Re: "Demokratischer Aufstand" in der Ukraine
Verfasst: 27 Feb 2014, 14:52
Hast du die Ukrainer wählen sehen?Gunnar hat geschrieben:Eine Revolution ist nicht von vornherein etwas rechtswidriges, auch wenn das Nikolaus, unser Rechtspositivist, so glauben lassen möchte![]()
In der Bundesrepublik ist ein solches Recht sogar in Art 20 Abs. 4 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.
Art. 20 Grundgesetz lautet:(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Und damit nicht genug! Dieses Recht ist neben der allgemeinen Menschwürde in Art 1 GG zufdem auch noch der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art 79 Abs. 3 GG unterstellt, es darf daher nie, nicht einmal mit einem einstimmigen Beschluss des Parlaments abgeschafft werden:
Art 79 Abs. 4 GG lautet:Wenn die Kanzlerin oder Bundespräsident daher so wie Janukowich begänne, die Macht immer weiter in ihrer Hand zu bündeln, die Judikative faktisch abzuschaffen und Deutschland zu einer Diktatur zu machen und wenn das durch nichts anderes (z.B. ein Klageverfahren) mehr aufgehalten werden könnte, dann ist es das verfassungsmäßige Recht eines jeden Bundesbürgers und wohl sogar seine Pflicht, dagegen auf die Straße zu gehen und notfalls unter Waffengewalt dagegen widerstand zu leisten.(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
In dem jetzigen Fall ist die, laut deiner Meinung, jetzige Regierung unrechtmäßig und muss von den Ukrainern mit Waffengewalt entmachtet werden.