Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
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daveg
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Sorry, andersherum wird ein Schuh draus.
Der von Dir erwähnte Teil bezieht sich auf die Sozialsteuer - das hat aber mit den Pensionszahlungen nichts zu tun. Die Sozialsteuer (ECH) teilt sich auf in föderales Budget, Krankenversicherung und wohl auch noch Arbeitslosenversicherung (auch das kann ich notfalls raussuchen).Sozialsteuer bezahlen alle (aber auch nicht 20%, denn auch das ist gedeckelt, letzten Endes ist es dann ein einstelliger Betrag), in den Pensionsfond eben nicht.
Bitte lies Dir doch den Brief noch einmal genau durch und ziehe dabei ein klare Trennlinie zwischen "ЕСН" und den Pensionszahlungen.
Ich habe es mal getan und ab hier geht es erst um die Pensionszahlungen:
На основании пункта 1 статьи 7 Закона N 167-ФЗ застрахованными лицами помимо граждан РФ являются иностранные граждане и лица без гражданства, проживающие на территории РФ (как временно, так и постоянно) и работающие по трудовому, гражданско-правовому, авторскому и лицензионному договорам.
Статус иностранного гражданина для целей отнесения его к категории застрахованных лиц определяется в соответствии с Федеральным законом от 25.07.2002 N 115-ФЗ "О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации".
Страховые взносы на обязательное пенсионное страхование начисляются на выплаты, производимые в пользу постоянно и временно проживающих на территории РФ иностранных граждан и лиц без гражданства, которые согласно законодательству являются лицами, застрахованными в ПФР, и в отношении которых Пенсионным фондом РФ ведется персонифицированный учет на основании Федерального закона от 01.04.96 N 27-ФЗ "Об индивидуальном (персонифицированном) учете в системе обязательного пенсионного страхования".
Таким образом, если иностранный гражданин имеет статус временно проживающего или постоянно проживающего в РФ, он относится к категории застрахованных в ПФР лиц и с выплат, начисленных в его пользу, начисляются взносы на обязательное пенсионное страхование.
Der letzte Satz (ich hoffe ich muss ihn jetzt nicht Wort für Wort übersetzen) fast es noch einmal schön zusammen - keine Pensionszahlungen für nicht wohnhafte Ausländer.
Der von Dir erwähnte Teil bezieht sich auf die Sozialsteuer - das hat aber mit den Pensionszahlungen nichts zu tun. Die Sozialsteuer (ECH) teilt sich auf in föderales Budget, Krankenversicherung und wohl auch noch Arbeitslosenversicherung (auch das kann ich notfalls raussuchen).Sozialsteuer bezahlen alle (aber auch nicht 20%, denn auch das ist gedeckelt, letzten Endes ist es dann ein einstelliger Betrag), in den Pensionsfond eben nicht.
Bitte lies Dir doch den Brief noch einmal genau durch und ziehe dabei ein klare Trennlinie zwischen "ЕСН" und den Pensionszahlungen.
Ich habe es mal getan und ab hier geht es erst um die Pensionszahlungen:
На основании пункта 1 статьи 7 Закона N 167-ФЗ застрахованными лицами помимо граждан РФ являются иностранные граждане и лица без гражданства, проживающие на территории РФ (как временно, так и постоянно) и работающие по трудовому, гражданско-правовому, авторскому и лицензионному договорам.
Статус иностранного гражданина для целей отнесения его к категории застрахованных лиц определяется в соответствии с Федеральным законом от 25.07.2002 N 115-ФЗ "О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации".
Страховые взносы на обязательное пенсионное страхование начисляются на выплаты, производимые в пользу постоянно и временно проживающих на территории РФ иностранных граждан и лиц без гражданства, которые согласно законодательству являются лицами, застрахованными в ПФР, и в отношении которых Пенсионным фондом РФ ведется персонифицированный учет на основании Федерального закона от 01.04.96 N 27-ФЗ "Об индивидуальном (персонифицированном) учете в системе обязательного пенсионного страхования".
Таким образом, если иностранный гражданин имеет статус временно проживающего или постоянно проживающего в РФ, он относится к категории застрахованных в ПФР лиц и с выплат, начисленных в его пользу, начисляются взносы на обязательное пенсионное страхование.
