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Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 06 Jun 2009, 13:35
von Simone
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf

Oder gleich mal bei der Deutschen Botschaft nachfragen, wozu sind die Beamten denn so zahlreich hier in Moskau?!

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 25 Jun 2009, 13:53
von Victoria
Hallo Allerseits,

ja, es sind wirklich 2 Monate Frist.

Bericht: Mein Bekannter ist mit seinem Juristen zu der Polizei, da wurde sich erstmal 2 Stunden gestritten. Polizei hat die Protokollfehler berichtigt, und es sind urploetzlich noch 2 Protokolle aufgetaucht, wo aber keine Unterschrift von meinem Bekannten drauf war. Ausserdem hat die Polizei behauptet, dass mein Bekannter schon die 2. Gerichtsverhandlung verpasst hat. Nach einem langen hin- und her fand die 2. Gerichtsverhandlung gestern statt (Dauer 4 Stunden). Da hat der Richter festgestellt, dass ja mein Bekannter kein Russisch kann und hat die Dokumente zurueck an die Polizei geschickt. Die sollen jetzt Protokoll ins Deutsche uebersetzen und ihn erneut vorlegen. Frist laeuft aber morgen ab, d.h. wenn die Polizei nicht schafft morgen die Fehler zu berichtigen (+ meinen Baknnten vorzuladen und die Sache dem gericht wieder vorzulegen), hat sich die Sache erledigt.

Drueckt bitte die Daumen!

Aber wenn man die Zeit rechnet, die man bei Gericht und der Polizei verbringt (mit 3 Leuten: Bekannter, Jurist und Uebersetzer), um die Sache zu regeln, lohnt es sich fast die 1 000 EUR, die verlangt wurden, vorher auf der Strasse zu bezahlen.

Gruesse

Victoria

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 25 Jun 2009, 20:59
von Nikolaus
Hals- und Beinbruch!
Aber Du hast recht: Betriebswirtschaftlich guenstiger ist es meist schon, sich mit der Miliz auf der Strasse zu "einigen". Eben das ist ja das Schlimme!

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 26 Jun 2009, 14:11
von Saboteur
Victoria hat geschrieben: !

Aber wenn man die Zeit rechnet, die man bei Gericht und der Polizei verbringt (mit 3 Leuten: Bekannter, Jurist und Uebersetzer), um die Sache zu regeln, lohnt es sich fast die 1 000 EUR, die verlangt wurden, vorher auf der Strasse zu bezahlen.

Gruesse

Victoria
Waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaas? 1000 € ??? Oder meinst du Rubel...?

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 26 Jun 2009, 15:48
von jordan26
ok wäre das auch besprochen ,ich werde in Russland nie Auto fahren Danke an die Thread Eröffner

LG
Jordan

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 26 Jun 2009, 19:33
von Russlandfan70
Victoria hat geschrieben:

Darf einem Auslaender der auslaendische Fuehrerschein entzogen werden? Wer soll dies ueberhaupt kontrollieren?

Victoria
Hallo,

Ich vermisse etwas grundsätzliches: wurde der deutsche nationale abgenommen oder der internationale Führerschein? Wenn international, dann ist es egal. Lass ihn dir abnehmen und in Deutschland holst dir einen neuen. Kostet 12.50,- in dem Dreh.Der Einzug wird nirgendwo elektronisch registriert. Wenn der nationale eingezogen wurde, ist es auch nicht weiter wild. In Deutschland eine Verlustanzeige, neuen geholt, fertig.

Solange du tatsächlich nicht sturzbetrunken hinterm Steuer erwischt wurdest, muss dir die Miliz bei Einzug einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Ich habe schon einmal meinen internationalen abgegeben, weil mir der eine Abzockversuch wirklich zu dumm war. Hab mir bei der nächsten Heimreise einen neuen geholt. :D

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 26 Jun 2009, 23:21
von m1009
Einfach so einen neuen? Gibt es dazu einen Gesetzestext?

Der int. Fuehrerschein ist 3 Jahre gueltig und wird (laut Fahrerlaubnisbehoerde Nauen/HVL) nur einmal alle 3 Jahre erteilt.

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 27 Jun 2009, 11:08
von Apollo
m1009 hat geschrieben:Einfach so einen neuen? Gibt es dazu einen Gesetzestext?

Der int. Fuehrerschein ist 3 Jahre gueltig und wird (laut Fahrerlaubnisbehoerde Nauen/HVL) nur einmal alle 3 Jahre erteilt.
Wird bei Verlust oder Diebstahl neu ausgestellt. Immer diese Taschendiebe in der Metro...

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 27 Jun 2009, 12:19
von bella_b33
werd mir auch mal einen Ersatzführerschein machen lassen :D mehr als den int. FS wollte bei mir eh noch keiner sehen

Gruß
Silvio

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 29 Jun 2009, 07:16
von m1009
@silvio

dann frag doch mal auf dem amt, bist doch noch ein paar tage heimschlaefer.... :D

waehr echt interessant, ich dachte, bei verlust gibt es in den 3 jahren nach ausstellung, keinen ersatz.