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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 07 Aug 2017, 19:43
von Julian
Ist ja lustig :D . Ich hätte gedacht, dass man mit seinem Ehepartner unter der gleichen Adresse leben muss. Sollte man das mit der Zahnbürste wirklich machen?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 08 Aug 2017, 07:25
von Norbert
Wie schon gesagt, bei mir hat nie etwas vor Ort geprüft. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei habe ich selbst da abgeholt, weil die Migrationsbeamtin zu faul war, selbst zu gehen. Theoretisch hätten die Beamten aber die Nachbarn befragen müssen, haben sie mir erzählt. Aber das ist zehn Jahre her. Und da Du ja aktuell eh nicht vor Ort bist, ist es eh hinfällig.

Ich war sowieso ab und zu in jener Wohnung zu Gast und eine Zahnbürste vor Ort war schlicht praktisch.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 08 Aug 2017, 08:36
von Wladimir30
Norbert hat geschrieben:Ich war sowieso ab und zu in jener Wohnung zu Gast und eine Zahnbürste vor Ort war schlicht praktisch.
Wieviel Zahnbürsten hattest Du denn so in der Gegend verteilt???? ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 08 Aug 2017, 10:28
von m5bere2
Also ich habe meine RWP beantragt, während ich an Adresse A registriert war, meine Frau aber schon an Adresse B. Zwei Monate nach Antragsstellung bin ich ebenfalls nach Adresse B umgezogen (habe das bei der Antragsstellung auch gleich gesagt), sodass die Adresse im RWP-Antrag überhaupt nicht mehr mit der tatsächlichen Anschrift übereinstimmte. Ob da jetzt jemand an Adresse A kontrolliert hat, weiß ich nicht einmal.

Bei der Antragsstellung hat sich bei mir auch keiner über eine Registrierung für drei Jahre erkundigt. Das wird erst erhalt der RWP fällig, nicht vorher, eine vorherige Registrierungsgarantie von irgendwem braucht man nicht. Das wurde alles vom Verfassungsgericht kassiert. Auch die Registrierung auf drei Jahre nach der RWP ist nicht mehr nötig: wenn man keinen место жительство hat, reicht lt. Gesetz auch Registrierung am место пребывания (wie du als Visumsausländer auch tust). Erst drei Jahre nach Einreise musst du einen место жительство vorweisen können (sonst geht der Antrag für den VID nicht durch oder der VID wird annuliert). Ist also alles halb so wild.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Aug 2017, 20:17
von Julian
Interessant. Das macht die Sache ja wesentlich entspannter. Hast du den Link zum Gesetz? Wo bekommt du eigentlich die Infos her, dass sich Gesetze ändern? Liest du da irgendwo aktiv?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Aug 2017, 20:58
von m5bere2
Julian hat geschrieben:Interessant. Das macht die Sache ja wesentlich entspannter. Hast du den Link zum Gesetz?
Nein, aber ich kann dir aus Punkt "Дополнительные положения" der Seite des Innenministeriums zitieren,
bei dem du die RWP ja beantragen wirst: https://xn--b1aew.xn--p1ai/Deljatelnost ... 0%BD%D0%B8
В случае если иностранный гражданин, оформивший в установленном порядке разрешение на временное проживание, не имеет документов, подтверждающих его право пользования жилым помещением, он обязан в порядке, предусмотренном Федеральным законом «О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации» и Правилами осуществления миграционного учета иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации, утвержденными постановлением Правительства Российской Федерации от 15 января 2007 г. № 9, встать на учет по месту пребывания.
Und natürlich eigene Erfahrung, dass zum RWP-Antrag keine Registrierung auf drei Jahre oder so garantiert werden muss.
Wo bekommt du eigentlich die Infos her, dass sich Gesetze ändern? Liest du da irgendwo aktiv?
Allwissenheit liegt einfach in meiner Natur.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Aug 2017, 22:06
von Wladimir30
m5bere2 hat geschrieben:Allwissenheit liegt einfach in meiner Natur.
Oh fein, dann kannste mir ja doch erklären, was die Renormierung ist ... :lol: :roll:

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 11 Aug 2017, 16:50
von m5bere2
Wladimir30 hat geschrieben:Oh fein, dann kannste mir ja doch erklären, was die Renormierung ist ... :lol: :roll:
Alles wissen und alles erklären können sind leider zwei verschiedene Sachen. ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 17 Nov 2017, 21:32
von Helge
Hallo Erstmal und ich Grüße alle,
Ich Möchte zu meiner Frau nach Moskau auswandern , Und Hätte mal paar fragen, Was brauche ich alles dazu und Muss ich einen Sprachtest ablegen ? Und Kann der Sprachtest auch in Moskau abgelegt werden? Lg Helge

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 04 Dez 2017, 17:59
von Siebendreizehn3
Hallo Norbert

Kannst du mir auch diese Kopie zukommen lassen ? Das wäre sehr hilfreich für mich und nett von dir.

Norbert hat geschrieben:Nochmal zur Frage zurück:

(1) Es ist ganz normal, dass man nach Ausstellung des РВП erst einmal auf das Visum hingewiesen wird. Das geht vermutlich fast allen so! Und fast alle registrieren sich dann hier im Forum und fragen nach. Achtung, große Gefahr hier hängen zu bleiben - ich spreche aus Erfahrung!

(1a) Man braucht kein Visum. Das Visaerleichterungsabkommen definiert ganz klar, dass man mit vorläufiger oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigung kein Visum benötigt. Das Abkommen wurde per Gesetz bestätigt und gilt unbegrenzt.

(2) An der Grenze gibt es nie Probleme. Selbst am Grenzübergang im Zug von Sibirien nach Nordkasachstan wurde kurz komisch geschaut, der Chef angerufen - und alles war prima. Auch die Airlines haben mich immer durchgelassen - letztendlich riskieren sie ja, dass Du Schadensersatz forderst, wenn sie Dich grundlos nicht durchlassen.

(2a) Sicherheitshalber eine Kopie des Abkommens mitnehmen, zweisprachig. Auf Wunsch schicke ich Dir ein fertiges Dokument, wo die wichtigen Phrasen schon markiert sind, zu. E-Mail-Adresse bitte per PM. (Ich habe das Abkommen aber nie gebraucht, auch wenn ich es dabei hatte.)