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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 05 Dez 2017, 14:23
von Norbert
Siebendreizehn3 hat geschrieben:Kannst du mir auch diese Kopie zukommen lassen ?
Erledigt.
Helge hat geschrieben:Ich Möchte zu meiner Frau nach Moskau auswandern und hätte mal paar Fragen. Was brauche ich alles dazu und muss ich einen Sprachtest ablegen? Und kann der Sprachtest auch in Moskau abgelegt werden?
Registrierung in Moskau (an sich nicht mehr, aber Moskau fordert es für die Terminvergabe), Sprachtest, Geschichtstest, Test zur russischen Verfassung, vier Gesundheitsatteste, Finanzierungsnachweis (Rente oder sonstiges legales festes Einkommen), etc.
Aber vor allem ist dringend zu empfehlen: Erst einmal etwas Erfahrung in Moskau, vielleicht mal irgendwo ein Praktikum machen.
Und nur, weil wir schon viele solche Fragen hatten, es empfiehlt sich, vorab mal "Moskau Ramadan" zu googlen, falls hinter der Idee eine Abneigung zu Mutti steckt.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 12 Jan 2019, 22:02
von pushkin
Kann jemand aus Erfahrung sagen, wenn man als deutscher eine RVP erhalten hat. Hat man dann die Möglichkeit sich Selbständig zu machen? Wenn nicht, was braucht man noch zusätzlich? Zu Beginn ist ein Einzelunternehmen geplant.
Wegen Registrierung nach Ankunft in Rus, Krankenkasse, Steuer ID, Gewerbeanmeldung ist klar.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 12 Jan 2019, 22:58
von m1009
Habe dazu 2018 meinen Anwalt konsultiert. Keinerlei Probleme bei Eroeffung einer OOO. Durchgezogen habe ich es, bisher, jedoch nicht.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 14 Jan 2019, 16:07
von Norbert
Unsere Buchhaltung sagt ebenso: Ein IP ist mit RVP keinerlei Problem.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 14 Jan 2019, 21:13
von pushkin
Danke für die Info.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 15 Jan 2019, 05:20
von pushkin
Hätte da noch eine Frage zu RVP:
4. Документ, выданный не ранее 3 месяцев на день подачи заявления о выдаче разрешения полномочным органом государства постоянного проживания, подтверждающий отсутствие судимости у заявителя.
Handelt es sich hierbei um ein Führungszeugnis, das man übersetzen und notariell beglaubigen muss zur Vorlage (beim Konsulat) zum Erhalt von RVP?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 15 Jan 2019, 06:29
von m5bere2
Ja, ein polizeiliches Führungszeugnis, mit Apostille und noteriell beglaubigter Übersetzung. Es darf zum Zeitpunkt der RWP-Beantragung nicht älter als 3 Monate sein. Man kann es mitsamt Apostille im Konsulat beantragen, wenn man in Deutschland abgemeldet ist.
Wieso Vorlage beim Konsulat? Beantragst du RWP in einem russischen Konsulat?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 15 Jan 2019, 15:51
von pushkin
m5bere2 hat geschrieben: 15 Jan 2019, 06:29
Ja, ein polizeiliches Führungszeugnis, mit Apostille und noteriell beglaubigter Übersetzung. Es darf zum Zeitpunkt der RWP-Beantragung nicht älter als 3 Monate sein. Man kann es mitsamt Apostille im Konsulat beantragen, wenn man in Deutschland abgemeldet ist.
Danke!
m5bere2 hat geschrieben: 15 Jan 2019, 06:29
Wieso Vorlage beim Konsulat? Beantragst du RWP in einem russischen Konsulat?
Steht hier mittig
http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index. ... u-rvp.html Momentan bin ich noch beim rechechieren, was Bürokratien angeht. Also es dauert noch was Beantragen angeht.
Apropos, hat hier jemand an dem Bundesumsiedlungsprogramm Russlands teilgenommen? Das hier gemeint
http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index. ... nniki.html
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 15 Jan 2019, 17:54
von m5bere2
Das Problem bei der Antragsstellung des RWP im Konsulat ist: woher kriegt man die benötigten Zertifikate für Medizin-, Sprach-, Rechts- und Geschichtstests? In der Regel nur in Russland...
An dem Umsiedlungsprogramm hat hier eher keiner teilgenommen, die meisten hier, die nach Russland ausgewandert sind, sind "ethnische Deutsche" ohne russische Vorfahren. Sonst wären sie eher auf einem russischsprachigen Forum unterwegs. ;-)
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 04:35
von pushkin
m5bere2 hat geschrieben: 15 Jan 2019, 17:54
Das Problem bei der Antragsstellung des RWP im Konsulat ist: woher kriegt man die benötigten Zertifikate für Medizin-, Sprach-, Rechts- und Geschichtstests? In der Regel nur in Russland...
Das soll gehen. Ein im Ausland lebender Antragsteller hat die Möglichkeit beim Konsulat (in dem Land wo er lebt) den Antrag zu stellen. So ist beschrieben in der Verordnung zum Antragstellen. Dann muss doch das Konsulat die obengenannten Anforderungen z.B in Deutschland anbieten. Oder sagt die Praxis was anderes?
m5bere2 hat geschrieben: 15 Jan 2019, 17:54
An dem Umsiedlungsprogramm hat hier eher keiner teilgenommen, die meisten hier, die nach Russland ausgewandert sind, sind "ethnische Deutsche" ohne russische Vorfahren. Sonst wären sie eher auf einem russischsprachigen Forum unterwegs. ;-)
Ich bin zwar neu hier, denke aber doch, dass hier etliche russische Muttersprachler unterwegs sind.