Seite 33 von 44
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 06:09
von m5bere2
pushkin hat geschrieben: 16 Jan 2019, 04:35
Oder sagt die Praxis was anderes?
Ja, allerdings. Das Konsulat hat nur die Aufgabe, die Anträge weiterzuleiten. Für alles andere verweisen sie auf Russland. RWP-Anträge aus Deutschland sind nicht so häufig. Als ich 2015 nachfragte, wurde ich im Konsulat in Berlin glatt ausgelacht.
Ich bin zwar neu hier, denke aber doch, dass hier etliche russische Muttersprachler unterwegs sind.
Sind sie, aber das sind andere Leute als die, die von Deutschland nach Russland ausgewandert sind. Wichtiges Detail: wenn man an dem Übersiedlungsprogramm teilnimmt, muss man zwangsläufig nach einer gewissen Zeit die russische Staatsangehörigkeit beantragen und die bisherige Staatsangehörigkeit abgeben, sonst verliert man den Übersiedlerstatus wieder.
Auf dem Normalo-Weg RWP -> VNJ besteht erst mal kein "Zwang" die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben und im Moment ist im Gespräch, den VNJ unbefristet zu machen. Sollte man irgendwann doch die russische StAng annehmen wollen, so besteht zumindest die Möglichkeit, die deutsche StAng legal zu erhalten, wie von drei Forenteilnehmern schon erfolgreich erprobt wurde.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 12:02
von Bobsie
pushkin hat geschrieben: 16 Jan 2019, 04:35
Das soll gehen. Ein im Ausland lebender Antragsteller hat die Möglichkeit beim Konsulat (in dem Land wo er lebt) den Antrag zu stellen. So ist beschrieben in der Verordnung zum Antragstellen. Dann muss doch das Konsulat die obengenannten Anforderungen z.B in Deutschland anbieten. Oder sagt die Praxis was anderes?
Im 2.Halbjahr 2016 Hatten wir die Idee, Infos auf dem Konsulat in Bonn für die Antragstellung der RWP einzuholen. Die Dame konnte konnte keine sachdienlichen Auskünfte geben. Meine Frau als Wortführerin wurde dann auf russisch gefragt, was ich, der doch schon etwas älter ist, eigentlich in Russland wolle, russisch kann er doch auch nicht. Ich schob meine Frau energisch beiseite und antwortete der Dame auf russisch etwas bösartig, wie man einfach so einen Menschen beurteilen kann.
Also, auf dem Konsulat hat man keine Chance, irgend etwas über die RWP zu erharen.
14 Russlandaufenthalt reichten dann aus, um alle Formalitäten zum Abschluss zu bringen. Und der PKW war auch schon mit Umzugsgut vollgeladen, obwohl der Umzug erst im Mai 2017 zum Abschluss kam.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 12:42
von Norbert
pushkin hat geschrieben: 16 Jan 2019, 04:35m5bere2 hat geschrieben: 15 Jan 2019, 17:54
An dem Umsiedlungsprogramm hat hier eher keiner teilgenommen, die meisten hier, die nach Russland ausgewandert sind, sind "ethnische Deutsche" ohne russische Vorfahren. Sonst wären sie eher auf einem russischsprachigen Forum unterwegs. ;-)
Ich bin zwar neu hier, denke aber doch, dass hier etliche russische Muttersprachler unterwegs sind.
Sehr wenige. Evgenij ist aktuell der einzige, welcher mit einer gewissen Regelmässigkeit auftaucht. Fugen und Ikez fallen mir noch ein, aber lange nicht gesehen.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 17:11
von pushkin
Bobsie hat geschrieben: 16 Jan 2019, 12:02
Im 2.Halbjahr 2016 Hatten wir die Idee, Infos auf dem Konsulat in Bonn für die Antragstellung der RWP einzuholen. Die Dame konnte konnte keine sachdienlichen Auskünfte geben. Meine Frau als Wortführerin wurde dann auf russisch gefragt, was ich, der doch schon etwas älter ist, eigentlich in Russland wolle, russisch kann er doch auch nicht. Ich schob meine Frau energisch beiseite und antwortete der Dame auf russisch etwas bösartig, wie man einfach so einen Menschen beurteilen kann.
Also, auf dem Konsulat hat man keine Chance, irgend etwas über die RWP zu erharen.
Langsam wird mir klar. Man muss dann wohl nach Russland um RVP zu beantragen.
