Re: Treffen von Putin und Merkel in Hannover
Verfasst: 10 Apr 2013, 16:02
Das ist übrigens ein Delikt, was von Amts wegen verfolgt wird, soweit ich weiß - da muss Putin keine Anzeige erstatten...
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Hm, "Putin, иди на х.." duerfte wohl eine oeffentliche Beleidigung darstellen, und warum sollte der § 103 dann eigentlich nicht greifen (zumindest fuer die drei Deutschen bzw. in D Ansaessigen)?!Gunnar hat geschrieben:Was soll denn der Straftatbestand sein? Beleidigung? Ich denke, das fällt noch unter Meinungsäußerungsfreiheit (allerdings im Grenzbereich).
Also allenfalls der Klassiker, den unserer Ordnungsbehörden gerne einsetzen, wenn ihnen nix anderes einfällt: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Man sah ja tatsächlich, dass sich die Demonstrantinnen nicht ganz freiwillig abführen ließen.
außnahmsweise hier doch. Ergibt sich aus der Zusatzbestimmung in § 104a StGB ("...werden nur verfolgt wenn...ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt...")manuchka hat geschrieben:Das ist übrigens ein Delikt, was von Amts wegen verfolgt wird, soweit ich weiß - da muss Putin keine Anzeige erstatten...