Der letzte Satz (ich hoffe ich muss ihn jetzt nicht Wort für Wort übersetzen) fast es noch einmal schön zusammen - keine Pensionszahlungen für nicht wohnhafte Ausländer.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Den brauchst Du mir nicht übersetzen. Danke!
Damit ist klar geschrieben: Von den 20% dürfen 0% von der Sozialsteuer in das förderale Budget für die "personifizierte Rentenversicherung" abgezogen werden (weil Du dahin nicht zahlst). Bleiben noch 20% für den Rest....
D. h. hättest Du hier einen Wohnsitz, könntest Du Rente bekommen, keinen zahlt der Arbeitgeber für Dich Geschenke an den Staat.....
Überlege doch mal genau, wenn es nicht so wäre, würden doch viele russische Unternehmer gerne Ausländer beschäftigen (gerade in den Grenzgebieten)....
Damit ist klar geschrieben: Von den 20% dürfen 0% von der Sozialsteuer in das förderale Budget für die "personifizierte Rentenversicherung" abgezogen werden (weil Du dahin nicht zahlst). Bleiben noch 20% für den Rest....
D. h. hättest Du hier einen Wohnsitz, könntest Du Rente bekommen, keinen zahlt der Arbeitgeber für Dich Geschenke an den Staat.....
Überlege doch mal genau, wenn es nicht so wäre, würden doch viele russische Unternehmer gerne Ausländer beschäftigen (gerade in den Grenzgebieten)....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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daveg
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Ich probiere es noch ein letztes Mal:
Die Sozialsteuer (ECH) hat mit den Zahlungen in den Pensionsfond NICHTS zu tun. Sie setzt sich zusammen aus Zahlungen an das föderale Budget, allg. Sozialversicherung (u.a. AV) und der med. Pflichtversicherung (föderal undn territorial). Details hier: http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 9814;dst=0
Sozialsteuer muss gezahlt werden, Pensionsfond eben nicht. Steht doch auch alles ganz klar in dem Brief der Steuerbehörde.
Ich verstehe auch nicht, was Du immer mit den 20% hast.
Bei z.B. 200.000 Rub im Monat (sind grob 4.500 EUR und der Durchschnitt bei Expats in Moskau) kommt man im Jahr auf 5.2% Sozialsteuer. Hat wie gesagt aber nichts mit Rentenversicherung zu tun.
Die Sozialsteuer (ECH) hat mit den Zahlungen in den Pensionsfond NICHTS zu tun. Sie setzt sich zusammen aus Zahlungen an das föderale Budget, allg. Sozialversicherung (u.a. AV) und der med. Pflichtversicherung (föderal undn territorial). Details hier: http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 9814;dst=0
Sozialsteuer muss gezahlt werden, Pensionsfond eben nicht. Steht doch auch alles ganz klar in dem Brief der Steuerbehörde.
Ich verstehe auch nicht, was Du immer mit den 20% hast.
Bei z.B. 200.000 Rub im Monat (sind grob 4.500 EUR und der Durchschnitt bei Expats in Moskau) kommt man im Jahr auf 5.2% Sozialsteuer. Hat wie gesagt aber nichts mit Rentenversicherung zu tun.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Na, gut Du bist schlauer.
Nur viele sind anderer Meinung und die kennen sich sogar noch besser im russischem Steuerrecht aus als ich. Ich kann die Sache so nachvollziehen, wie es unser WP und mehrere russische Buchhalter (die auch schon Sozialversicherungsprüfungen hinter sich haben, auch bei uns) mir dargestellt haben.
Deine Darstellung kann ich nicht nachvollziehen, weil Du dem Gesetzaufbau nicht folgst. Du pickst Dir nur eine Aussage raus, den Formelverlauf nicht.
Aber wie schon geschrieben, ich werde Anfang September auf dem Seminar sein, welches sich ausschließlich mit "Expats" beschäftigt. Dort sind ebenfalls Wirtschaftsprüfer und Steuerjuristen, die werde ich ebenfalls fragen.
Übrigens jetzt kommst Du wirklich durcheinander. Die 26% ECH, da sind die RV-Beiträge enthalten. Den wir zahlen nicht mehr als 26 % ECH + Unfallversicherung. Durch schreibst das förderale Budget hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun? Das sind ja gerade die Beiträge zur Rentenversicherung....