Bobsie hat geschrieben: 16 Jan 2019, 12:02
14 Russlandaufenthalt reichten dann aus, um alle Formalitäten zum Abschluss zu bringen. Und der PKW war auch schon mit Umzugsgut vollgeladen, obwohl der Umzug erst im Mai 2017 zum Abschluss kam.
Verstehe ich das richtig, das du 14 mal nach Russland musstest um endgültig alle Details zum Abschluss zu bringen?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 17:46
von pushkin
Es gibt firmen in Russland, sogenannte "Offices". Diese bieten Unterstützung bei allen Formalitäten um RVP zu bekommen. Hat jemand mit so was Erfahrung oder besser alles auf eigene Faust in Russland machen?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 17:53
von m5bere2
Bloß nicht mit solchen Offices kontaktieren. Was soll das bringen?
- Sprach-, Geschichts- und Rechtstest musst du persönlich machen,
- Führungszeugnis musst du persönlich beantragen,
- Medizintests musst du persönlich machen,
- den Antrag musst du laut Gesetz persönlich stellen.
Wo soll also die Agentur genau helfen? Das Antragsformular auszufüllen, was jeder Halbbegabte hinkriegt? Bei diesen Agenturen läufst du eher noch Gefahr, an Betrüger zu geraten (kriegst einen gefälschten RWP und bei Auffliegen eben mehrjährige Einreisesperre).
Das einzige, wo du dir Arbeit ersparen kannst: ein Übersetzungsbüro kann die Übersetzungen selbst zum Notar bringen und dort beglaubigen lassen. Dazu brauchst du aber auch keine weiteren Agenturen.
Also ich bin nur einmal eingereist. Einreise 13.04.2015, Sprachzertifikat ausgestellt 21.05.2015, Wohnung gekauft 16.06.2015, RWP beantragt Anfang Juli, abgeholt am 24.12.2015. Habe mir etwas Zeit gelassen. :-)
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 18:04
von Norbert
Also auch wenn ich die Rennerei nicht simpel fand - ich meine man kann alle Details des Antrags innerhalb eines zweiwöchigen Urlaubs klären. Voraussetzung ist natürlich, dass man den Sprach-, Geschichte- und Verfassungstest besteht.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 18:22
von m5bere2
Die Rennerei ist heute schon deutlich einfacher als noch 2015, zumindest in Nowosibirsk konnte ich dann 2016 für den Vid schon alle Medizintests innerhalb einer Stunde erledigen, inklusive HIV.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 19:24
von m1009
m5bere2 hat geschrieben: 16 Jan 2019, 17:53
Was soll das bringen?
.....
Wo soll also die Agentur genau helfen? Das Antragsformular auszufüllen, was jeder Halbbegabte hinkriegt?
Die Agentur macht eine Art Vorpruefung. Vollstaendigkeit der Unterlagen z.B. Ausserdem wird der Antrag auf Richtigkeit geprueft. In meinem Fall wurden Details bei der Abgabe bemaengelt. г. statt город, д. statt дом usw. Kleinigkeiten, die Annahme wurde jedoch verweigert. Kein Problem vielleicht in Novosibirsk, auf unserer Aussenstelle im Rayon sind Wartezeiten von 8h voellig normal.
Alle zusaetzlichen Dienste, die diverse Agenturen anbieten, sind meist Geldschneiderei. Garantie kann Dir eh keiner geben.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Jan 2019, 19:47
von Norbert
Man kann auch Buchhaltung, Steuererklärung und solchen Kram, auch für ein Unternehmen, selbst machen. Ist alles kein Zauberwerk. Aber es ist immer eine Frage der Abwägung, wie sehr man Spaß daran hat, sich in alles reinzulesen und auch Fehler zu riskieren.
Ich habe meine ИП komplett von einer Agentur buchhalten lassen - kostet 300 Euro im Jahr. Ein Kollege macht alles selbst. Berechnungen, wie viel ich an welche Steuer zahlen muss, brauchte ich nie machen. Die Anmeldung klappte im ersten Anlauf, die Valutakontrolle ebenso. Effektiv hatte ich selbst in zwei Jahren vielleicht 3 Stunden Bürokratie. Der Kollege hatte allein für die Anmeldung und den ersten Geldempfang locker 2 Arbeitstage. Kein guter Stundenlohn.
(Vid, RVP und SA habe ich auch allein gemacht.)