Seite 5 von 5
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 04 Feb 2014, 03:09
von Frank1010
Nikolaus hat geschrieben:Von Frankfurt kommt man uebrigens auch mit LH nach Vnukovo. Die Verbindung wurde vor zwei Jahren mit einer A380 eroeffnet.
A380 von FRA nach VKO?????? Ist ja der Hammer ... Wusste ich noch gar nicht!
Gruss
Frank
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 04 Feb 2014, 05:45
von m1009
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 20 Feb 2014, 18:42
von Tefay
Ich hatte ein Problem mit eine Fluggesellschaft, wegen eine Verspätung von Flug nach Russland.
Wer hatte so ähnliche Probleme?
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 22 Feb 2014, 07:33
von Frank1010
Ja was denn für ein Problem? Es gibt da die EU Fluggastrechte (
http://europa.eu/youreurope/citizens/tr ... dex_de.htm) - und kein Problem. Verspätungen können immer passieren.Teilweise auf Grund von Problemen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, teilweise auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Streik oder innere Unruhen). Im ersteren Fall gelten die EU Passagierrechte. Im letzteren Fall hast Du Pech gehabt.
Gruss
Oliver
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 22 Feb 2014, 09:35
von m1009
......
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 24 Feb 2014, 06:47
von Zejtnot
Frank1010 hat geschrieben:Ja was denn für ein Problem? Es gibt da die EU Fluggastrechte (
http://europa.eu/youreurope/citizens/tr ... dex_de.htm) - und kein Problem. Verspätungen können immer passieren.Teilweise auf Grund von Problemen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, teilweise auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Streik oder innere Unruhen). Im ersteren Fall gelten die EU Passagierrechte. Im letzteren Fall hast Du Pech gehabt.
Nein, sie gelten leider nur bedingt. Zitat aus Deinem Link: "Falls der Vorfall sich an einem
Abflug-Flughafen in einem Nicht-EU-Land ereignete,
aber eine EU-Fluggesellschaft beteiligt war, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in das Sie eingereist sind."
In diesem Fall war es ein Flug
nach Russland, theoretisch gilt die Regel also.
Von Russland gilt sie aber nicht.
Nächste Hürde: "Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht antwortet oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat." Russische Airlines antworten meiner Erfahrung nach sehr selten. Das wird also ein Gang durch X Instanzen und man braucht einiges an Geduld.
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 24 Feb 2014, 10:01
von Frank1010
Hallo Zejtnot,
der user tefay schrieb aber "wegen eine Verspätung von Flug
nach Russland." Es handelt sich also offensichtlich um einen Flug aus Deutschland/Europa NACH Russland. Und die EU Fluggastrechte gelten für alle airlines bei Abflügen VON europäischen Flughäfen (auch für ausländische/aussereuropäische Fluggesellschaften). Siehe dazu auch hier
http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt ... 98681.html und hier
http://www.zdf.de/Volle-Kanne/Geld-zurü ... 85438.html
Und solche Fälle werden in D recht zügig entschieden, denn die Rechtslage ist da eindeutig und es gibt genügend Vergleichsurteile in der deutschen Justiz..
Gruss
Frank
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 24 Feb 2014, 10:16
von Zejtnot
Frank, genau das wollte ich mit meiner Aussage konkretisieren.
Richtig ist, dass es viele Urteile gibt - aber russische Airlines rücken meiner Erfahrung nach nicht sofort mit einer Entschädigung heraus. Sondern berufen sich zunächst auf ein Abkommen von Montreal. Man muss also nachhaken und das zieht sich hin. (Selbst deutsche Airlines lassen es ja oft darauf ankommen. Ganze Heerscharen von Juristen haben sich schon darauf spezialisiert, sich mit Airlines zu streiten, aber dafür einen Teil der Entschädigung zu kassieren.)
Re: Moskau Flughäfen/Transport
Verfasst: 24 Feb 2014, 14:04
von Frank1010
Ich weiss, dass einige airlines "mauern". Aber man sollte einfach konsequent am Thema dranbleiben und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten. Die Chancen für eine Verurteilung der entsprechenden airline sind jedenfalls sehr gut und in dem Fall muss die airline die Anwaltskosten wie auch die Gerichtskosten bezahlen ... Da beisst die Maus keinen Faden ab ... Man muss nur konsequent dranbleiben und sich von der Taktik der airlines nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Nur wissen wir jetzt immer noch nicht, was der Fragesteller für ein Problem hatte und was er vom Forum wissen will ...
Gruss
Oliver