Seite 4 von 4

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 12:17
von Zejtnot
Ja genau. Ich stimme euch allen zu.

Kazan hatte einfach die Zustimmung des Vermieters zur Registrierung mit der Aufenthaltserlaubnis verwechselt, weil wir zeitweise beides als Wohnrecht bezeichnet haben. Sind aber verschiedene Schuhe! Deswegen werde ich die разрешение на временное проживание ab sofort nicht mehr wörtlich übersetzen sondern "vorläufige Aufenthaltserlaubnis) nennen. (Die Zustimmung vom Vermieter/Wohnungseigentümer nenne ich weiterhin "Zustimmung zur Registrierung", um keine falschen Hoffnungen aufkommen zu lassen.)

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 15:15
von kazan
Vielen Dank an die Helfer und Helfershelfer!

Die Sache (das Problem) ist doch ganz einfach. Wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung anstrebt, dann braucht man als erstes eine Wohnung, sonst kann man gar nicht anfangen mit der Rennerei zu den div. Ämtern, richtig?
Da man sich aber die Mühe der Wohnungssuche gleich sparen kann, wenn man zB. nur einen Mietvertrag über 11 Monate bekommt, darüber wollte ich mich möglichst realistisch und mit Einzelheiten informieren! (Bevor ich andere Aktivitäten starte)
Ich bin also erstmal ganz systematisch an die Sache herangegangen. Ob ich nun jahrelang mit den Ämtern zu kämpfen habe, oder mir doch eine Agentur in 2 Monaten für 1500 EUR 80% der Arbeit für eine Aufenthaltsgenehmigung abnehmen kann, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Ich werde berichten. ;)
Sibirier, einschüchtern lasse ich mich nicht mehr, dafür ist es schon zu spät. :D

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 15:19
von Zejtnot
kazan hat geschrieben:Wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung anstrebt, dann braucht man als erstes eine Wohnung, sonst kann man gar nicht anfangen mit der Rennerei zu den div. Ämtern, richtig?
Ja, stimmt.
Ob ich nun jahrelang mit den Ämtern zu kämpfen habe, oder mir doch eine Agentur in 2 Monaten für 1500 EUR 80% der Arbeit für eine Aufenthaltsgenehmigung abnehmen kann, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Es bleibt die Frage, wieviel Dir die Agentur wirklich abnehmen kann. Das Ätzende sind die ganzen Arztbesuche und persönlichen Vorsprachen ... wenn man die gegen Bezahlung nicht machen müsste, wäre es wirklich ein Gewinn. Berichte also unbedingt!

(Zum Thema Agenturen: Unsere Firma hat mal eine Arbeitsgenehmigung per Agentur gemacht. Am Ende war der Aufwand der selbe - die Agentur rief für jedes Blatt an und sagte: "Nun bitte folgendes Formular." Die Formulare hätte ich auch bei Google gefunden - wäre jedoch 600 Euro billiger gewesen.)

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 15:26
von Sibirier
Kazan, ich will Dich nicht einschüchtern. Keineswegs. Im Gegenteil ich wünsche Dir viel Glück und dass alles möglichst rasch geschieht. [welcome]