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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 02 Aug 2011, 12:52
von manuchka
Bitte ruf mal mit der Suchfunktion "Namensänderung" auf, da findest du viele Beiträge zu dieser Frage.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 27 Aug 2011, 18:28
von Wolf_Novokuznetsk
Hallo Maxwell!

Ich stecke da auch mit meiner Frau in dem gleichen Schlamassel.
Wir haben im Juni in Österreich geheiratet und haben dann sofort nach Einreichen der notariell beglaubigten und übersetzten Dokumente den
Aufenthaltstitel beantragt.
2 Wochen später erhielten wir diesen auch, für die Gültigkeit von einem Jahr.
Sie hat meinen Namen angenommen, bräuchte da also eine Änderung im Inlandspass und auch einen neuen Reisepass.

Wir haben in diversen anderen Internetforen gelesen, daß wenn eine Namensänderung stattfindet und der Inlandspass nicht innerhalb von einem Monat geändert wird, Strafen in der Höhe von je 1.500 RRU pro angefangenem Monat verhängt werden.
Wie das nun wirklich handgehabt wird ist sicher eine andere Sache.

Auf jeden Fall um einen Rückflug nach RU wird deine Frau nicht herumkommen. Ganz egal ob Sie nun den Hauptwohnsitz in Russland abmeldet oder in Russland gleich den Inlandspass und RP beantragt, fliegen muß Sie sowieso.

Wir werden das so machen (auch wenn wir dadurch eine Strafe riskieren):

Meine Frau fliegt im Winter nach Russland wird dann die nötigen Unterlagen (In Ö apostillierte und in Russland übersetzte Heiratsurkunde) bei dem
Standesamt einreichen, dort sollte schließlich die Heirat auch in Russland anerkannt werden.
Nach dem nötigen Eintrag im Inlandspass kann meine Frau also dann getrost zur nächsten Institution gehen um dort einen neuen Inlandspass zu bekommen.
Lt. Gesetz sollte Sie dann innerhalb von 10 Arbeitstagen (Achtung... e schon wissen Gesetz! Kann dann auch 3 Wochen dauern oder noch länger!!!)
den Inlandspass erhalten.

Dann kann Sie zurückkommen und bei dem russischen Konsulat einen neuen Reisepass beantragen, kann bis zu 3 -4 Monate dauern. Preise weiß ich nicht.
Aber bis Sie den neuen RP hat kann sie natürlich mit dem alten reisen und sich natürlich auch ausweisen.

lg und noch viel Erfolg wünsche ich Euch
Wolfgang

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 27 Aug 2011, 23:40
von manuchka
Ich habe noch in keinem Fall (ich kenne mehrere) davon gehört, dass beim Überschreiten der Beantragungsfrist für den neuen Pass wegen Namenswechsel tatsächlich Bußgelder verhängt worden sind. Man kann sich in jedem Fall mit "wichtigem Grund" (uvazhitelnaja pritchina) rausreden, weil man vom Ausland aus nun einfach nicht innerhalb eines Monats den Antrag einreichen konnte, Urlaub beantragen musste usw.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 28 Aug 2011, 01:22
von Wolf_Novokuznetsk
Naja dann schauen wir mal was rauskommt. Natürlich will ich ja auch nix bezahlen, aber Russland ist halt Russland!

In diesem Punkt musst du mir recht geben, Manuchka!

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 28 Aug 2011, 09:49
von Nikolaus
Vielleicht ist es beruhigend, die Meinung der russischen Konsulate zu kennen und zu beruecksichtigen!? Und da meint man, z.B. in Berlin, dass man die Prozedur im Rahmen einer Reise nach Russland innerhalb von 3-6 Monaten moeglichst erledigen sollte.
"Для граждан, находящихся в ФРГ временно:
При обмене загранпаспорта на новую фамилию после заключения брака лицу, желающему получить новый ЗП необходимо в течение 3-6 месяцев выехать в РФ для переоформления по месту регистрации внутреннего паспорта гражданина РФ. После этого гражданин имеет право получить ЗП на новую фамилию как в территориальном органе ФМС по месту регистрации, так и в Консульском отделе Посольства РФ в Берлине."
http://www.russisches-konsulat.de/passport.htm#_1.
Ich habe auch noch nie jemanden kennengelernt, der eine Strafe gezahlt haette. Aber ok, Russland ist gross ...

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 28 Aug 2011, 18:25
von manuchka
Danke Nikolaus, super! Auf diese Info der Botschaft würde ich dann ggf. verweisen, wenn man mir in Russland wegen der Frist ans Leder wöllte.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 28 Aug 2011, 19:38
von Wolf_Novokuznetsk
manuchka hat geschrieben:Danke Nikolaus, super! Auf diese Info der Botschaft würde ich dann ggf. verweisen, wenn man mir in Russland wegen der Frist ans Leder wöllte.
Würd ich auch so machen. Nur wird es den Russen so ziemlich sch****egal sein :-)
Ne, sorry ich bin kein Pessimist, aber Realist was alles mit Russland betrifft, da ich doch schon einiges an leider negativen Sachen miterleben musste.

lg Wolfgang

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 06 Sep 2011, 10:21
von Norbert
Wolf_Novokuznetsk hat geschrieben:Würd ich auch so machen. Nur wird es den Russen so ziemlich sch****egal sein :-)
Ne, sorry ich bin kein Pessimist, aber Realist was alles mit Russland betrifft, da ich doch schon einiges an leider negativen Sachen miterleben musste.
Aber ich habe auch oft das Gegenteil erlebt. "Das ist so!" "Soll ich Ihnen den Ausdruck zeigen, wie das die Botschaft sieht?" "Mir egal!" Aber sobald Du den Ausdruck dann wirklich bringst, geschehen Wunder ... wirklich sehr verwunderlich, aber das klappt fast immer. Man muss nur etwas hartnäckiger sein.