Wenn man alle Dokumente aus DE ordentlich mitbringt, hat man das eigentlich mit einer Reise nach Ru hinter sich(so zumindest bei mir). Sobald die Dokumente fürs RWP dann angenommen wurden(vorher hat man uns wegen Kleinigkeiten noch 2mal weggeschickt) war bei mir dann Ruhe, ich bin wieder abgedüst und kam wieder als ich die Nachricht bekam, daß ich meine vorläufige AG abholen konnte.....alles kein Hexenwerk.pushkin hat geschrieben: 16 Jan 2019, 17:11 Langsam wird mir klar. Man muss dann wohl nach Russland um RVP zu beantragen.
Verstehe ich das richtig, das du 14 mal nach Russland musstest um endgültig alle Details zum Abschluss zu bringen?Bobsie hat geschrieben: 16 Jan 2019, 12:02 14 Russlandaufenthalt reichten dann aus, um alle Formalitäten zum Abschluss zu bringen. Und der PKW war auch schon mit Umzugsgut vollgeladen, obwohl der Umzug erst im Mai 2017 zum Abschluss kam.
FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
- bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Deine Stellungnahme ist verständlich.m5bere2 hat geschrieben: 16 Jan 2019, 17:53 Wo soll also die Agentur genau helfen? Das Antragsformular auszufüllen, was jeder Halbbegabte hinkriegt? Bei diesen Agenturen läufst du eher noch Gefahr, an Betrüger zu geraten (kriegst einen gefälschten RWP und bei Auffliegen eben mehrjährige Einreisesperre).
All die Papiere hast du dann nur in Russland übersetzen lassen, die du aus Deutschland mitgebracht hast? Ich meine die Behörde kann und wird wahrscheinlich doch nicht sagen, dass man Papiere nur in dem Land übersetzen soll, wo sie einst einem Ausgestellt worden sind. Genau so beim Beglaubigen doch........m5bere2 hat geschrieben: 16 Jan 2019, 17:53 Das einzige, wo du dir Arbeit ersparen kannst: ein Übersetzungsbüro kann die Übersetzungen selbst zum Notar bringen und dort beglaubigen lassen. Dazu brauchst du aber auch keine weiteren Agenturen.
Russisch ist meine Muttersprache. Was wird denn Geschichtlich und Verfassungsmäßig so gefragt?Norbert hat geschrieben: 16 Jan 2019, 18:04 Also auch wenn ich die Rennerei nicht simpel fand - ich meine man kann alle Details des Antrags innerhalb eines zweiwöchigen Urlaubs klären. Voraussetzung ist natürlich, dass man den Sprach-, Geschichte- und Verfassungstest besteht.
Wie lange war dein Aufenthalt in Russland bei der Abgabe?bella_b33 hat geschrieben: 17 Jan 2019, 00:48 Wenn man alle Dokumente aus DE ordentlich mitbringt, hat man das eigentlich mit einer Reise nach Ru hinter sich(so zumindest bei mir). Sobald die Dokumente fürs RWP dann angenommen wurden(vorher hat man uns wegen Kleinigkeiten noch 2mal weggeschickt) war bei mir dann Ruhe, ich bin wieder abgedüst und kam wieder als ich die Nachricht bekam, daß ich meine vorläufige AG abholen konnte.....alles kein Hexenwerk.
Danke an ALLE für die Infos!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Alle Dokumente haben natürlich eine Apostille in Deutschland bekommen. Einen Teil der Dokumente hatte ich in Deutschland übersetzen lassen und die Übersetzung beim Notar im russischen Konsulat beglaubigen lassen. Einen anderen Teil hatte ich in Russland beglaubigt übersetzen lassen, z.B. das Führungszeugnis, das ich erst in Russland bestellt hatte. Ich hatte es nicht aus Deutschland mitgebracht, weil es eine Haltbarkeit von 3 Monaten hat und ich nicht wusste, ob ich so schnell alle Tests und den RWP-Antrag schaffen würde. Außerdem wollen die bei den ganzen Anträgen immer eine aktuelle Übersetzung ALLER Seiten des Passes. Kommt zwischen den Anträgen also ein Einreisestempel hinzu, brauchst du eine neue Übersetzung. Eine Passübersetzung in Deutschland wäre also in Russland automatisch nicht mehr gültig (kommt ja ein Einreisestempel hinzu). Also die Passübersetzungen habe ich auch alle in Russland gemacht.pushkin hat geschrieben: 17 Jan 2019, 02:21 All die Papiere hast du dann nur in Russland übersetzen lassen, die du aus Deutschland mitgebracht hast?
