Wie ist das dann bei in D geborenen Kindern mit einem deutschen und einem russ. Elternteil? Die haben ja erstmal die deutsche Staatsbürgerschaft.Norbert hat geschrieben: 31 Jan 2019, 16:52 bella beschreibt den Ablauf, wenn man als Deutscher zusätzlich die russische annimmt. Dann muss man versuchen, die deutsche abzugeben, es kontrolliert aber niemand, ob das klappt. Und es klappt halt einfach nicht. Damit es nicht klappt, muss man vorher die deutsche Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Im Forum gibt es mindestens drei Personen, die diese genehmigt bekommen haben.
Mit einigem Aufwand und zig Formularen/Erklärungen bekommt das Kind dann im russ. Konsulat einen russ. Paß.
Ab da war bei uns immer Ende der Bürokratie (und es gab bislang nie Probleme). Immerhin weiß der russ. Bürokratieapparat ja schon, daß das Kind einen dt. Paß hat (es braucht ja eine beglaubigte Kopie davon).
