mir wurde gesagt, das ich wohl zum Notar müßte, die Dame vom Amt wollte mich morgen zurückrufen, weil sie keines mit Apostille bestellen könnte. And die Übersetzung habe ich heut gar nicht gedacht. :roll: