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Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 18:15
von Glider
Die Frage nach Befürwortung einer doppelten Staatsangehörigkeit stellt sich für mich schon länger nicht mehr.
Erstens gibt es durchaus auch mit einem fremden Pass die Möglichkeit legal in Deutschland zu leben.
Zweitens ist die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit bei Angehörigen der Länder, die einfach keine Entlassung vorsehen oder aber bei EU-Bürgern (wieso soll ein Pole oder Belgier überhaupt zusätzlich die Deutsche Staatsangehörigkeit haben können) für mich einfach inkonsequent.
Das führt bei mir zu der Meinung, dass alles Geschreibe von der Hinwendung zum aufnehmenden Staat, reines pharisäerhaftes Geschreibe ist. Sorry.
Wenn einer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit hier lebt, dann soll dieser Mensch auch durchaus zu seinen Pflichten (un dazu gehört auch der Wehrdienst) herangezogen werden. Ganz egal, wieviele Pässe dieser Mensch besitzt.
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 18:22
von tesa
wolk0815 hat geschrieben:Für mich ist Staatsbürgerschaft nicht so etwas wie ein Zweitauto - hier gemeint: etwas das man aus praktischen Gründen hat. Staatsangehörigkeit hat mit Loyalität und Zugehörigkeit zu tun.
Das Argument mit Loyalität und Zugehörigkeit kann ich persönlich auch viel besser nachvollziehen, als das Pflichten-Argument. Das mit den Pflichten fand ich jetzt etwas "virtuell". Es war einfach so, dass ich hier die ganze Diskussion gelesen hatte, weil ich ja persönlich auch aktuell das Problem mit der Einreise nach Russland habe und mir dann dachte: "Oh Gott, ich vernachlässige irgendwelche Pflichten, weil ich mich bisher mit meiner russischen Staatsbürgerschaft gar nicht befasst habe! Wahrscheinlich wird von mir da was weiß ich was alles erwartet und ich habe nichts davon gewusst!" (Ich bin ja ein rechtsschaffender Mensch

und möchte das nach Möglichkeit auch bleiben).
Ich bin jetzt dann doch zu der Einsicht gekommen, dass ich wohl nichts "Falsches" oder "Illegales" mache, wenn ich meine zweite Staatsbürgerschaft "in der Hinterhand behalte". Das einzige Argument, das dagegen spricht, ist für mich persönlich tatsächlich das mit der Zugehörigkeit. Tatsache ist, dass ich die russische Staatsbürgerschaft nicht benötige und für mich wäre es auch viel einfacher mit einem Visum nach Russland zu reisen (wegen Problemen mit dem Nachweis, etc. siehe weiter oben). Aber - und das wurde hier ja auch schon diskuttiert - ist es gar nicht so einfach die russische Staatsbürgerschaft abzulegen!
Zeppelin hat geschrieben: Allgemein verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum der russische Staat einem so viele Hindernisse in den Weg legt die russische Staatsangehörigkeit abzulegen.
Was ist daran so schwer zu verstehen? Das Land 'leidet' seit jeher unter dem Verlust 'seiner' Bürger und insbesondere der Eliten.
Und es wird eben als große Schmach empfunden, dass die Schlange derer deutlich länger ist, welche von dort weg wollen, als die derer, die dahin wollen.
Wie hier schon geschrieben wurde, ist das ein zeit-, nerven- und vor allem auch geldaufwändiger Prozess!
Das war jetzt ein kleiner Versuch mein Dilemma etwas zu verdeutlichen. ...Und ja, natürlich finde ich das auch gut, dass man sich hier über solche Sachen austauschen kann.

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 18:35
von wolk0815
tesa hat geschrieben:Das Argument mit Loyalität und Zugehörigkeit kann ich persönlich auch viel besser nachvollziehen, als das Pflichten-Argument.
Bei (jungen) Männern ist es halt doch viel einfacher ein allgemein einleuchtendes und anerkanntes Beispiel zu finden: die Wehrpflicht. Und selbst bei diesem Beispiel sieht man wie manche plötzlich eines Tages wie aus einem Dornröschenschlaf aufwachen und ihnen dann klar wir, was es denn heisst mit (auch) einem russischen Pass plötzlich nach Russland fahren zu wollen.
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 19:50
von tesa
Ich habe noch nie gehört, dass ein Russe, der in Deutschland mit (auch) einer deutschen Staatsbürgerschaft lebt, in den russischen Wehrdienst eingezogen wurde. Kann denn sowas passieren? Also, es würde mir ja auch irgendwie einleuchten, ich habe das bloß noch nie gehört.
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 20:57
von wolk0815
tesa hat geschrieben:Ich habe noch nie gehört, dass ein Russe, der in Deutschland mit (auch) einer deutschen Staatsbürgerschaft lebt, in den russischen Wehrdienst eingezogen wurde. Kann denn sowas passieren? Also, es würde mir ja auch irgendwie einleuchten, ich habe das bloß noch nie gehört.
Wieso auch nicht? Solange er Russe ist, unterliegt er dem russischen Wehrrecht. Das er auch Deutscher ist ändert nichts (gilt übrigens auch in allen anderen Angelegenheiten so. Er wird in Russland als Russe angesehen und seine zusätzliche deutsche Staatsbürgerschaft schützt/hilft da auch nicht). Das spielt nur bei Ländern eine Rolle die den jeweils im einen Land geleisteten Wehrdienst auch anerkennen (z.B. unter den NATO-Ländern, wobei ich hier nicht verallgemeinern will, da wir es ja mit einer ganzen Menge Länder zu tun haben). Das heisst, das selbst wenn der junge Mann seinen Wehrdienst in Deutschland abgeleistet hätte, ihn dies von seiner Pflicht Russland gegenüber befreit. Und genauso wenig kann er das eine Land gegen das andere ´ausspielen´ und dann letztendlich nirgendwo Wehrdienst machen. Wie realistisch solche Einberufungen bei Besuchen Russlands sind sind, vermag ich nicht zu bewerten. Und bloss weil man noch von keinem Fall direkt gehört hat, heisst das ja auch nicht, das es passieren kann (Würdest du daraus ein Glückspiel machen und es einfach mal ausprobieren wollen?) Aber die Tatsache das diese Pflicht nunmal besteht muss jedem Mann mit zusätzlicher russischer Staatsangehörigkeit (so formuliert, da es ja wohl bei nur bestehender russischer Staatsangehörigkeit hier wenig(er) Diskussionsbedarf besteht) bewusst sein, wenn er nach Russland reist, solange er nicht ein bestimmtes Alter überschritten hat und damit nicht mehr eingezogen werden kann.
Nachtrag: das Problem kann natürlich nicht auftreten, wenn man sich nicht nach Russland begibt. Von Deutschland aus wird man nicht eingezogen und man kann auch nicht einfach hier abgeholt werden.
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 20:58
von helmut
Genau diese Frage beschäftigt mich auch. Mache ein Auslandssemester in Finnland und wollte nächsten Monat einen Trip nach Moskau, St Petersburg unternehmen. Habe keinen russischen Pass, aber wohl noch die russische Staatsangehörigkeit, da meine Eltern diese nicht gegen Bezahlung abgelegt haben, als wir vor 18 Jahren nach Deutschland kamen. Habe mir den Visaantrag der Russ. Föd angeschaut und bin erstmal eingeschüchtert.
1. Ein Visum bekomme ich nicht
2. Ein russischen Pass neu ausstellen dauert wohl ewig. Die dafür benötigten Unterlagen kann ich im Ausland nicht vorlegen.
3. Die Frage nach der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes in Russland setzt dem Ganzen die Krone auf.
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 21:45
von wolk0815
Nichts gegen dich, helmut, persönlich. Aber das ist hier wieder mal ein gutes Beispiel, wie man sich für eine Staatsbürgerschaft interessiert (bzw nicht interessiert, sie aber trotzdem nicht ablegt). Das Ganze ist 18 Jahre her und er ist ja nicht gerade mit 1-2 Jahren ausgewandert - auch zu erkennen daran, dass er ja der Wehrpflicht unterliegt. Nun, 18 Jahre später, will man spontan nach Russland und macht sich nun erst Gedanken hier die Dinge zu bereinigen (durch Beantragung eines russischen Passes oder Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft)
Andere Frage: welche geforderten Unterlagen machen denn das ganze so unmöglich? Entweder muss man das Ganze doch irgendwie von D aus erledigen bzw antreten können oder man müsste dir ein Papier ausstellen können mit welchem du nach Russland könntest (zugegeben wohl eher mit dem Ziel die Unterlagen in Ordnung zu bringen als einfach nur einen Trip.
Aber mal gefragt: worin liegt die Begründung, dass du kein Visum bekommst? Ja, formell gesehen hast du mit deinem russischen Pass einzureisen. Aber im Konsulat habe ich auch ein Problem miterlebt bei dem ein D-RUS Staatsbürger mit seinem D-Pass eingereist ist. Dieser dann bei der Geburt der Tochter dort vorgelegt wurde und man dann im Konsulat in D das Problem hatte das Kind wirklich als russische/n Staatsbürger/in eintragen zu lassen. Der Konsulatsbeamte war hartnäckig und sprach noch von Glück, dass wegen dem Einreiseverstoss nichts unternommen wird. Der Schluss daraus ist aber, das diese Person ja wohl mit dem deutschen Pass doch ein Visum bekommen.
Mich interessiert aber, ob es hier einen offensichtlicheren Grund gibt, der Personen in deiner Lage verbietet ein Visum zu bekommen (und die man dann ggf. später vor dieser Situation mit Verweis auf deinen Fall warnen kann)
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 22:12
von helmut
es ist nicht so, dass ich im konsulat war und mir ein visum verweigert wurde. das war MEINE schlussfolgerung. wenn ich eine russische angehörigkeit habe, kann ich kein antrag auf ein toristenvisum stellen..oder was soll das für ein visum sein?
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 20 Mär 2009, 23:14
von Nikolaus
tesa hat geschrieben:Ich habe noch nie gehört, dass ein Russe, der in Deutschland mit (auch) einer deutschen Staatsbürgerschaft lebt, in den russischen Wehrdienst eingezogen wurde. Kann denn sowas passieren? Also, es würde mir ja auch irgendwie einleuchten, ich habe das bloß noch nie gehört.
Ich meine, folgendes gelesen zu haben:
- Nach russischem Gesetz wird ein russischer Staatsbuerger mit auslaendischem staendigem Wohnsitz nicht gemustert
- Nach russischem Gesetz ist ein russischer Staatsbuerger, der in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet hat, in Russland vom Wehrdienst befreit.
- Nach deutschem Gesetz verliert ein deutscher Staatsbuerger mit Mehrstaatigkeit, der freiwillig und ohne Zustimmung der zustaendigen deutschen Einrichtungen Wehrdienst im Ausland leistet, die deutsche Staatsbuergerschaft.
Sicherlich ist es nicht die absolute Wahrheit, aber so ungefaehr kann ich mich eigentlich in der Regel auf mein Gedaechtnis verlassen...
Ich selbst kenne eigentlich auch nur in D lebende Russen, die sich davor fuerchten, nach Russland zu fahren, aber keinen, der wirklich gefahren und eingezogen wurde.
Wenn es aber solche Faelle doch gibt, wie presst denn dann der russische Staat die Leute in die Armee unter Umgehung dieser Bestimmungen?
Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft
Verfasst: 21 Mär 2009, 01:44
von wolk0815
Nikolaus hat geschrieben:- Nach russischem Gesetz wird ein russischer Staatsbuerger mit auslaendischem staendigem Wohnsitz nicht gemustert
- Nach russischem Gesetz ist ein russischer Staatsbuerger, der in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet hat, in Russland vom Wehrdienst befreit.
- Nach deutschem Gesetz verliert ein deutscher Staatsbuerger mit Mehrstaatigkeit, der freiwillig und ohne Zustimmung der zustaendigen deutschen Einrichtungen Wehrdienst im Ausland leistet, die deutsche Staatsbuergerschaft.
Die Folgefragen, die sich mir hier stellen würden wären: muss man auch in Russland gemustert sein, um eingezogen zu werden oder könnte der Prozess einfach im Blitzverfahren nachgeholt werden, wenn man in Russland von den entsprechenden Stellen aufgegriffen wird?
-Kann bei Wehrpflicht von ´freiwillig´ die Rede sein? Ich meine nein (und erinnere mich auch die Formulierung Berufsarmee in diesem Zusammenhang gelesen zu haben). Schliesslich hat der Betroffene keine wirkliche, freie Wahl, sondern kommt einfach den Pflichten des zweiten Staates nach.
-Ist die Befreiung russischer Staatsbürger, die in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet haben wirklich definitiv? Das wäre ja sehr entgegekommend (eine Seite an Russland, die ich so nicht kenne). Wie gesagt, ich kannte das bisher nur innerhalb verbündeter Staaten (wahrscheinlich weil man da von denen ausgeht, dass sie im Ernstfall sowieso auf derselben Seite stehen). Kannst du zufällig auf die entsprechende Gesetzesgrundlage verweisen? Dann wären ja wirklich etliche junge Männer umsonst äusserst nervös Fuss auf´s Hoheitsgebiet der Russischen Föderatiin zu setzen. Das würde die dann ungemein beruhigen.