Nur viele sind anderer Meinung und die kennen sich sogar noch besser im russischem Steuerrecht aus als ich. Ich kann die Sache so nachvollziehen, wie es unser WP und mehrere russische Buchhalter (die auch schon Sozialversicherungsprüfungen hinter sich haben, auch bei uns) mir dargestellt haben.
Deine Darstellung kann ich nicht nachvollziehen, weil Du dem Gesetzaufbau nicht folgst. Du pickst Dir nur eine Aussage raus, den Formelverlauf nicht.
Aber wie schon geschrieben, ich werde Anfang September auf dem Seminar sein, welches sich ausschließlich mit "Expats" beschäftigt. Dort sind ebenfalls Wirtschaftsprüfer und Steuerjuristen, die werde ich ebenfalls fragen.
Übrigens jetzt kommst Du wirklich durcheinander. Die 26% ECH, da sind die RV-Beiträge enthalten. Den wir zahlen nicht mehr als 26 % ECH + Unfallversicherung. Durch schreibst das förderale Budget hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun? Das sind ja gerade die Beiträge zur Rentenversicherung....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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daveg
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
26% - das wird ja jedes Mal mehr. Nur gut, dass wir für mich keine 5% zahlen.Sibirier hat geschrieben: Den wir zahlen nicht mehr als 26 % ECH + Unfallversicherung. Durch schreibst das förderale Budget hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun? Das sind ja gerade die Beiträge zur Rentenversicherung....
Jetzt musst Du mir nur noch erklären, wie das funktionieren kann, es sei denn Du verdienst keine 280.000 Rub im Jahr. Da bekommt ja meine Sekretärin mehr.
Und ich bleibe dabei ECH hat mit Pensionsfond nichts zu tun. Nicht umsonst gibt es für beides getrennte Gesetze, getrennte Berechnungsgrundlagen und getrennte Auflistungen in den Quartalsbilanzen.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Daveg, Du hast Sibiriers Posting nicht gelesen!
Russe: Steuer 20 % minus Rente
Ausländer: Steuer 20 % minus Rente
Bei Dir ist Rente 0, also Steuer um so höher. Soweit die Logik von Sibirier, die Du noch nicht widerlegt hast. (Du hast nur dargestellt, dass Rente = 0, jedoch nicht, was daher mit der Steuer geschieht.)
Also, Du hast Recht - als Ausländer keine Rente. ABER, dafür mehr Steuern. Denn die Rente wird von den Steuern abgezogen.Sibirier hat geschrieben:Ich habe jetzt mich selbst tiefer eingelesen in das Schreiben vom MinFin.
§ 241 besagt aus, ohne Prüfung ob Ausländer oder nicht, 20% in das förderale Budget
§ 243 Nr. 2 Da steht klipp und klar drin, уменьшается = abziehen, von diesen 20% kann man die Prozente abziehen, wenn der Arbeitnehmer in der russischen Rentenversicherung geführt wird, sprich hier wohnhaft ist etc.
Russe: Steuer 20 % minus Rente
Ausländer: Steuer 20 % minus Rente
Bei Dir ist Rente 0, also Steuer um so höher. Soweit die Logik von Sibirier, die Du noch nicht widerlegt hast. (Du hast nur dargestellt, dass Rente = 0, jedoch nicht, was daher mit der Steuer geschieht.)
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daveg
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Zejtnot hat geschrieben:Daveg, Du hast Sibiriers Posting nicht gelesen!
Also, Du hast Recht - als Ausländer keine Rente. ABER, dafür mehr Steuern. Denn die Rente wird von den Steuern abgezogen.Sibirier hat geschrieben:Ich habe jetzt mich selbst tiefer eingelesen in das Schreiben vom MinFin.
§ 241 besagt aus, ohne Prüfung ob Ausländer oder nicht, 20% in das förderale Budget
§ 243 Nr. 2 Da steht klipp und klar drin, уменьшается = abziehen, von diesen 20% kann man die Prozente abziehen, wenn der Arbeitnehmer in der russischen Rentenversicherung geführt wird, sprich hier wohnhaft ist etc.
