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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 21 Sep 2011, 11:02
von domizil
... ja, richtig, wer ständig im Ausland lebt muß sich nicht "erfassen" lassen, was aber nicht gleichbedeutend ist das er vom Wehrdienst befreit ist. Da "Derjenige" einen russischen Paß hat wird der "Staat" irgendwann mal die Frage stellen warum er sich nicht erfassen läßt und und und ... Und dann beginnt eben ein Vorgang wo beide Seiten prüfen wer zu was verpflichtet ist oder auch nicht. Von rein praktischen Überlegungen ausgehend: Das Kind wird in Deutschland geboren, bekommt beide Staatsbürgerschaften, wächst in Deutschland auf und wird aber NICHT zweisprachig erzogen. Was will dann die russische Armee mit diesem Wehrpflichtigen anfangen - wenn er kein russisch versteht. Rein weg von der Logik ist es auch nicht angebracht einen jungen Mann einzuziehen der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist (vielleicht auch die russische Sprache versteht), aber ansonsten keinerlei ethische, moralische und sonstigen Gefühle für seine zweite Heimat, sein zweites Vaterland hat. Und schon sind wir wieder bei einer nächsten - meinem Verständnis nach - moralischen Frage: Warum zwei Staatsbürgerschaften? Um sich überall nur die süßen Seiten des Lebens zu sichern oder die Dinge die mir persönlich Vorteile bringen? Ich bin als gelernter DDR-Bürger hier sicherlich etwas altmodisch - но,что делать? Diese "Altmode" bedeutet allerdings nicht das ich mich den Ansichten anderer nicht anschließen kann - wir leben eben in einer moderneren Zeit ...
Beste Grüße
Uwe Niemeier

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 21 Sep 2011, 11:33
von Nikolaus
domizil hat geschrieben:... ja, richtig, wer ständig im Ausland lebt muß sich nicht "erfassen" lassen, was aber nicht gleichbedeutend ist das er vom Wehrdienst befreit ist. Da "Derjenige" einen russischen Paß hat wird der "Staat" irgendwann mal die Frage stellen warum er sich nicht erfassen läßt und und und ...
Ist die Gesetzeslage nicht eindeutig?! Solange, wie ein russischer Buerger staendig im Ausland lebt (d.h. in Russland keinen staendigen Wohnsitz hat) wird er fuer den Wehrdienst nicht registriert, nicht gemustert, nicht eingezogen, ... Sobald der Verhinderungsgrund wegfaellt, ...
Die "moralische Seite" der Mehrstaatigkeit ist mir im Rahmen des Forums "zu schwierig". :) Man geraet da schnell in sehr komplizierte und strittige Bereiche ... Das Leben zeigt ja, dass der Erhalt eines zweiten Passes nur ein formaler Akt ist, der nicht mit der Ankunft in einer anderen Kultur uebereinstimmen muss und umgekehrt ...

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 21 Sep 2011, 12:58
von domizil
... ja, einverstanden, insbesondere mit dem zweiten Absatz. Deshalb beende ich auch meinen Beitrag zum Thema hier, denn wesentlich wichtiges für Dritte kann ich nun nicht mehr beitragen.
Uwe Niemeier

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 21 Sep 2011, 13:28
von Norbert
Uwe, die spannende Frage, die wir hier nie genau klären konnten: Besteht für einen jungen, männlichen Zweistaatler die Gefahr, direkt am russischen Flughafen von Feldjägern eingesammelt zu werden? Dazu haben wir leider noch nie eine wirklich überzeugende Antwort bekommen! Aber relevant ist die Frage durchaus, zumindest wird sie nahezu jährlich in diesem Forum gestellt. Da müsste man wahrscheinlich wirklich mal in einem военкомат anrufen, wenn man eine Antwort hören möchte.

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 21 Sep 2011, 13:46
von domizil
... naja, ich glaube das man auf diese Frage nie eine völlig sichere Antwort bekommt, denn soviele Wehrämter es gibt soviele Meinungen gibt es auch (ähnlich wie bei den Steuerinspektionen). Ich gehe jedoch davon aus, das im Vorfeld sicher ein Briefwechsel mit dem "Wehrpflichtigen" stattfindet wo er zu seiner Position Stellung beziehen kann und seine "Lage" darstellt. Daraufhin wird dann eine Entscheidung getroffen die er entweder respektiert oder im Bedarfsfall mit Hilfe des russischen Rechtssystem anficht. Letztendlich gibt es eine Gerichtsentscheidung der letzten Instanz und die hat er zu erfüllen oder er findet sich auf der Fahndungsliste wieder ... denke ich mal.
Ich habe auch rund 20 Jahre gedient und davon 4 Jahre in der sowj. Armee - aber leider (oder besser Gott sei Dank) kann ich aus dieser Zeit nichts berichten was uns in der vorliegenden Frage grundsätzlich Antwort gibt.
Beste Grüße
Uwe