Seite 5 von 7
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 30 Mär 2010, 21:35
von Axel Henrich
Zejtnot hat geschrieben:Und Hand aufs Herz: Wer von uns fährt hier Nachts in der Stadt 60? Also ich fahre auch 80.
Mit 80km/h waeren die zwei Jungen aber heuer noch am Leben. Das sind 8m Unterschied ..., je Sekunde!
Bedenke, Sie waren fast drueber und er hat Sie mit seinem Wagen vorne rechts erwischt, da entscheiden 30km/h ueber Leben und Tod. Mal von der Aussage abgesehen, er haette kurz vorher nochmal seine Fahrtrichtung geaendert ..., in Richtung der Zwei.
Aber das hatten wir ja alles schon im "Hauptthraed" ...
-ah-
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 31 Mär 2010, 14:32
von Gaz-Gerd
Axel Henrich hat geschrieben:Zejtnot hat geschrieben:Und Hand aufs Herz: Wer von uns fährt hier Nachts in der Stadt 60? Also ich fahre auch 80.
Mit 80km/h waeren die zwei Jungen aber heuer noch am Leben. Das sind 8m Unterschied ..., je Sekunde!
Hätte, wenn und aber, mann sollte, Regeln, Vorschriften, mannmannmann...
Jeder ist der beste Autofahrer der Welt, hält sich an jede Vorschrift und alle anderen sind doof. Kommt doch einfach mal runter von diesem widerlichen Trip! In Moskau fährt niemand 60! Niemand! Auf Ausfallstrassen ist sogar Tempo 80! Mit Zebrastreifen! Was ist denn nun fahrlässiger? Mit 110 übern Prospekt oder Zebrastreifen installieren auf Ausfallstrassen, auf denen 110 gefahren wird?
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 31 Mär 2010, 19:56
von bella_b33
ist klar! Wenn alle zu schnell fahren, dann ist es weniger strafbar als wenn es nur einer macht

. Hast aber schon recht....meist schwimmt eben jeder nur mit. Trotzdem.....nachts, so ganz allein....ich hab immernoch kein Mitleid mit dem Typen, eher das Gegenteil! Darauf will ich hier aber nicht im Detail eingehen!
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 17:39
von Nikolaus
Uebrigens: Wie wohl schon lange die Schweiz und Grossbritannien, gesteht nun auch Russland niemandem Immunitaet bzgl. notwendiger Tests auf Alkohol/Drogen/Medikamente zu, vorausgesetzt, dass entsprechende Verdachtsmomente vorliegen.
Das seit 01.09.09 geltende Reglement fuer die GAIschniki regelt das im Punkt 229.
http://www.rg.ru/2009/07/07/mvd-reglament-dok.html
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 19:19
von bella_b33
find ich gut so! Niemand sollte sich aufgrund seiner Position versuchen als etwas Besseres hinzustellen und meinen keinen Alko-Check machen zu müssen. Vor dem Gesetz sind alle gleich....oder wie das war

Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 20:36
von Sibirier
Wenn die Nadeln usw. immer steril sind....
Ich weiss nicht, wie es jetzt ist. Vor 8 Jahren in den Region wurde mein Aids-Test mit einer ausgepackten (aber -so versicherterte man mir- steril ausgekochten) Nadel gemacht...
Ich habe es bis jetzt überlebt.....
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 21:20
von bella_b33
Meine ganzen Aids- und Bluttests wurden letzte Woche mit neuen Nadeln gemacht.
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 21:46
von Sibirier
Also auch zum "entwarnen" 2 Jahre später wurde ich wegen einer schlimmen Magen-Darm-Infektion ebenfalls auf alle möglichen Blutwerte überprüft....Das But war jedenfalls kein Problem.....

Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 22:05
von Nikolaus
Hm, da waere ich vorsichtig: Wo man entgegen aller Anordnungen des Gesundheitsministeriums "ausgekochte" Kanuelen verwendet (oder gar "wieder sterilisierte" Einwegspritzen), ist es auch nicht auszuschliessen, dass die eigentlichen Analysen nach einer "vereinfachten" Methodik erfolgen...
Soviel Mut hatte ich als verwoehnter Expat in Moskau nie noetig.
Einwegspritzen sind nun wirklich seit mndestens 20 Jahren in Russland kein Defizit, besonders fuer Patienten, die so wie wir bezahlen...
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 06 Apr 2010, 22:14
von Sibirier
Wie ich schon geschrieben habe, es wa vor etwa 8 Jahren und nicht in Moskau...
Heute, bei einer angeordneten Blutprobe würde ich schon darauf bestehen, eine Einwegkanülle zu nehmen, andernfalls würde ich verweigern.....