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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 07 Mai 2009, 06:08
von Zejtnot
Kannst Du kurz mal noch erläutern, wo sich Deine Freundin gerade befindet.

Wenn in Deutschland, dann wird sie so oder so mal nach Russland ausreisen müssen. Nach Heirat mit Touristenvisum - egal ob in Dänemark oder Deutschland - fordern die meisten Ausländerämter eine formelle Einreise mit Familienzusammenführungsvisum. Wo ist das Problem, wenn sie noch einmal für ein paar Wochen nach Russland fährt?

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 07 Mai 2009, 21:29
von PsychoMantis
Es gibt kein Problem kurz nach Russland auszureisen.
Es gibt danach andere Probleme: Russland und die ganzen anderen UdSSR-Staaten erteilen ja nur ungern so ein Visum, dass der Bürger für immer das Land verlassen kann. Was ist also, wenn Russland sie nicht mehr hierher lässt?

Und so ein Familienzusammenführungsvisum kriegt man ja (so weit ich weiß) erst, dann man da irgendeinen Sprachtest bestanden hat. Aber wie soll sie ihn bestehen? Ich habe schon paar Jahre gebraucht um Deutsch zu lernen. Und da war ich damals erst 12.
Ich kann gerne mit ihr nach Russland für paar Wochen fahren. Aber wenn ich dann ohne sie zurückkehren muss, dann wäre das die absolute Hölle.

Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten? Das mit der Heirat ist unwichtig. Wichtig ist, dass sie mit mir hier bleiben kann. Kann sie nicht als Ausländeren hier bleiben? Ich verdiene momentan genug für uns beide.

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 08 Mai 2009, 00:46
von Zeppelin
PsychoMantis hat geschrieben:...Es gibt danach andere Probleme: Russland und die ganzen anderen UdSSR-Staaten erteilen ja nur ungern so ein Visum, dass der Bürger für immer das Land verlassen kann. Was ist also, wenn Russland sie nicht mehr hierher lässt? ...
Da liegst Du etwas daneben bzw. bist offenbar falsch informiert.
Deine künftige braucht kein russisches 'Ausreisevisum'.

Wenn Du die dt. Staatsangehörigkeit hast oder auch 'nur' eine gültige Niederlassungserlaubnis mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, ist die einzige Hürde für den Nachzug Deiner Frau (nach rechtsgültiger Heirat) womöglich nur das Sprachzertifikat.

Aber das wird auf einem so geringen Niveau verlangt, dass es auch weniger Begabten nicht schwer fällt, sich die paar Vokabeln anzueignen, die man dafür braucht.

Probleme gibt es meistens nur dann, wenn russ. Staatsangehörige, die nach § 28 AufenthG nachziehen wollen, irgendwo in der russischen Pampa wohnen und nur mit sehr erheblichem Aufwand ein Goethe-Institut erreichen könnte bzw. auch kein anderes zertifiziertes Sprachausbildungszentrum, bei dem man ein Zeugnis über die Sprachkompetenz erwerben könnte.

Einen Aufenthaltsanspruch können Nicht-EU-Bürger nur dann erwerben, wenn sie die Im AufenthG festgelegten Bedingungen erfüllen. Außer der Ehe kommt da womöglich vorerst noch anderes in Frage. :roll:
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/index.html

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 08 Mai 2009, 06:39
von Zejtnot
PsychoMantis hat geschrieben:Russland und die ganzen anderen UdSSR-Staaten erteilen ja nur ungern so ein Visum, dass der Bürger für immer das Land verlassen kann. Was ist also, wenn Russland sie nicht mehr hierher lässt?
Wozu braucht man als Russe ein russisches Visum, um das Land zu verlassen? Das verstehe ich nicht.

Ich kenne dutzende Paare, wo die Partnerin Russland verlassen hat - ohne jegliche Probleme. Heirat, Deutsches Familienzusammenführungsvisum beantragen, Flugticket kaufen, ausreisen. Ein Visum zum Verlassen des Landes? (Viele melden sich nicht einmal ab, belassen also ihre Propiska.)

Ich kenne einzig die Fälle von jungen Russen, denen kein Reisepass ausgestellt wird, so lange sie nicht bei der Armee waren. Aber das betrifft ja Deine Freundin nicht.
Und so ein Familienzusammenführungsvisum kriegt man ja (so weit ich weiß) erst, dann man da irgendeinen Sprachtest bestanden hat. Aber wie soll sie ihn bestehen?
Andere Frage: Wie soll sie ohne jede Sprachkenntnisse in Deutschland glücklich werden?

Davon abgesehen, der Test ist unterstes Niveau, wirklich simpel. Du hörst eine Flughafenansage und musst danach sagen, an welchem Gate das Flugzeug nach Frankfurt fliegt. Wirklich extrem einfach. Es gibt einen Beispieltestim Internet, lade den mal herunter.

