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Verfasst: 14 Feb 2007, 15:05
von Uwe
Juristisch korrekt müsste man das Ehefähigkeitszeugnis anschleppen
Zejtnot,
Russland stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus und verlangt auch keine.
Aber wie immer ist das nicht pauschal. Es gibt inzwischen russische Standesämterm, die ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen.
Da sind so schöne Stempel drauf.
Deutschland versucht jedem Staat das deutsche Ehefähigkeitszeugnis aufs Auge zu drücken. Es gibt aber doch tatsächlich Staaten, die sowas in eigener Souverenität regeln und dazu keine deutschen Beamten benötigen.
Gruß
Uwe
Verfasst: 14 Feb 2007, 15:23
von Dietrich
Zumal ich es auch als eine Frechheit empfinde, dass fuer MEIN Ehefaehigkeitszeugnis auch die Dokumente meiner zukuenftigen Frau geprueft werden. Was hat das mit meiner "Ehefaehigkeit" zu tun? Ob meine Zukuenftige heiraten darf, das soll gefaelligst das Land pruefen, in dem ich heiraten will/werde.
Das ist so, als muesse man fuer einen Fuehrerschein auch den TUEV-Pruefbericht des Autos vorlegen.
Verfasst: 14 Feb 2007, 15:47
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:Juristisch korrekt müsste man das Ehefähigkeitszeugnis anschleppen
Russland stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus und verlangt auch keine.
Aber wie immer ist das nicht pauschal. Es gibt inzwischen russische Standesämterm, die ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen.
Da sind so schöne Stempel drauf.
Da liegt eben der merkwürdige Hase im Pfeffer.
Ich verstehe nicht, wie RUS
manchmal ein EFZ verlangt, wo es doch selbst keines ausstellt. Das kann ja gar nicht gehen, weil dafür eben auch ein EFZ des russ. Partners nötige wäre.
Hier wurde doch schon so oft geschrieben, dass tatsächlich für eine Heirat in RUS 'nur' eine erweiterte Meldebescheinigung mit dem Vermerk des Familienstandes = Aufenthaltsbescheinigung nötig ist.
@ Zejtnot: bist Du sicher, dass ein EFZ vom letzten Wohnsitzstandesamt ausgestellt werden würde? Das ist IMHO nur dann möglich, wenn man ein Familiebuch hat.
Ich hatte vor meiner jetzigen Ehe noch kein solches und musste deshalb zu meinem Geburtsstandesamt. Nur dort konnte bescheinigt werden, dass ich damals rechtsgültig geschieden und nicht wiederverheiratet war.
Aber die ganze Abwicklung unserer Eheschließung lief dann selbstverständlich über mein Wohnsitzstandesamt.
@ Uwe: Ich weiß, dass Du meistens nicht meiner Meinung bist, aber die Angelegenheit mit dem EFZ hat unmittelbar etwas mit dem besonderen Privileg von Ehe und Familie in D und einigen anderen Staaten zu tun.
Das wäre auch alles kein Problem, wenn andere Staaten auch so ein Dokument ausstellen würden. Dann wäre bei binationalen Ehen nämlich vor allem die aufwändige Apostillierung und Übersetzung diverser Einzelurkunden überflüssig.
Gruß,
Zeppeln
Verfasst: 14 Feb 2007, 15:56
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Zumal ich es auch als eine Frechheit empfinde, dass fuer MEIN Ehefaehigkeitszeugnis auch die Dokumente meiner zukuenftigen Frau geprueft werden. Was hat das mit meiner "Ehefaehigkeit" zu tun? ...
Dietrich,
sei bitte nicht sauer, aber ein EFZ ist nicht ein EFZ für
einen Ehepartner.
Das habe ich auch mal fälschlich gedacht. Stimmt aber nicht.
Ein EFZ sagt:
Person X darf Person heiraten, weil kein einziger Grund vorliegt, der dagegen sprechen würde (Verwandschaft der Partner, noch existierende Ehen...)
Und unterm Strich ist es ja so, dass dann doch der Staat die Ehefähigkeit nach seinem Verfahren prüft, in dem die Ehe geschlossen werden soll.
Dein Vergleich mit dem Führerschein hinkt deshalb, weil man einen Führerschein nicht für ein ganz bestimmtes Auto erwirbt, sondern für alle Fahrzeuge der entsprechenden Führerscheinklasse(n).
Aber mit welchem Fahrzeug Du auch fährst, muss das jeweilige Auto natürlich TÜV haben.
Zeppelin
Verfasst: 14 Feb 2007, 16:30
von Dietrich
@Zeppelin:
Rein rechtlich hast du natuerlich recht. Ich finde es trotzdem nicht O.K.
Wenn man schon eine Ehe eines anderen Staates anerkennt, dann sollte man auch denen die Pruefung ueberlassen, ob beide Ehepartner fuer sich eine Ehe eingehen koennen. Sonst artet das wieder in doppelt gemoppelter Buerokratie aus. Und die kann ich noch weniger ausstehen, als "einfache"...
