Ich hatte beim Lesen des Berichtes aus Gera zum Einen gedacht, dass fahrlaessige Toetung auch bei mehrfach Auffaelligen in D tatsaechlich nur mit Bewaehrung geahndet wird.achim hat geschrieben:Ich hatte Deine Argumentation so verstanden das die beiden Fälle sowohl in der schwere des Fehlverhaltens als auch in der Strafe ähnlich seien ...
Zum Zweiten bestaetigt sich, wie makaber der Spruch des Botschafters ist: "благодаря этому законодательству, зачем-то констатировал г-н посол, в Германии в три раза снизилось количество ДТП." (Dank dieser Gestze sind die Verkehrsunfaelle um das 3fache gesunken.)
Wenn man naemlich von Gesetzes wegen bei den mehrfach Auffaelligen schon mal etwas eher die Notbremse ziehen wuerde, gaebe es vlt. noch weniger Tote.
Zum Dritten fiel mir auf, dass bei vergleichbaren Eckpunkten (ueberhoehte Geschwindigkeit, mehrfach auffaellig, fahrlaessige Toetung) Hobert, mit einem Toten mehr, nur ein Drittel der in Gera verhaengten Strafe bekommen hat. (btw hier in Gera mussten 3000 Euro an die Familie gezahlt werden).
Wobei ich denke, dass in Gera zwar auch mit tragischem Ausgang, aber "nur" ein Fehler des Fahrers vorlag - (fuer die Sichtweite zu schnell um gefahrlos anzuhalten/zu bremsen). Hobert dagegen aggressiv, bewusst die Gesetze missachtend ...
-ah-

