Treffen von Putin und Merkel in Hannover

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manuchka
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Re: Treffen von Putin und Merkel in Hannover

Beitrag von manuchka »

Das ist übrigens ein Delikt, was von Amts wegen verfolgt wird, soweit ich weiß - da muss Putin keine Anzeige erstatten...
Du erntest, was du säst.
Nikolaus
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Re: Treffen von Putin und Merkel in Hannover

Beitrag von Nikolaus »

Gunnar hat geschrieben:Was soll denn der Straftatbestand sein? Beleidigung? Ich denke, das fällt noch unter Meinungsäußerungsfreiheit (allerdings im Grenzbereich).
Also allenfalls der Klassiker, den unserer Ordnungsbehörden gerne einsetzen, wenn ihnen nix anderes einfällt: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Man sah ja tatsächlich, dass sich die Demonstrantinnen nicht ganz freiwillig abführen ließen.
Hm, "Putin, иди на х.." duerfte wohl eine oeffentliche Beleidigung darstellen, und warum sollte der § 103 dann eigentlich nicht greifen (zumindest fuer die drei Deutschen bzw. in D Ansaessigen)?!
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen

§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Ok, wenn Putin (die russische Regierung) das nur von der lustigen Seite sieht, oder wenn Frau Merkel (und deren Regierung) sich durch so einen Versuch, ihren Gast zu beileidigen, nicht selbst betroffen fuehlt, dann ... :)
Ich empfinde es auch als schlimmer, mit Eiern oder Schuhen beworfen zu werden ...
Gunnar
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Re: Treffen von Putin und Merkel in Hannover

Beitrag von Gunnar »

manuchka hat geschrieben:Das ist übrigens ein Delikt, was von Amts wegen verfolgt wird, soweit ich weiß - da muss Putin keine Anzeige erstatten...
außnahmsweise hier doch. Ergibt sich aus der Zusatzbestimmung in § 104a StGB ("...werden nur verfolgt wenn...ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt...")

Edit: oops, hat ja Nikolaus schon zitiert...wie konnte ich nur seinen Beitrag nicht lesen 8)
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