Verfasst: 14 Feb 2007, 16:57
von Uwe
Zeppelin,
Russland ist ein souveräner Staat. So souverän, dass die Entscheidung ob Ehefähigkeitszeugnis oder Aufenthaltsbescheinigung auf die unterste Ebene delegiert wurde.
Daher manchmal ja und meistens nein.
mit dem besonderen Privileg von Ehe und Familie
Da vermag ich Dir nicht zu folgen. Mit welchem Recht wollen deutsche Behörden einem fremden Land eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Das kann das Land schon selbst machen und braucht dazu sicherlich keine "Entwicklungshilfe" aus Deutschland.
Die Ehe in Russland wird vor dem russischen Standesamt geschlossen und die Prüfung obliegt allein denen. Deutschland braucht diese Eheschließung nicht zu genehmigen oder anzuerkennen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird. Die haben das ganz einfach zur Kenntnis zu nehmen, kommentarlos.
Das besonderes Privilig der Ehe wird gerade eingestampft. Lese mal den niedersächsischen Änderungsantrag zum Aufenthaltsgesetz und die Erläuterungen dazu.
Gruß
Uwe
Verfasst: 14 Feb 2007, 17:54
von Dietrich
Uwe hat geschrieben:
Das besonderes Privilig der Ehe wird gerade eingestampft. Lese mal den niedersächsischen Änderungsantrag zum Aufenthaltsgesetz und die Erläuterungen dazu.
LIIIIIINK bitte!
und/oder Zusammenfassung!
Verfasst: 14 Feb 2007, 18:00
von manuchka
Guck mal hier, Dietrich - da sind ganz oben die aktuellen Änderungsentwürfe. Ich hab sie leider noch nicht gelesen, da eben erst gesucht und gefunden.
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/se ... OT=1153239
Verfasst: 14 Feb 2007, 19:19
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:Zeppelin,
Russland ist ein souveräner Staat. So souverän, dass die Entscheidung ob Ehefähigkeitszeugnis oder Aufenthaltsbescheinigung auf die unterste Ebene delegiert wurde.
Daher manchmal ja und meistens nein.
Im von Dir angesprochenen Sinne - bei dem selbst ich ein Fünkchen Ironie annehme (unterste Ebene = jeder Amtsmensch macht was er / sie will) - bezweifle ich das ja auch nicht.
mit dem besonderen Privileg von Ehe und Familie
Da vermag ich Dir nicht zu folgen. Mit welchem Recht wollen deutsche Behörden einem fremden Land eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Das kann das Land schon selbst machen und braucht dazu sicherlich keine "Entwicklungshilfe" aus Deutschland.[/quote]
Ich kann nicht sehen, dass hier eine Einmischung D's in russische Angelegenheiten vorliegt. Weder schreibt D einem dt. STA vor,dass er /sie nur mit einem EFZ heiraten kann. Es ist aber Unsinn, wenn so ein souveräner Rechtsstaat ein EFZ verlangt, selbst aber nicht den erforderlichen Beitrag für die Ausstellung eines solchen leistet. Da versthe ich die Kritik nicht.
Die Ehe in Russland wird vor dem russischen Standesamt geschlossen und die Prüfung obliegt allein denen. Deutschland braucht diese Eheschließung nicht zu genehmigen oder anzuerkennen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird. Die haben das ganz einfach zur Kenntnis zu nehmen, kommentarlos.
Das besonderes Privilig der Ehe wird gerade eingestampft. Lese mal den niedersächsischen Änderungsantrag zum Aufenthaltsgesetz und die Erläuterungen dazu.
Gruß
Uwe
Mit der Hervorhebung meinerseits im o.g. Teil Deines Beitrags triffst Du den Nagel auf den Kopf. Nur vergewissert sich der dt. Staat (zugegeben zweifelhafterweise) gern, dass die Ehe rechtmäßig geschlosen ist und fortbesteht, bevor er sie "kommentarlos zur Kenntnis nimmt".
Danke für den Hinweis auf den Antrag aus Niedersachsen - insbesondere an Manu für den Link dazu. Das werde ich mir mal genauer anschauen.
Doch gegenwärtig ist Familienförderung
hier ein deutlich wichtigeres Thema, als die parallel dazu laufenden Bemühungen um Restriktionen für binationale Ehen.
Und mit den Jahren hat sich hier die Lobby bürgerlich anerkannter Migranten deutlich zu deren Gunsten gegenüber den ehemaligen "Bettelmigranten" verschoben. Da bin ich doch eher optimistisch, dass das GG in diesen Punkten kaum ins Wanken geraten wird.
Gruß,
Zeppelin
Verfasst: 14 Feb 2007, 19:49
von Zeppelin
Das besonderes Privilig der Ehe wird gerade eingestampft. Lese mal den niedersächsischen Änderungsantrag zum Aufenthaltsgesetz und die Erläuterungen dazu. ...
@Uwe:
Unter dem von Manu genannten Link konnte ich die Änderungswünsche aus NdS nicht finden.
Hättest Du evtl. eine konkretere Quelle, für das, was Du genau meinst?
Grüße,
Zeppelin