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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Mär 2019, 00:24
von Brutus
Besten Dank, Forum-Großmeister.

Falls jemand bereits Erfahrungswerte hat, bitte melden.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Mär 2019, 01:40
von m1009
Ich habe 2018 ein Fuerungszeugnis mit Apostille im Deutschen Konsulat Moskau beantragt. Zu dieser Zeit war ich ueber Arbeitsvisum in Russland. Das Fuehrungszeugnis habe ich im Konsulat bezahlt. Apostille funktionierte nur mit DE Versandadresse, da die Gebuehr per Nachname erhoben wird.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Mär 2019, 12:40
von Brutus
Danke, m1009. Wie lange dauert es üblicherweise bis man das Dokument erhalten hat? Sind das 1-2 Wochen, oder eher ein Monat, oder mehr? Auf der Internetseite des Bundesjustizamtes steht dazu keine Angabe.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Mär 2019, 13:17
von bella_b33
Du musst erstmal probieren, ob man Dir(nicht in Ru gemeldet sondern sicher in DE) auf der Botschaft mit solchen Problemen weiterhilft. Ich hab schonmal so jemanden vor mir am Schalter in Moskau gehabt.....der wurde zur Behörde geschickt, die für Ihn zuständig ist....also nach Deutschland. Man ist dort für Leute zuständig, die in Russland leben(Arbeitsvisum, Aufenthaltsgenehmigung). Hast Du schonmal auf der von mir genannten Website ne Anfrage gestellt?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Mär 2019, 13:37
von Brutus
Die Botschaft habe ich gestern aus einem bestimmten Grund noch nicht anschreiben wollen, werde das aber noch tun.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Mär 2019, 16:41
von m1009
Brutus hat geschrieben: 28 Mär 2019, 12:40 Danke, m1009. Wie lange dauert es üblicherweise bis man das Dokument erhalten hat? Sind das 1-2 Wochen, oder eher ein Monat, oder mehr? Auf der Internetseite des Bundesjustizamtes steht dazu keine Angabe.
Inklusive Apostille, 6 Wochen. Zumindest bei mir...

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 29 Mär 2019, 12:43
von Brutus
Danke für die Info, m1009.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 29 Mär 2019, 22:15
von m1009
Jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keinen deutschen Wohnsitz....

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 30 Mär 2019, 09:19
von bella_b33
m1009 hat geschrieben: 29 Mär 2019, 22:15 Jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keinen deutschen Wohnsitz....
Ja, dann passt das auch.
Wenn Du im Einzugsbereich der jeweiligen Botschaft lebst und gemeldet bist, dann ist Diese auch für Deine Belange zuständig. Andersherum ist es dann, wenn Du jetzt, nur mit Wohnsitz im Ausland, auf ein deutsches Amt rennst und mal schnell was holen willst.

Ich will für den Junior nen E-Pass austellen lassen und hatte die Tage auf meine Nachfrage in Moskau einen netten Anruf von Denen erhalten:
Das Einwohnermeldeamt in DE muss dann eine Ermächtigungsanfrage an die Botschaft stellen und Du bezahlst ne Unzuständigkeitsgebühr von 40Eur......ich machs nur, damit ich 2800km Fahrt(2x Moskau und zurück) einspare. Ich dachte eigentlich, man spart noch den Auslandszuschlag.....aber gut, dafür kommt dann die Unzuständigkeitsgebühr obe druff ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 30 Mär 2019, 11:59
von m1009
E-Pass
Warum?