Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 07 Aug 2017, 19:43
Ist ja lustig
. Ich hätte gedacht, dass man mit seinem Ehepartner unter der gleichen Adresse leben muss. Sollte man das mit der Zahnbürste wirklich machen?
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
https://www.russland-aktuell.net/
Wieviel Zahnbürsten hattest Du denn so in der Gegend verteilt????Norbert hat geschrieben:Ich war sowieso ab und zu in jener Wohnung zu Gast und eine Zahnbürste vor Ort war schlicht praktisch.
Nein, aber ich kann dir aus Punkt "Дополнительные положения" der Seite des Innenministeriums zitieren,Julian hat geschrieben:Interessant. Das macht die Sache ja wesentlich entspannter. Hast du den Link zum Gesetz?
Und natürlich eigene Erfahrung, dass zum RWP-Antrag keine Registrierung auf drei Jahre oder so garantiert werden muss.В случае если иностранный гражданин, оформивший в установленном порядке разрешение на временное проживание, не имеет документов, подтверждающих его право пользования жилым помещением, он обязан в порядке, предусмотренном Федеральным законом «О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации» и Правилами осуществления миграционного учета иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации, утвержденными постановлением Правительства Российской Федерации от 15 января 2007 г. № 9, встать на учет по месту пребывания.
Allwissenheit liegt einfach in meiner Natur.Wo bekommt du eigentlich die Infos her, dass sich Gesetze ändern? Liest du da irgendwo aktiv?
Oh fein, dann kannste mir ja doch erklären, was die Renormierung ist ...m5bere2 hat geschrieben:Allwissenheit liegt einfach in meiner Natur.
Alles wissen und alles erklären können sind leider zwei verschiedene Sachen.Wladimir30 hat geschrieben:Oh fein, dann kannste mir ja doch erklären, was die Renormierung ist ...![]()
Norbert hat geschrieben:Nochmal zur Frage zurück:
(1) Es ist ganz normal, dass man nach Ausstellung des РВП erst einmal auf das Visum hingewiesen wird. Das geht vermutlich fast allen so! Und fast alle registrieren sich dann hier im Forum und fragen nach. Achtung, große Gefahr hier hängen zu bleiben - ich spreche aus Erfahrung!
(1a) Man braucht kein Visum. Das Visaerleichterungsabkommen definiert ganz klar, dass man mit vorläufiger oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigung kein Visum benötigt. Das Abkommen wurde per Gesetz bestätigt und gilt unbegrenzt.
(2) An der Grenze gibt es nie Probleme. Selbst am Grenzübergang im Zug von Sibirien nach Nordkasachstan wurde kurz komisch geschaut, der Chef angerufen - und alles war prima. Auch die Airlines haben mich immer durchgelassen - letztendlich riskieren sie ja, dass Du Schadensersatz forderst, wenn sie Dich grundlos nicht durchlassen.
(2a) Sicherheitshalber eine Kopie des Abkommens mitnehmen, zweisprachig. Auf Wunsch schicke ich Dir ein fertiges Dokument, wo die wichtigen Phrasen schon markiert sind, zu. E-Mail-Adresse bitte per PM. (Ich habe das Abkommen aber nie gebraucht, auch wenn ich es dabei hatte.)