Ja, allerdings. Das Konsulat hat nur die Aufgabe, die Anträge weiterzuleiten. Für alles andere verweisen sie auf Russland. RWP-Anträge aus Deutschland sind nicht so häufig. Als ich 2015 nachfragte, wurde ich im Konsulat in Berlin glatt ausgelacht.
Sind sie, aber das sind andere Leute als die, die von Deutschland nach Russland ausgewandert sind. Wichtiges Detail: wenn man an dem Übersiedlungsprogramm teilnimmt, muss man zwangsläufig nach einer gewissen Zeit die russische Staatsangehörigkeit beantragen und die bisherige Staatsangehörigkeit abgeben, sonst verliert man den Übersiedlerstatus wieder.Ich bin zwar neu hier, denke aber doch, dass hier etliche russische Muttersprachler unterwegs sind.
Auf dem Normalo-Weg RWP -> VNJ besteht erst mal kein "Zwang" die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben und im Moment ist im Gespräch, den VNJ unbefristet zu machen. Sollte man irgendwann doch die russische StAng annehmen wollen, so besteht zumindest die Möglichkeit, die deutsche StAng legal zu erhalten, wie von drei Forenteilnehmern schon erfolgreich erprobt wurde.