Letztendlich sind beide Varianten gleich, mit dem Unterschied, dass die Übersetzung und Beglaubigung in Russland deutlich billiger und einfacher ist, denn man muss nicht extra zu einem Notar in irgendeinem Konsulat, der Übersetzer kann das Ding selber zum Notar bringen. Dazu kommt, dass ein Übersetzer in Deutschland oft seinen deutschen Stempel auf die Übersetzung klatscht, aber ihn nicht mitübersetzt. So einen Stempel musste ich hier dann auch schon extra noch mal nachübersetzen lassen.
So sieht unsere deutsche Eheurkunde dann jetzt auch aus ... ein ganzes Buch. Eheurkunde + Apostille + Übersetzung mit deutschem Stemepel + Beglaubigung der Übersetzung vom Konsulat + Übersetzung des deutschen Stempels + Beglaubigung der Übersetzung des Stempels beim Notar in Russland.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Du musst aber auch die ganze Zeit mit einrechnen, die Du verbringst, um überhaupt herauszubekommen, was alles gebraucht wird, wo diese Büros sind, wie das Formular auszufüllen ist. Und ich kann mich gut entsinnen, wie oft Du Dir da über einzelne Felder Sorgen gemacht hast.bella_b33 hat geschrieben: 17 Jan 2019, 00:48Wenn man alle Dokumente aus DE ordentlich mitbringt, hat man das eigentlich mit einer Reise nach Ru hinter sich(so zumindest bei mir). Sobald die Dokumente fürs RWP dann angenommen wurden(vorher hat man uns wegen Kleinigkeiten noch 2mal weggeschickt) war bei mir dann Ruhe, ich bin wieder abgedüst und kam wieder als ich die Nachricht bekam, daß ich meine vorläufige AG abholen konnte.....alles kein Hexenwerk.
Nicht falsch verstehen: Ich habe es ja auch selbst gemacht.
Einfach zum Vergleich: Man kann auch selbst eine Wohnung renovieren, selbst Fliesen und Laminat legen. Das ist alles ziemlich simpel. Und dennoch gibt es Fälle, wo man auf Handwerker zurückgreift.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Silvio, hörst Du????????Norbert hat geschrieben: 17 Jan 2019, 12:22 selbst eine Wohnung renovieren, selbst Fliesen und Laminat legen. Das ist alles ziemlich simpel.
Auf die simple Tour machen es die meisten russischen Handwerker. Bis..., ja, dieses bis.... tritt dann unterschiedlich früh auf. Aber es kommt.
Wir habven in der ersten Zeit versucht, unsere Waren selber durch den Zoll zu bringen. Alle Infos dazu sind frei im Netz zu finden, die Formulare auch. Irgendwann hat es uns dann viel zu lange gedauert, weil eben hier ein Komma falsch war, dort was nicht ganz formgerecht stand. Also haben wir es Profis übergeben, die dafür Geld kriegen (hätten wir sonst gespart), es aber dafür viel schneller machen (Zeit ist Geld).
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Fuer den VID werde ich auch wieder eine Agentur zu Rate ziehen.....
Ja... was soll ich schreiben....m5bere2 hat geschrieben: 16 Jan 2019, 17:53 Das Antragsformular auszufüllen, was jeder Halbbegabte hinkriegt?
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ein Gedicht? Ein Rätsel? Die deutsche Nationalhymne? Da gibt es einige Möglichkeiten.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Norbert, es ging mir bei meiner Aussage nicht um den Nutzen der helfenden Büros vor dem UFMS. Die gab's damals bei uns nicht....aber später haben wir auch 2mal deren Dienste in Anspruch genommen. Die Leute wissen wie das UFMS etwas geschrieben haben will und das wird dann auch problemlos angenommen. Ich wollte lediglich darauf hinaus, dass es nicht x-fache Einreisen benötigt.
@pushkin
ich weiss nur, dass ich damals ca. 6 Wochen insgesamt drüben war. Davon haben wir aber vllt. 1,5 bis 2 bequeme Wochen mit der Beantragung nebenher zu tun gehabt....nagel mich nicht drauf fest, ist schon recht lang her.
@pushkin
ich weiss nur, dass ich damals ca. 6 Wochen insgesamt drüben war. Davon haben wir aber vllt. 1,5 bis 2 bequeme Wochen mit der Beantragung nebenher zu tun gehabt....nagel mich nicht drauf fest, ist schon recht lang her.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich war heute im Bürgerbüro unserer Stadt. Man sagte es gebe verschiedene Varianten an polizeilichen Führungszeugnisen, das man beantragen kann, u.a "erweitertes".m5bere2 hat geschrieben: 15 Jan 2019, 06:29 Ja, ein polizeiliches Führungszeugnis, mit Apostille und noteriell beglaubigter Übersetzung.
Welche Variante habt ihr für RVP beantragt und vorgelegt?
Danke!