Meine Frau hat den Test nach drei Monaten Deutschlernen mit 95 % bestanden, und wir reden ausschließlich Russisch. An mir lag es also nicht.
Kann sie nicht als Ausländeren hier bleiben? Ich verdiene momentan genug für uns beide.
Als Studentin könnte sie, beispielsweise. Aber auch da muss man u.U. ausreisen. Wobei Deutschland da weniger strikt als Russland ist - wenn man in der Ausländerbehörde freundlich und klug argumentiert, geht es manchmal auch ohne Ausreise.

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 09 Mai 2009, 11:59
von PsychoMantis
Ich habe mich mal auf der Website informiert (email-Anfrage gestellt), die im 8 Post diesen Threads erwähnt wird.

Laut Aussage des Seiteninhabers von expressheirat.de gibt es zwei Voraussetzungen um erstmal in Dänemark heiraten zu können:
1. Sie muss Shengenvisum haben. Normalerweise kriegt sie ein shengener Visum. Das ist also das kleinste Problem.
2. Sie braucht eine Ledigkeitsbescheinigung mit (und hier kommts) einer Apostille. Die Ledigkeitsbescheinigung selbst zu bekommen ist kein Problem. Die wird ausgestellt ohne Probleme mit Stempel und alles drum und dran. Aber dieser Apostille...das ist irgendso ein ovaler Stempel, den sie in Moskau im russischen Außenministerium kriegen kann.
Nach Moskau extra deshalb zu reisen ist unrealistisch. Und ob die diesen Stempel einfach mal so mir nichts dir nicht drauf tun ist ungewiss. Ohne etwas Kohle läuft in Russland ja bekanntlich nichts.
Den Gerüchten zufolge geht statt diesem besgten ovalen Stempel auch der Stempel eines Notars. Das besort sie ohne Probleme.
Mal gucken, ob es dann wirklich für die Heirat ausreicht.

Und bzgl. Aufenthaltserlaubnisses möchte ich einfach die Antwort auf meine email zitieren (ich nehme an, der Verfasser der email hat nichts dagegen):
Die dänische Heiratsurkunde ist voll rechtsgültig und wird in Dänisch, Deutsch und Englisch ausgestellt.- Gem. den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes darf "der Ehepartner eines EU-Bürgers weder aus sprachlichen noch aus finanziellen Gründen in sein Heimatland zurückgeschickt werden". Ausserdem gilt für Deutschland das Grundgesetz ("besonderer Schutz der Familie", sowie der Paragraf der "Zumutbarkeit". Im übrigen gilt europäisches Recht vor nationales Recht. Einige Ausländerämter versuchen in letzter Zeit ihre eigenen Gesetze zu unterlaufen, indem sie versuchen, den ausländischen Ehepartner zu überreden, die deutsche Sprache doch im Heimatland zu erlernen.
Ich werde auf alle Fälle hier berichten...

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 09 Mai 2009, 13:05
von Marco
PsychoMantis hat geschrieben:
Und bzgl. Aufenthaltserlaubnisses möchte ich einfach die Antwort auf meine email zitieren (ich nehme an, der Verfasser der email hat nichts dagegen):
Die dänische Heiratsurkunde ist voll rechtsgültig und wird in Dänisch, Deutsch und Englisch ausgestellt.- Gem. den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes darf "der Ehepartner eines EU-Bürgers weder aus sprachlichen noch aus finanziellen Gründen in sein Heimatland zurückgeschickt werden". Ausserdem gilt für Deutschland das Grundgesetz ("besonderer Schutz der Familie", sowie der Paragraf der "Zumutbarkeit". Im übrigen gilt europäisches Recht vor nationales Recht. Einige Ausländerämter versuchen in letzter Zeit ihre eigenen Gesetze zu unterlaufen, indem sie versuchen, den ausländischen Ehepartner zu überreden, die deutsche Sprache doch im Heimatland zu erlernen.
Ich werde auf alle Fälle hier berichten...
Moin!