Russe: Steuer 20 % minus Rente
Ausländer: Steuer 20 % minus Rente
Bei Dir ist Rente 0, also Steuer um so höher. Soweit die Logik von Sibirier, die Du noch nicht widerlegt hast. (Du hast nur dargestellt, dass Rente = 0, jedoch nicht, was daher mit der Steuer geschieht.)
Aber das war doch die anfängliche Frage: muss für Ausländer in den Pensionsfond gezahlt werden oder nicht. Muss NICHT!
Die Steuerbasis für die Sozialsteuer (die eben NICHTS mit dem Pensionsfond zu tun hat) wird bei O Rentenzahlungen auch nicht um diese verringert. Aber nur die Steuerbasis (also die Grundlage auf der prozentual die Sozialsteuer berechnet wird) und eben nicht die Steuer selbst. Und da das Ganze auch noch gedeckelt ist, sprechen wir hier letzten Endes von sehr geringfen einstelligen Prozentbeträgen (je nach Einkommen nicht einmal mehr einstellig, sondern mit einer Null vor dem Komma).
Um bei den 200.000 pro Monat zu bleiben - also 2.4 Mio p.a. , würde es garnichts bringen die Pensionszahlungen abzuziehen, da man eh über dem Limit liegt.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Ich bin von dem Anfangssteuersatz ausgegangen. Nar klar tritt im Laufe des Jahres die Degression ein und für mich wird jetzt nur noch die 2 % gezahlt.....
Jetzt wird es also klarer, nur wie schon angedeutet, der AG spart dadurch nichts.....
Deswegen kann ich ja froh sein, dass für mich mit Wohnrecht hier Rentenversicherung anstatt der Steuer bezahlt wird. Evtl. bekomme ich dadurch aus der russischen RV etwas zurück. Auch wenn es nur 50,00 EUR im Monat wären...
Jetzt wird es also klarer, nur wie schon angedeutet, der AG spart dadurch nichts.....
Deswegen kann ich ja froh sein, dass für mich mit Wohnrecht hier Rentenversicherung anstatt der Steuer bezahlt wird. Evtl. bekomme ich dadurch aus der russischen RV etwas zurück. Auch wenn es nur 50,00 EUR im Monat wären...
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- Sibirier
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Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Da Du mir nicht glaubst, frage Deinen Anwalt, welche Sozialversicherungen mit der ECH abgedeckt sind. Oder frage genau, gehört der Pensionsfond zur ECH oder nicht. Ich kann Dir leider nicht ersparen, das Du enttäuscht wirst...daveg hat geschrieben:Und ich bleibe dabei ECH hat mit Pensionsfond nichts zu tun.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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daveg
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Doch tut er - und zwar die Zahlungen in den Pensionsfond. Diese sind nämlich 0 - haben wir ja gerade nach langem hin und her festgestellt.Sibirier hat geschrieben:Ich bin von dem Anfangssteuersatz ausgegangen. Nar klar tritt im Laufe des Jahres die Degression ein und für mich wird jetzt nur noch die 2 % gezahlt.....
Jetzt wird es also klarer, nur wie schon angedeutet, der AG spart dadurch nichts.....
Deswegen kann ich ja froh sein, dass für mich mit Wohnrecht hier Rentenversicherung anstatt der Steuer bezahlt wird. Evtl. bekomme ich dadurch aus der russischen RV etwas zurück. Auch wenn es nur 50,00 EUR im Monat wären...
Und draufgepackt bzw. nicht abgezogen wird bei der Sozialsteuer eben auch nichts, wenn man eh über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
So und jetzt warte ich auf eine Quelle die belegt, dass irgendwelche Pensionszahlungen oder Rentenzahlungen Teil der Einheitlichen Sozialsteuer sind. Meine Quellen (viel weiter oben gepostet) sagen aus, dass dem nicht so ist. Und das der Teil der ECH welcher ins föderale Budget fliesst gleich Pension ist , ist falsch. Aus dem föderalen Budget wird alles mögliche bestritten und dient u.a. der Absicherung einer Basisversorgung im Krankeitsfall und springt ein wenn der Pensionsfond nicht mehr kann (warum auch immer dem so sein sollte).
Auf der Seite zum Budget heisst es dazu (budgetrf.ru):
Например, даже если Пенсионный фонд недоберет пенсионных взносов с работодателей, то государство из федерального бюджета оплатит гражданам минимальную базовую пенсию....