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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 19 Nov 2009, 21:15
von Axel Henrich
harald63 hat geschrieben:Mit dem ganzen modernen Antiblockierkram, die so ein Wagen wohl hat, gibt es da überhaupt Bremsspuren?
Sicher nicht den klassischen Gummi auf dem Asphalt, ansonsten (bei Asphalt) nur indirekt durch verschmutzte Fahrbahnen (Dreck und Niederschlag). Hier geht es dann neben den schon genannten Punkten noch um den "1. Kontakt" (Kleidungsstuecke, Splitter, etc.), Lage der Verunglueckten, Standort der Fahrzeuge u.s.w. - das laesst sich recht verlaesslich rekonstruieren. Allein schon an Hand des Schadensbildes am Fahrzeug laesst sich ala MythBusters vieles erklaeren.

-ah-

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 19 Nov 2009, 23:23
von Aniki
Jetzt auch in der Süddeutschen. Hatte ich nicht erwartet...
http://www.sueddeutsche.de/panorama/676/495007/text/

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 19 Nov 2009, 23:49
von bella_b33
harald63 hat geschrieben: Mal ganz dumm gefragt: Mit dem ganzen modernen Antiblockierkram, die so ein Wagen wohl hat, gibt es da überhaupt Bremsspuren?
Es quietscht noch etwas und man sieht auch noch stockende Bremsspuren! Wenn auch nur impulsweise, da das ABS die Bremse kurzzeitig immer wieder löst um ein drehen der Räder und somit ein Manövrieren des Autos bei einer Vollbremsung zu ermöglichen.

Ich finde es gut, daß der Fall jetzt auch in deutschen Newspapern erwähnt wird und die Öffentlichkeit davon in Kenntniss gesetzt wird. Wir wissen nicht, was die Polizei an dem Abend vor Ort herausgefunden hat(ich zumindest nicht). Aber die beiden Fakten die ich kenne(zu schnell, Fußgängerüberweg) lassen mich das Strafmaß schon ein klein wenig anzweifeln!

Gruß
Silvio

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 06:07
von Nikolaus
Ich halte auch den Artikel der "Sueddeutschen" fuer recht ausgeglichen.

Uebrigens: Warum sollte man an der Darstellung des russischen Aussenministeriums zu den Ergebnissen der Unfallrekonstruktionsgutachten zweifeln? Diese stammen doch nicht von den GAI auf der Strasse, die wir alle kennen, sondern eben von Sachverstaendigen.

Und nochmal zu dem in Muenster angewendeten Strafbefehlsverfahren.
Man muss sich das vergegenwaertigen. Da bekommt ein Staatsanwalt nur Papier auf den Tisch (insbesondere die im Rahmen der internationalen Rechtshilfe aus Russland uebergebenen Unterlagen, sicherlich ziemlich umfangreich). Er kennt den Unfallort nicht, er spricht mit keinem Zeugen, wahrscheinlich kann er nicht Russisch, die Unterlagen sind unvollstaendig, da der Angeklagte aufgrund seiner Immunitaet sich jeder Mitarbeit an den Ermittlungen entziehen konnte... Hinzugezogen wird ggf. nur der Anwalt des Angeklagten.
Der Staatsanwalt entscheidet, das vereinfachte Strafbefehlsverfahren zu beantragen, d.h. den Tatbestand als Vergehen (Hoechststrafe ein Jahr mit Bewaehrung) einzuschaetzen, mit Verzicht auf eine Hauptverhandlung. Hierzu verfasst er ein kurzes Papier, eben den Strafbefehl, und das bekommt der Amtsrichter. Der prueft nach bestem Wissen und Gewissen noch einmal die Unterlagen und setzt unter den Strafbefehl seine Unterschrift samt Datum.
Ich habe mal gelesen, dass ein Amtsrichter im Jahr ca. 5500 solcher Strafbefehle abarbeiten muss... (!)
Das Verfahren ist natuerlich sinnvoll fuer Standardfaelle. Es ist aber sicherlich sehr zweifelhaft im Falle eines so schwierigen Falles, wie dem betrachteten!
Der Angeklagte bekommt den Strafbefehl zugestellt und erhebt keinen Einspruch, womit das Urteil rechtskraeftig wird.
Wie man leicht sieht, ist fuer Anwaelte von "Nebenklaegern" in diesem Verfahren kein Platz.

Da man natuerlich in Russland das auch weiss, wird man ggf. nun anstreben, ueber die Kanaele zwischen den Justizministerien eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu bewirken, indem der Fall z.B. infolge zusaetzlicher Ermittlungsergebnisse doch als Verbrechen eingestuft wird und eine Hauptverhandlung erforderlich wird.

Natuerlich ist das nur meine Meinung.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 09:28
von Axel Henrich
Nikolaus hat geschrieben:Ich halte auch den Artikel der "Sueddeutschen" fuer recht ausgeglichen.
... und teilweise auch Fakten/Vokabular aus der KP uebernommen. Nicht schlecht ...

-ah-

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 10:02
von manuchka
Ich muss sagen, ich finde das Urteil auch total unangemessen.