Ich gehe mal davon aus, dass du Deutscher bist.
Es gibt da kleine aber feine Unterschiede
1. Du bist deutscher Staatsbürger und bei euch werden die Regelungen für deutsche Staatsbürgern angewandt und nicht die für die übrigen EU-Bürger. Daher dürfte das Urteil des EuGH kaum Relevanz haben, da der EuGH über die Freizügigkeit von EU-Bürgern in der EU urteilt und nicht darüber wie Staaten die Angelegenheiten mit ihren Bürgern regeln
"2. Wenn ich es schon immer höre:
Grundgesetz ("besonderer Schutz der Familie", sowie der Paragraf der "Zumutbarkeit". Im übrigen gilt europäisches Recht vor nationales Recht."
JEDES Grundrecht wird durch Gesetze eingeschränkt. Es stellt sich die Frage nur, ob die EInschränkung verhältnismässig ist. Dies wird durch Gerichte insbesondere bei Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet. Wenn eine ABH deine Frau zurückschickt, geschieht dies immer noch im rechtlichen Rahmen, da sie euch ja nicht verbietet auf Dauer hier zusammenzuleben, sondern dass ihr aus ihrer Sicht geltendes Recht befolgt. Ob eine ABH mit ihrer Auslegung der Gesetze recht hat, wurde soweit ich weiß noch nicht höchstrichterlich entschieden
Europäisches Recht bricht nationales Recht: Da stellen sich auch wieder meine Nackenhaare auf, wenn ich solche Placebos höre. Falls es eine europäische Vorschrift gibt, aufgrund der das evtl. Zurückschicken deiner Frau rechtswidrig wäre, dann sollte er auch in der Lage sein, die Vorschrift exakt zu benennen.

Ich will damit nicht sagen, dass EURE ABH deine Frau zurückschicken würde, aber falls(!) sie sie zurückschicken will, solltet ihr weitaus besser vorbereitet sein oder eben einen Anwalt dann ggf. einschalten

Einige Ausländerämter versuchen in letzter Zeit ihre eigenen Gesetze zu unterlaufen, indem sie versuchen, den ausländischen Ehepartner zu überreden, die deutsche Sprache doch im Heimatland zu erlernen.
Das ist eine glatte Lüge. Gemäß §30 Absatz 1 Nr.2 Aufenthaltsgesetz muß der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Dies ist unbeachtlich gemäß §30 wenn folgendes vorliegt
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat
2. der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder
3. die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.


1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.
Um es kurz zu sagen: Diese Voraussetzungen sehe ich bei deiner Frau nicht gegeben. Sie sollte also auf jeden Fall einfaches Deutsch können. In dieser Hinsicht handelt es sich nicht um ein "Überreden" sondern um geltendes Recht, was die ABH befolgt

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 09 Mai 2009, 13:24
von Zeppelin
PsychoMantis hat geschrieben:... (und hier kommts) einer Apostille. Die Ledigkeitsbescheinigung selbst zu bekommen ist kein Problem. Die wird ausgestellt ohne Probleme mit Stempel und alles drum und dran. Aber dieser Apostille...das ist irgendso ein ovaler Stempel, den sie in Moskau im russischen Außenministerium kriegen kann.
Nach Moskau extra deshalb zu reisen ist unrealistisch. Und ob die diesen Stempel einfach mal so mir nichts dir nicht drauf tun ist ungewiss. Ohne etwas Kohle läuft in Russland ja bekanntlich nichts.
Den Gerüchten zufolge geht statt diesem besgten ovalen Stempel auch der Stempel eines Notars. Das besort sie ohne Probleme.
Mal gucken, ob es dann wirklich für die Heirat ausreicht.

Und bzgl. Aufenthaltserlaubnisses möchte ich einfach die Antwort auf meine email zitieren (ich nehme an, der Verfasser der email hat nichts dagegen):
Die dänische Heiratsurkunde ist voll rechtsgültig und wird in Dänisch, Deutsch und Englisch ausgestellt.- Gem. den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes darf "der Ehepartner eines EU-Bürgers weder aus sprachlichen noch aus finanziellen Gründen in sein Heimatland zurückgeschickt werden". Ausserdem gilt für Deutschland das Grundgesetz ("besonderer Schutz der Familie", sowie der Paragraf der "Zumutbarkeit". Im übrigen gilt europäisches Recht vor nationales Recht. Einige Ausländerämter versuchen in letzter Zeit ihre eigenen Gesetze zu unterlaufen, indem sie versuchen, den ausländischen Ehepartner zu überreden, die deutsche Sprache doch im Heimatland zu erlernen.
...
Na dann glaube mal, was Du willst.
Was ein Apostille tatsächlich ist, kannst Du hier nachlesen.
Aus RUS kenne ich nur solche, die rechteckig sind und von der jeweiligen übergeordneten Behörde des entsprechenden Föderationssubjekts ausgestellt werden, dem die Ausstellungsbehörde der entsprechenden Urkunde untersteht.

Der Inhaber der von Dir zitierten Internetseite hat offenbar auch keine Ahnung. Dem scheint es nur darum zu gehen, an Aufträge für die Organisation einer Heirat zu gelangen.

Es ist zwar richtig, dass eine dänische Heiratsurkunde nahezu international als rechtsgültig anerkannt gilt. Aber was die Aufenthaltserlaubnis betrifft, erzählt der Typ nichts, was die Realität betrifft.
Um auf Basis der genannten "Argumente" an eine AE zu gelangen, müsste man den Klageweg bis hin zu den obersten Europäischen Gerichten bestreiten. Das würde ewig dauern und enorme Summen kosten.



User marco war nun schneller und deshalb will ich das auch gar nicht weiter vertiefen oder wiederholen. :roll:

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 12 Mai 2009, 23:00
von PsychoMantis
Gut. Das mit der Apostille und Ledigkeitsbescheinigung ist das kleinste Problem. Beides ist besorgbar.

Aber die Sache mit der Aufenthaltserlaubnis...
Was wird passieren?
Sie kommt erstmal nur für 2 Wochen hierhier (am 29.05.2009). Das mit dem Heiraten in Dänemark schaffe ich schnell (bestimmt innerhalb der ersten Woche). Aber was ist danach?
Also paar Fragen hätte ich noch:
1. Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn Sie ein Kind gebärt (von mir - und das ist eh geplant), dass sie aufjedenfall bleiben darf. Stimmt das?
2. Irgendwo habe ich gehört, dass wenn einem Asylbewerber der Antrag abgelehnt wird, er nicht sofort abgeschoben wird, sondern erstmal bleiben darf wenn jemand ihn aufnimmt (also auf unseren Fall bezogen könnte sie dann bei mir bleiben). Also könnte sie ja einen Asylantrag stellen, der dann hundertpro abgelehnt wird, und dann würde sie bei mir bleiben.
3. Wie kann man sonst noch mit irgendwelchen Anträgen die Bearbeitungszeit für eine Aufentnaltserlaubnis auf über 9 Monate hinziehen, so dass wieder Nr. 1 zutrifft.
Um auf Basis der genannten "Argumente" an eine AE zu gelangen, müsste man den Klageweg bis hin zu den obersten Europäischen Gerichten bestreiten. Das würde ewig dauern und enorme Summen kosten.
Kriegt sie die AE solange ich da gegen irgendwas klage?

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 12 Mai 2009, 23:26
von Zeppelin
PsychoMantis hat geschrieben:Kriegt sie die AE solange ich da gegen irgendwas klage?
Nein. Frühestens, wenn Du mit der Klage Erfolg hattest.
Asyl kommt erst recht nicht in Frage. Oder ist Deine Verlobte nachweislich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit in Gesundheit oder Leben bedroht?

Warum geht ihr denn nicht ganz einfach den simplen legalen Weg? Der ist doch wirklich der problemloseste - auch wenn gewisse russische Latrinenparolen das Gegenteil behaupten!

Ansonsten frag doch mal den hier: http://forum.aktuell.ru/memberlist.php? ... ile&u=1336
oder auch den: http://forum.aktuell.ru/memberlist.php? ... file&u=941
Die beiden halten sich für superschlau und werden Dich sicher bestens beraten.

Leider mangelt es bisher von denen an seriösen Beratungen. Aber herumtrollen können sie sehr gut. Und so haben die sicher auch die Megatipps für legale Einreisen nach D AE's und allem, was damit verbunden ist.

Wunder Dich bloß nicht, welchen 'Gewerben' die Angeblich nachgehen. ;)

Da muss halt jeder sehen, wem er/sie vertraut. Gesetze (und die Kommentare dazu) sind in D nach wie vor die einzig zuverlässigen Quellen (natürlich stets unter Einschluss der aktuellen Rechtssprechung und der Ausführungsvorschriften)

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Verfasst: 12 Mai 2009, 23:42
von PsychoMantis
Zeppelin hat geschrieben:Warum geht ihr denn nicht ganz einfach den simplen legalen Weg?
Weil der einzigste simple Weg in meinen Augen der wäre, dass sie her kommt und nicht mehr ausreisen muss. Du erzählst vom legalen Weg - aber der dauert ja Monate bis Jahre. Ich kann hier noch nicht mal paar Tage aushalten ohne sie geschweige denn Monate.
Natürlich habe ich aber noch einen Plan B: Wird sie zur Ausreise gezwungen, dann lasse ich sie nochmal her kommen (zu Gast für 3 Monate). In diesen drei Monaten müsste sie problemlos die deutsche Sprache so weit erlernen, dass sie diesen Test besteht und damit die Voraussetzungen gegeben sind hier zu bleiben.
Oder habe ich auch hier vielleicht irgendeinen Fehler?
Wie gesagt, ich würde das mit der Ausreise_und_Wiedereinreise gern vermeiden.

Und das mit dem Asyl habe ich nur mal so gehört. Dass sie ihn nicht kriegt, ist mir vollkommen bewusst. Aber den gerüchten zufolge dürfte sie dann bleiben (sofern ich sie finanziell versorgen kann) - so hat es zumindest der Ausländeramt gesagt.