Was mich aber schon ein bisschen stört, sind solche Kommentare der russischen Medien:
Russische Medien zählen anders: "Ein deutsches Gericht schätzt das Leben zweier russischer Studenten auf einen Wert von 5000 Euro", rechnet die Internetzeitung Gaseta.ru polemisch vor.
(aus dem SZ-Artikel)

In Russland sind doch Menschenleben auch nicht gerade viel wert... insbesondere, wenn da ein Politiker, Abgeordneter, Milizionär oä. am Steuer saß.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 12:25
von Dietrich
Zu beachten ist auch der letzte Absatz aus dem Bericht der Sueddeutschen:
Bekannt als überschnell
Zwar spricht er weiterhin von einem "ganz normalen Verfahren", aber das dürfte es nicht ganz treffen. H. nämlich war nicht nur den russischen Behörden, sondern auch der Botschaft als überschneller Autofahrer bekannt. In den Akten der russischen Ermittler finden sich nach Angaben Schweers zwei Verweise der russischen Verkehrspolizisten, was eher ungewöhnlich ist, da H.s Wagen das rote Nummernschild der Diplomaten trug, was die meisten Beamten eher demotiviert.

In einem Fall war H. zu schnell gefahren, ein zweites Mal wurde er angehalten, weil die Polizisten vermuteten, er habe getrunken. H. verweigerte den Bluttest. Die Verweise mündeten in Noten des Außenministeriums an die Botschaft, auch dies eher die Ausnahme. In der zweiten Note sei jedoch ein falsches Kennzeichen genannt gewesen. "Sie war nicht zuzuordnen. Wir haben sie zurückgeschickt. Sie kam korrigiert ein bis zwei Tage vor dem Unfall in der Botschaft an. Bis sie auf dem Tisch des Verantwortlichen landete, war der Unfall geschehen", heißt es aus Botschaftskreisen.
Da hatte also bereits das Außenministerium zweimal eine Note an die Botschaft geschickt. VOR dem Unfall. Und die werden für 15 km/h zu schnell wohl kaum irgendwelche offiziellen Noten verfassen.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 12:27
von achim
Guten Morgen Dietrich :D

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 12:40
von Dietrich
Paulchen hat geschrieben:Ich finde diese Debatte hier ganz schön an den Haaren herbeigezogen.
So wie dein Beispiel.
Paulchen hat geschrieben:Ein ehemaliger thüringer Ministerpräsident brettert eine Skipiste so schnell runter, dass er nicht bremsen kann und deshalb die Piste auf der anderen Seite wieder hochrast und dabei eine Frau tötet.
War er schneller unterwegs als auf der Piste erlaubt? War er betrunken?
Paulchen hat geschrieben:Hier in diesem Thread geht es nun um einen Porschfahrer der eine vergleichbare Unfallsituation erlebt hat.
Mit einem 2,5t Wagen bei Bodenfrost unter vollständiger Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung u.U. betrunken 2 Leute auf einem Fußgängerüberweg überfahren ist "vergleichbar" mit einem Unfall bei dem jemand auf einer Skipiste die Kontrolle verliert und jemanden umfährt?
Paulchen hat geschrieben: Und wenn er es nicht vorsätzlich sondern "nur" fahrlässig getan hat.....
Dann sollte es doch ein großer Unterschied sein, wie fahrlässig man gehandelt hat.
Fährt man auf einer Skipiste zu schnell, so gefährdet man in erster Linie sich selbst. Allerdings ist hier der Unterschied zwischen "schnell" und "zu schnell" sehr schwer zu treffen und außerdem sehr subjektiv von der Person abhängig.
Auf der Straße gibt es dafür klare Regeln an die man sich zu halten hat. Und gerade wenn man zu den stärksten Verkehrsteilnehmern gehört, muss man besondere Vorsicht walten lassen.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 20 Nov 2009, 12:46
von Sibirier
Frage: Verliert eigentlich ein Beamter den Beamtenstatus, wenn er straffällig geworden ist?

Denn ich persönlich denke, wenn die Angehörigen jetzt eine Zivilklage machen und dann den Unterhaltsanspruch an den Lehrer gelten machen, könnte das bedeuten, dass er den Eltern den russ. Unterhaltsanspruch zahlen mussen. Lt. meiner Arbeitskollegin sind das rd. 14.000 Rubel pro Person (sie muss ebenfalls für Ihren Vater zahlen, den sie eigentlich gar nicht kennt....). Dies würde bedeuten, dass der Lehrer zeit seines Lebens bzw. der Angehörigen rd. 52.000 Rubel jeden Monat zahlen müsste (wenn er nur die russ. Kfz-Haftpflicht gehabt hat...).

Diese Strafe wäre für mich sinnvoller, als Gefängnis. Da hätten die Angehörigen fast nichts davon....

@Dietrich: Der Ministerpräsident hat sich ebenfalls nicht an die Regel gehalten, weil er auf der Piste in entgegengesetzter Richtung (welches verboten war..) gefahren ist....